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Datum:
27.03.2001
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Zeitung:
junge Welt
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Titel:
Berliner RZ-Prozeß erregt bundesweit Aufsehen. Initiative
fordert Freilassung Angeklagter
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Unglaubwürdige Rechtsfigur
Berliner RZ-Prozeß erregt bundesweit Aufsehen. Initiative fordert
Freilassung Angeklagter
Der unter anderem von der neuen Verbraucherschutzministerin und
Rechtsanwältin Renate Künast, der Parteivorsitzenden Claudia Roth
(beide Bündnis 90/Die Grünen) und dem Ex-Vorsitzenden der PDS,
Gregor Gysi, unterzeichnete Freilassungsaufruf für die in Berlin
angeklagten mutmaßlichen Mitglieder der Revolutionären Zellen
schlägt nun auch bundesweit Wellen. So heißt es unter der
Überschrift "Grüner Beistand für Revoluzzer" im
aktuellen Spiegel, daß sich "führende Grünen-
Politiker", darunter Künast und Roth, mit der Bundesanwaltschaft
anlegen. Der Aufruf ist nicht ohne Brisanz, der von der Initiative
"bis gleich ... Für die Freilassung und die Abschaffung des
Paragraphen 129a" vergangene Woche anläßlich der
Eröffnung des Prozesses in einer Auflage von 160 000 Exemplaren
veröffentlicht wurde.
Die Erstunterzeichner, zu denen auch Hans Branscheidt (medico
international) sowie der Bundesvorsitzende der Humanistischen Union, Till
Müller-Heidelberg, gehören, setzen sich in dem Aufruf für
die "sofortige Freilassung" der vier angeklagten
mutmaßlichen RZ-Mitglieder ein. Weiter heißt es, die
Haftbefehle basierten ausschließlich auf den Aussagen eines
Kronzeugen der Anklage - "einer, wie die Erfahrungen zeigen,
unglaubwürdigen Rechtsfigur".
Den Beschuldigten werde die Mitgliedschaft in einer "bereits vor
Jahren aufgelösten" terroristischen Vereinigung vorgeworfen. Der
Paragraph, der die Anklage ermöglicht, sei ein "politischer
Ausforschungsparagraph, dessen Tradition bis zu den Sozialistenverfolgungen
Bismarcks zurückreicht". Aus diesen Gründen verlangen die
Unterzeichner die Aufhebung der Haftbefehle und die Einstellung des
Ermittlungsverfahrens.
Brisanz bekommt die Unterzeichnung des Aufrufes auch aus zwei anderen
Gründen. Derzeit bereitet die SPD gegen den Willen des kleinen
Koalitionspartners eine Neufassung des Ende 1999 ausgelaufenen
Kronzeugengesetzes vor und plant eine Erweiterung der Paragraphen 129 und
129a um einen Paragraphen 129b. Beide Initiativen werden von der
Bundestagsfraktion der Grünen abgelehnt. Zum anderen zeigte der am
vergangenen Donnerstag in Berlin begonnene Prozeß, daß es
für eine Fortdauer der Haft keine Gründe gibt. Verdunkelungs-
oder Fluchtgefahr besteht nicht.
Die Bundesanwaltschaft (BAW) machte aber deutlich, daß ihr an
einer "Inszenierung einer terroristischen Bedrohung" gelegen sei,
wie die Kölner Rechtsanwältin Edith Lunnebach im Verfahren
kritisierte. Die Forderung nach sofortiger "Aufhebung der
Haftbefehle", die, so der mit dem Verfahren befaßte Rechtsanwalt
Wolfgang Kaleck, "schon allein aus Gründen einer zu vermeidenden
Vorverurteilung" notwendig sei, erhält so bundesweite
Aufmerksamkeit. Der Grünenabgeordnete Christian Ströbele, der zum
Prozeßauftakt ebenso anwesend war wie der ostdeutsche
Bürgerrechtler Wolfgang Ullmann, schloß sich diesen
Eindrücken an. Es bleibt abzuwarten, ob die Vorsitzende Richterin,
Gisela Hennig, genug Zivilcourage zeigt, um sich dem Inszenierungswillen
der Bundesanwaltschaft zu widersetzen und die Angeklagten für die
Dauer des Verfahrens am kommenden Donnerstag auf freien Fuß zu
setzen.
Volker Eick
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