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Presse

Datum:
27.03.2001

Zeitung:
junge Welt

Titel:
Berliner RZ-Prozeß erregt bundesweit Aufsehen. Initiative fordert Freilassung Angeklagter

Unglaubwürdige Rechtsfigur

Berliner RZ-Prozeß erregt bundesweit Aufsehen. Initiative fordert Freilassung Angeklagter

Der unter anderem von der neuen Verbraucherschutzministerin und Rechtsanwältin Renate Künast, der Parteivorsitzenden Claudia Roth (beide Bündnis 90/Die Grünen) und dem Ex-Vorsitzenden der PDS, Gregor Gysi, unterzeichnete Freilassungsaufruf für die in Berlin angeklagten mutmaßlichen Mitglieder der Revolutionären Zellen schlägt nun auch bundesweit Wellen. So heißt es unter der Überschrift "Grüner Beistand für Revoluzzer" im aktuellen Spiegel, daß sich "führende Grünen- Politiker", darunter Künast und Roth, mit der Bundesanwaltschaft anlegen. Der Aufruf ist nicht ohne Brisanz, der von der Initiative "bis gleich ... Für die Freilassung und die Abschaffung des Paragraphen 129a" vergangene Woche anläßlich der Eröffnung des Prozesses in einer Auflage von 160 000 Exemplaren veröffentlicht wurde.

Die Erstunterzeichner, zu denen auch Hans Branscheidt (medico international) sowie der Bundesvorsitzende der Humanistischen Union, Till Müller-Heidelberg, gehören, setzen sich in dem Aufruf für die "sofortige Freilassung" der vier angeklagten mutmaßlichen RZ-Mitglieder ein. Weiter heißt es, die Haftbefehle basierten ausschließlich auf den Aussagen eines Kronzeugen der Anklage - "einer, wie die Erfahrungen zeigen, unglaubwürdigen Rechtsfigur".

Den Beschuldigten werde die Mitgliedschaft in einer "bereits vor Jahren aufgelösten" terroristischen Vereinigung vorgeworfen. Der Paragraph, der die Anklage ermöglicht, sei ein "politischer Ausforschungsparagraph, dessen Tradition bis zu den Sozialistenverfolgungen Bismarcks zurückreicht". Aus diesen Gründen verlangen die Unterzeichner die Aufhebung der Haftbefehle und die Einstellung des Ermittlungsverfahrens.

Brisanz bekommt die Unterzeichnung des Aufrufes auch aus zwei anderen Gründen. Derzeit bereitet die SPD gegen den Willen des kleinen Koalitionspartners eine Neufassung des Ende 1999 ausgelaufenen Kronzeugengesetzes vor und plant eine Erweiterung der Paragraphen 129 und 129a um einen Paragraphen 129b. Beide Initiativen werden von der Bundestagsfraktion der Grünen abgelehnt. Zum anderen zeigte der am vergangenen Donnerstag in Berlin begonnene Prozeß, daß es für eine Fortdauer der Haft keine Gründe gibt. Verdunkelungs- oder Fluchtgefahr besteht nicht.

Die Bundesanwaltschaft (BAW) machte aber deutlich, daß ihr an einer "Inszenierung einer terroristischen Bedrohung" gelegen sei, wie die Kölner Rechtsanwältin Edith Lunnebach im Verfahren kritisierte. Die Forderung nach sofortiger "Aufhebung der Haftbefehle", die, so der mit dem Verfahren befaßte Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck, "schon allein aus Gründen einer zu vermeidenden Vorverurteilung" notwendig sei, erhält so bundesweite Aufmerksamkeit. Der Grünenabgeordnete Christian Ströbele, der zum Prozeßauftakt ebenso anwesend war wie der ostdeutsche Bürgerrechtler Wolfgang Ullmann, schloß sich diesen Eindrücken an. Es bleibt abzuwarten, ob die Vorsitzende Richterin, Gisela Hennig, genug Zivilcourage zeigt, um sich dem Inszenierungswillen der Bundesanwaltschaft zu widersetzen und die Angeklagten für die Dauer des Verfahrens am kommenden Donnerstag auf freien Fuß zu setzen.

Volker Eick

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