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Datum:
25.08.2001
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Zeitung:
Junge Welt
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Titel:
Nur der Mann am Funkgerät?
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Nur der Mann am Funkgerät?
RZ-Prozeß: War Mousli Schütze oder Fahrer beim Korbmacher-Attentat?
Mit dem gestrigen Prozeßtag ging die Befragung des Kronzeugen
Tarek Mousli im Berliner RZ-Prozeß in die zweite Runde. Derzeit ist
der Prozeß, in dem Axel H., Harald G., Mathias B. und Sabine E. der
Mitgliedschaft in den "Revolutionären Zellen" angeklagt
werden, bis Februar 2002 terminiert, und wieder sind alle
Haftverschonungsgesuche der Angeklagten, die zum Teil seit über 20
Monaten in U-Haft sitzen, wegen "Fluchtgefahr" abgelehnt
worden. War es vor der Sommerpause vor allem um die unvollständigen
Akten gegangen, die eine Wahrheitsfindung insbesondere in Hinblick auf das
Entstehen der Aussagen von Mousli bei der Polizei aus Sicht der
Rechtsanwälte nahezu unmöglich machen, wird nun der Anschlag auf
den damaligen Richter am Bundesverwaltungsgericht, Günter Korbmacher,
verhandelt. Der war im September 1987 vor seinem Haus in Berlin-Zehlendorf
mit einer kleinkalibrigen Pistole in den Oberschenkel geschossen worden. In
einer Erklärung einer RZ-Gruppe zum Anschlag, die vom Gericht verlesen
wurde, wurde die Tat als "Bestrafungsaktion" gegen einen
"Schreibtischtäter" bezeichnet.
Mousli, der zunächst von der Vorsitzenden Richterin Gisela Hennig
und dann vom Beisitzenden Richter Hanschke befragt wurde, gab an, er habe
sich trotz großer Bedenken an der Tatvorbereitung beteiligt, sei aber
bei der Durchführung selbst nicht involviert gewesen. Er habe
lediglich die Umgebung des Hauses von Günter Korbmacher längere
Zeit ausgekundschaftet und gemeinsam mit "Sebastian" - diesen
Decknamen soll der in Kanada mit einem Auslieferungsgesuch der
Bundesregierung bedrohte und von Mousli schwer belastete Lothar E. nach
Angaben des Kronzeugen getragen haben - in einer konspirativen Wohnung in
Kreuzberg den Polizeifunk abgehört und aufgezeichnet.
Diese Darstellung deckt sich jedoch nicht mit den Angaben von Mouslis
damaliger Lebensgefährtin, Karmen T. Die hatte zunächst in einer
polizeilichen Vernehmung und später im Gerichtsverfahren gegen Mousli
als Zeugin angegeben, er selbst habe ihr gegenüber mehrfach behauptet,
er sei der Schütze auf Korbmacher gewesen. Diese Darstellung wurde von
Mousli bestritten, vielmehr habe Karmen T. "etwas verwechselt".
Unklar ist, ob Karmen T. in diesem Verfahren erneut als Zeugin gehört
werden wird. Sie war in der damaligen Gerichtsverhandlung gegen Mousli
durch das Gericht und die Bundesanwaltschaft massiv unter Druck gesetzt
worden und hielt an ihrer Aussage nicht vollumfänglich fest.
Nach der Befragung durch das Gericht begann die Verteidigung, Mousli
intensiver zum Komplex Korbmacher zu befragen. Man konzentrierte sich dabei
auf die Frage: Wie ist seine damalige Freundin zu der Auffassung gelangt,
Mousli selbst habe auf Korbmacher geschossen. Mousli konnte das nicht
erklären, besteht aber darauf, sich nie selbst bezichtigt zu haben.
Während Mousli den Eindruck vermitteln wollte, er sei über die
Tat detailliert informiert gewesen, will er ausgerechnet nicht mehr wissen,
wer das Motorrad gefahren habe, von dem aus auf Korbmacher geschossen
wurde. Schließlich mußte Mousli auch noch einräumen,
daß er das Motorrad vor dem Anschlag Probe gefahren habe. Warum aber
fährt, so drängte sich die Frage auf, ausgerechnet derjenige ein
Motorrad zur Probe, der später dann lediglich an einem Funkgerät
gesessen haben will.
Volker Eick
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