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Datum:
25.3.2002
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Zeitung:
junge Welt
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Titel:
Juristisches Trauerspiel
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Juristisches Trauerspiel
Berliner RZ- Prozeß: Es wird immer enger für den Kronzeugen
Nach den Einlassungen dreier Angeklagter und der Vorführung
der BKA-Videoaufnahmen der zweiten Durchsuchung des Mehringhofes
im Mai 2000 kommt der Kronzeuge Tarek Mousli im Berliner Prozeß
gegen die Revolutionären Zellen (RZ) in zunehmende Bedrängnis.
Das schlug am vergangenen Donnerstag auch auf das Prozeßgeschehen
durch, als die Bundesanwaltschaft in aller Offenheit ihrem Schützling
beispringen wollte, nachdem der sich durch die Befragung der Verteidigung
von Harald G. erneut in Widersprüche zu verwickeln drohte.
Es ging dabei um einen Betrag von 60000 DM, den der Kronzeuge zur
Unterstützung von RZ-Illegalen an 1994/95 an Harald G. weitergegeben
haben will. Die dubiosen finanziellen Machenschaften des Kronzeugen
waren schon des öfteren Gegenstand der Hauptverhandlung. Dabei
kam zutage, daß der selbständige Karatelehrer und Betreiber
zweier Fitneß-Studios in Berlin permanent mit wirtschaftlichen
und finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen hatte.
In einer polizeilichen Vernehmung im Januar 2000 hatte er zu einem
Betrag über 50000 Mark, der auf das Konto seiner damaligen
Lebensgefährtin eingegangen war, erklärt, dieser habe
"RZ-Relevanz". "Die Überweisung von Frau B. von 50000 Mark
und weiterer 10000 Mark gab ich weiter an Siggi (laut Mousli der
Deckname von Harald G.)." Während der Hauptverhandlung behauptete
er allerdings, er habe von diesen 50000 Mark lediglich 25000 Mark
an Harald G. weitergeleitet. Der Restbetrag von "35000 oder 40000
Mark" stamme aus Barmitteln. Zu einer Aufklärung dieser widersprüchlichen
Darstellung kam es nicht. Mousli zog sich auf die Beteuerung zurück:
"Auch hier gilt, ich habe versucht, aus der Erinnerung heraus wahrheitsgemäße
Angaben zu machen." So bleibt im dunkeln, ob nicht Mousli diesen
Betrag vielmehr in seinen maroden Betrieb gesteckt hat.
Auch in punkto Glaubwürdigkeit in Sachen RZ-Sprengstoffdepot
im Mehringhof versucht die Verteidigung von Axel H., mit einem Beweisantrag
weiter Druck zu machen. Nachdem Mousli zuerst behauptet hatte, dieses
Depot sei in einem Aufzugschacht untergebracht gewesen, hieß
es danach, das Depot habe sich in einem ebenerdigen Raum befunden.
Ein Gutachten des Landesgeologie- und Grundwasseramtes über
die Grundwasserstände unterhalb des Mehringhofs soll nun beweisen,
daß der vom Kronzeugen beschriebene Wasserpegel in dem angeblich
ebenerdigen Sprengstofflager nicht möglich gewesen ist.
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