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Datum:
23.06.2001
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Zeitung:
Junge Welt
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Titel:
RZ-Prozeß mit Zeugenvernehmungen fortgesetzt
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Knüller aus dem schwarzen Loch
RZ-Prozeß mit Zeugenvernehmungen fortgesetzt
Der gestrige Tag im RZ-Prozeß endete nach wenigen Stunden,
während die Verhandlung am Donnerstag sich bis in den Nachmittag
hingezogen hatte. War der Donnerstag von Aussageverweigerungen der Zeugen
geprägt - Kronzeuge Tarek Mousli und der Leiter des
Zeugenschutzprogramms beim Bundeskriminalamt (BKA), Elmar Graf, wurden
befragt und schwiegen beharrlich -, produzierte sich der am Freitag
geladene Zeuge geradezu als Plaudertasche. Staatsanwalt Christian Monka
wurde zu seinen Kontakten mit Mousli vernommen. Monka, zwischen Februar
1998 und Dezember 2000 in Karlsruhe als wissenschaftlicher Mitarbeiter und
Staatsanwalt mit dem Schwerpunkt "RZ-Verfahren" betraut, sollte
über seine Gespräche mit Mousli berichten.
Nach seiner Aussage hat er mit Mousli nach dessen erster Festnahme am
14. April 1999 Kontakt gehabt. Er habe ihn über strafmindernde
Geständnisse sowie die darüber hinausgehende Kronzeugenregelung
in Kenntnis gesetzt. Doch habe Mousli hier wie auch bei weiteren Treffen
darauf stets verzichtet. Auch bei seiner ersten staatsanwaltschaftlichen
Vernehmung im Juni 1999 - hier habe Mousli erstmals
"geständnisgleiche Einlassungen" zu Sprengstoffbesitz
gemacht -, wie im Juli 1999 im Zuge seines Haftprüfungstermins -
Mousli war direkt danach aus der Haft entlassen worden - verzichtete Mousli
auf ihm angebotene Vergünstigungen.
Erst bei seiner erneuten Verhaftung im November 1999 haben, glaubt man
Monka, er und das BKA den Karatemann Mousli so weich geklopft, daß
dieser zunächst auf die Hinzuziehung seines Anwalts verzichtet habe
und sodann um einen Gesprächstermin bat. In dem folgenden
Gespräch mit Mousli habe Monka klargemacht, daß, wenn Mousli
nicht den Märtyrer für die "RZ" spielen wolle, er
nicht nur umfangreich auszusagen habe, sondern auch
"Knüller" liefern müsse. "Hochkarätige
Aufklärungsarbeit" insbesondere zu den Berliner
"Revolutionären Zellen", die sich den
Strafverfolgungsbehörden laut Monka "wie ein schwarzes
Loch" darstellten, müsse er leisten,
"Hintermänner" nennen.
Daß dessen angebliche Kenntnisse im wesentlichen auf
"Hörensagen" basierten, kam nicht zur Sprache. Wohl aber,
daß Mousli für diese Aufgabe in der Vergangenheit und auch heute
noch präpariert werden muß. Das zeigte sich auch am Donnerstag.
So hatte, wie sich herausstellte, der für Mouslis Verfahren
zuständige Bundesanwalt Griesbaum Mousli die Anklageschrift und andere
Schriftstücke aus diesem Verfahren bereits vor dessen Beginn
zugestellt. Befragungen Mouslis durch die Verteidigung förderten zu
Tage, daß dieser vier Aktenbände mit Zeugen- und
Beschuldigtenaussagen von der Bundesanwaltschaft (BAW) über seinen
BKA-Zeugenschutz zur Einsicht ausgehändigt bekam. Ein "zumindest
ungewöhnliches Verfahren" durch die BAW, wie Rechtsanwältin
Andrea Würdinger monierte, denn die BAW habe hier unter Umgehung des
Gerichts höchst eigenmächtig gehandelt.
Volker Eick
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