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Presse

Datum:
23.06.2001

Zeitung:
Junge Welt

Titel:
RZ-Prozeß mit Zeugenvernehmungen fortgesetzt

Knüller aus dem schwarzen Loch

RZ-Prozeß mit Zeugenvernehmungen fortgesetzt

Der gestrige Tag im RZ-Prozeß endete nach wenigen Stunden, während die Verhandlung am Donnerstag sich bis in den Nachmittag hingezogen hatte. War der Donnerstag von Aussageverweigerungen der Zeugen geprägt - Kronzeuge Tarek Mousli und der Leiter des Zeugenschutzprogramms beim Bundeskriminalamt (BKA), Elmar Graf, wurden befragt und schwiegen beharrlich -, produzierte sich der am Freitag geladene Zeuge geradezu als Plaudertasche. Staatsanwalt Christian Monka wurde zu seinen Kontakten mit Mousli vernommen. Monka, zwischen Februar 1998 und Dezember 2000 in Karlsruhe als wissenschaftlicher Mitarbeiter und Staatsanwalt mit dem Schwerpunkt "RZ-Verfahren" betraut, sollte über seine Gespräche mit Mousli berichten.

Nach seiner Aussage hat er mit Mousli nach dessen erster Festnahme am 14. April 1999 Kontakt gehabt. Er habe ihn über strafmindernde Geständnisse sowie die darüber hinausgehende Kronzeugenregelung in Kenntnis gesetzt. Doch habe Mousli hier wie auch bei weiteren Treffen darauf stets verzichtet. Auch bei seiner ersten staatsanwaltschaftlichen Vernehmung im Juni 1999 - hier habe Mousli erstmals "geständnisgleiche Einlassungen" zu Sprengstoffbesitz gemacht -, wie im Juli 1999 im Zuge seines Haftprüfungstermins - Mousli war direkt danach aus der Haft entlassen worden - verzichtete Mousli auf ihm angebotene Vergünstigungen.

Erst bei seiner erneuten Verhaftung im November 1999 haben, glaubt man Monka, er und das BKA den Karatemann Mousli so weich geklopft, daß dieser zunächst auf die Hinzuziehung seines Anwalts verzichtet habe und sodann um einen Gesprächstermin bat. In dem folgenden Gespräch mit Mousli habe Monka klargemacht, daß, wenn Mousli nicht den Märtyrer für die "RZ" spielen wolle, er nicht nur umfangreich auszusagen habe, sondern auch "Knüller" liefern müsse. "Hochkarätige Aufklärungsarbeit" insbesondere zu den Berliner "Revolutionären Zellen", die sich den Strafverfolgungsbehörden laut Monka "wie ein schwarzes Loch" darstellten, müsse er leisten, "Hintermänner" nennen.

Daß dessen angebliche Kenntnisse im wesentlichen auf "Hörensagen" basierten, kam nicht zur Sprache. Wohl aber, daß Mousli für diese Aufgabe in der Vergangenheit und auch heute noch präpariert werden muß. Das zeigte sich auch am Donnerstag. So hatte, wie sich herausstellte, der für Mouslis Verfahren zuständige Bundesanwalt Griesbaum Mousli die Anklageschrift und andere Schriftstücke aus diesem Verfahren bereits vor dessen Beginn zugestellt. Befragungen Mouslis durch die Verteidigung förderten zu Tage, daß dieser vier Aktenbände mit Zeugen- und Beschuldigtenaussagen von der Bundesanwaltschaft (BAW) über seinen BKA-Zeugenschutz zur Einsicht ausgehändigt bekam. Ein "zumindest ungewöhnliches Verfahren" durch die BAW, wie Rechtsanwältin Andrea Würdinger monierte, denn die BAW habe hier unter Umgehung des Gerichts höchst eigenmächtig gehandelt.

Volker Eick

MAIL
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