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Presse

Datum:
23.03.2001

Zeitung:
Junge Welt

Titel:
RZ-Verfahren vertagt
Berlin: Prozeß gegen "Revolutionäre Zellen" wegen Verfahrensfehlern nach zwei Stunden unterbrochen

RZ-Verfahren vertagt

Berlin: Prozeß gegen "Revolutionäre Zellen" wegen Verfahrensfehlern nach zwei Stunden unterbrochen

Absperrgitter vor dem Berliner Kammergericht, Leibesvisitationen im Gerichtsgebäude. Kein Schmuckstück, kein Bleistift und kein Stück Papier fanden den Weg in den Saal 500 des Gerichts zum Auftakt des ersten Prozeßtages im Verfahren gegen die "Revolutionären Zellen" (RZ). Penibel wurden gut 50 Besucher durchsucht, selbst bei den vielen angereisten ausländischen Prozeßbeobachtern gab es kein Pardon.

Der erste Verhandlungstag am Donnerstag endete bereits nach knapp zwei Stunden - zur Verlesung der Anklageschrift kam es nicht. Denn nach der Personalienfeststellung der Angeklagten monierten die Verteidiger Becker und Eisenberg namens aller Rechtsanwälte einen eklatanten Verfahrensfehler durch das Gericht. Den Strafverteidigern waren Verfahrensunterlagen vorenthalten worden, die es ihnen erst ermöglicht hätten zu prüfen, ob tatsächlich die zuständigen Ergänzungsrichter ihr Amt wahrnehmen; ihnen kommt im Falle der Erkrankung der Beisitzenden Richter die Aufgabe zu, diese zu vertreten.

Zudem hatte bereits im Vorfeld des Prozesses der Beisitzende Richter Alaban die Zusammensetzung der Ergänzungsrichter bei der Kammergerichtspräsidentin in einem Schreiben kritisiert, ohne daß dies zu einer Prüfung geführt habe, wie er auf einen entsprechenden Vorhalt kopfnickend bestätigte. Kern des Problems ist, daß ein nicht ordnungsgemäß zusammengesetztes Gericht gegen Artikel 19 Grundgesetz (Jeder Beschuldigte hat das Recht auf einen gesetzlichen Richter) verstößt. Sollten also nicht rechtmäßig berufene Ergänzungsrichter zum Einsatz kommen, wäre dies ein Grund, etwaige Gerichtsentscheidungen anzufechten.

Der Gesundheitszustand von Sabine Eckle, zu dem die Haftärztin Dr. Friedmann als Zeugin befragt wurde, kam noch vor Abbruch des Prozesses zur Sprache. Friedmann bestätigte einen Gewichtsverlust von Frau Eckle auf 43 Kilogramm und starke Migräneanfälle; durch die Schmerzen und die Medikation leide die Konzentrationsfähigkeit. Sabine Eckle machte geltend, daß sich ihr Gesundheitszustand seit ihrer Inhaftierung rapide verschlechtert habe und sie auch bei zwangsweiser Vorführung den Verhandlungen nicht würde folgen können. Ganz offensichtlich, so die Rechtsanwälte, ist zudem die kurzfristige und umfassende medizinische Versorgung von Frau Eckle in der Haftanstalt in Pankow nicht gewährleistet.

Rechtsanwältin Edith Lunnebach monierte das Ansinnen der Vorsitzenden Richterin Hennig, den Kronzeugen Mousli, der vermutlich Mitte Mai aussagen wird, mit bewaffneten Kräften im Gerichtssaal vorführen zu wollen. Sie wandte sich gegen das Fotokopieren der Ausweisunterlagen aller Prozeßbesucher, für das es keinen Grund gebe und kritisierte mit den Rechtsanwälten Kaleck, Becker und Eisenberg die Militarisierung der Gerichtsverhandlung durch die geplante bewaffnete Begleitung Mouslis.

Der Prozeß wird am 29. März (9.15 Uhr) fortgesetzt.

Volker Eick

MAIL
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