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Datum:
23.03.2001
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Zeitung:
Junge Welt
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Titel:
RZ-Verfahren vertagt
Berlin: Prozeß gegen "Revolutionäre Zellen"
wegen Verfahrensfehlern nach zwei Stunden unterbrochen
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RZ-Verfahren vertagt
Berlin: Prozeß gegen "Revolutionäre Zellen" wegen
Verfahrensfehlern nach zwei Stunden unterbrochen
Absperrgitter vor dem Berliner Kammergericht, Leibesvisitationen im
Gerichtsgebäude. Kein Schmuckstück, kein Bleistift und kein
Stück Papier fanden den Weg in den Saal 500 des Gerichts zum Auftakt
des ersten Prozeßtages im Verfahren gegen die
"Revolutionären Zellen" (RZ). Penibel wurden gut 50 Besucher
durchsucht, selbst bei den vielen angereisten ausländischen
Prozeßbeobachtern gab es kein Pardon.
Der erste Verhandlungstag am Donnerstag endete bereits nach knapp zwei
Stunden - zur Verlesung der Anklageschrift kam es nicht. Denn nach der
Personalienfeststellung der Angeklagten monierten die Verteidiger Becker
und Eisenberg namens aller Rechtsanwälte einen eklatanten
Verfahrensfehler durch das Gericht. Den Strafverteidigern waren
Verfahrensunterlagen vorenthalten worden, die es ihnen erst ermöglicht
hätten zu prüfen, ob tatsächlich die zuständigen
Ergänzungsrichter ihr Amt wahrnehmen; ihnen kommt im Falle der
Erkrankung der Beisitzenden Richter die Aufgabe zu, diese zu vertreten.
Zudem hatte bereits im Vorfeld des Prozesses der Beisitzende Richter
Alaban die Zusammensetzung der Ergänzungsrichter bei der
Kammergerichtspräsidentin in einem Schreiben kritisiert, ohne
daß dies zu einer Prüfung geführt habe, wie er auf einen
entsprechenden Vorhalt kopfnickend bestätigte. Kern des Problems ist,
daß ein nicht ordnungsgemäß zusammengesetztes Gericht
gegen Artikel 19 Grundgesetz (Jeder Beschuldigte hat das Recht auf einen
gesetzlichen Richter) verstößt. Sollten also nicht
rechtmäßig berufene Ergänzungsrichter zum Einsatz kommen,
wäre dies ein Grund, etwaige Gerichtsentscheidungen anzufechten.
Der Gesundheitszustand von Sabine Eckle, zu dem die Haftärztin Dr.
Friedmann als Zeugin befragt wurde, kam noch vor Abbruch des Prozesses zur
Sprache. Friedmann bestätigte einen Gewichtsverlust von Frau Eckle auf
43 Kilogramm und starke Migräneanfälle; durch die Schmerzen und
die Medikation leide die Konzentrationsfähigkeit. Sabine Eckle machte
geltend, daß sich ihr Gesundheitszustand seit ihrer Inhaftierung
rapide verschlechtert habe und sie auch bei zwangsweiser Vorführung
den Verhandlungen nicht würde folgen können. Ganz offensichtlich,
so die Rechtsanwälte, ist zudem die kurzfristige und umfassende
medizinische Versorgung von Frau Eckle in der Haftanstalt in Pankow nicht
gewährleistet.
Rechtsanwältin Edith Lunnebach monierte das Ansinnen der
Vorsitzenden Richterin Hennig, den Kronzeugen Mousli, der vermutlich Mitte
Mai aussagen wird, mit bewaffneten Kräften im Gerichtssaal
vorführen zu wollen. Sie wandte sich gegen das Fotokopieren der
Ausweisunterlagen aller Prozeßbesucher, für das es keinen Grund
gebe und kritisierte mit den Rechtsanwälten Kaleck, Becker und
Eisenberg die Militarisierung der Gerichtsverhandlung durch die geplante
bewaffnete Begleitung Mouslis.
Der Prozeß wird am 29. März (9.15 Uhr) fortgesetzt.
Volker Eick
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