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Presse

Datum:
17.05.2001

Zeitung:
junge Welt

Titel:
Bisher nur Prozeßbetrug?

Bisher nur Prozeßbetrug?

jW sprach mit Andrea Würdinger, Verteidigerin im RZ-Verfahren

Am 22. März begann vor dem Landgericht in Berlin- Tiergarten der Prozeß gegen angebliche Mitglieder der "Revolutionären Zellen" (RZ). Andrea Würdinger ist Strafverteidigerin und vertritt den Angeklagten Harald G.

F: Nach über einem Monat und vier von acht geplanten Prozeßtagen vor dem I. Strafsenat des Berliner Kammergerichts wurde der Prozeß gegen Ihren Mandanten und die mittlerweile vier Mitangeklagten ausgesetzt und erst nach einigen Wochen neu aufgerollt. Warum?

Es war klar, daß mit einer Aufhebung der Entscheidung über die Abtrennung des Verfahrens gegen Rudolf Schindler des II. Strafsenats durch den Bundesgerichtshof (BGH) zu rechnen war. Allen Prozeßbeteiligten und auch dem Strafsenat war bekannt, daß die Entscheidung des BGH unmittelbar vor Prozeßbeginn oder während der ersten Wochen zu erwarten war. Klar war auch, daß die Vorsitzende Richterin Hennig zwar ab dem 22. März 2001 Hauptverhandlungstermine angesetzt hatte, um dem Beschleunigungsgebot in Haftsachen zumindest formal nachzukommen - sie hätte sich sonst eine Rüge vom BGH eingefangen. Es zeigte sich jedoch schon im Vorfeld der Hauptverhandlung, daß die Vorsitzende wohl weiter Zeit schinden wollte, um dann - ohne daß im hiesigen Prozeß schon viel an wesentlicher Beweisaufnahme gelaufen ist - mit Schindler neu anzufangen. Aus diesem Grunde sollte nicht mit dem einzigen Beweismittel gegen die Angeklagten, der Vernehmung von Tarek Mousli, begonnen werden, sondern mit Verlesung von Urteilen zu anderen "RZ", die - wie wir ja nun gerade wieder vom BGH bestätigt bekommen haben -, selbständige Vereinigungen im Sinne des Paragraphen 129a sind. Eine Verlesung überhaupt - und dann noch am Anfang der Hauptverhandlung - kann nur den Sinn der Prozeßverschleppung haben und setzt sich in skrupelloser Weise über die Rechte aller Angeklagten hinweg. Denn - wenn Untersuchungshaft vollzogen wird - dann muß alles getan werden, um den Prozeß und die Beweisaufnahme zu fördern.

F: Hätte nicht das Verfahren gegen Schindler gleich von Anfang an in das Verfahren mit F: Hätte nicht das Verfahren gegen Schindler gleich von Anfang an in das Verfahren mit aufgenommen werden können?

Selbstverständlich. Daß es ein weiteres Verfahren in Frankfurt /M. gegeben hat, hätte dem nicht entgegengestanden. Das Ende im Frankfurter OPEC- Verfahren war vom dortigen Vorsitzenden zunächst auf den 21. Dezember 2000 angesetzt worden. Das tatsächliche Ende hat sich nur geringfügig verzögert. Die BAW konnte zum Zeitpunkt der Anklageerhebung davon ausgehen, daß es nicht zu zwei parallelen Verfahren vor zwei unterschiedlichen Strafsenaten kommt. Das Kammergericht hätte in Hinblick auf die absehbare Verbindung den Beginn der Hauptverhandlungspäter ansetzen können und hätte sich damit der Überprüfung des BGH stellen müssen, wenn es nicht schon von sich aus die Haftfortdauer beendet. Alles andere ist "Prozeßbetrug" und spielt in unzulässiger Weise mit den Freiheitsrechten der Angeklagten.

F: Am vorerst letzten Prozeßtag, dem 12. April, haben Sie und die Verteidigung des Angeklagten Axel H. die Verbindung mit dem Verfahren gegen Schindler abgelehnt. Warum?

Wir hatten bereits schriftlich der Verbindung widersprochen, da klar war, daß eine Verbindung zur Aussetzung und damit zur Verfahrensverzögerung führt. Eine Verzögerung ist nicht im Sinne der Mandanten, denn bei der bisher unfairen Verfahrensweise durch den Senat war mit einer positiven Haftentscheidung nicht zu rechnen. Eine ernsthafte Überprüfung der Haftverhältnisse durch den Senat hat keine Sekunde stattgefunden. Indem die Vorsitzende bekanntgegeben hat, sie beabsichtige auch bei Neubeginn am heutigen Donnerstag mit der Verlesung von unsinnigen Urteilen zu beginnen, ist doch offensichtlich, daß auch dieser Prozeßbeginn Makulatur ist. Tatsächlich ist der Beginn der Beweisaufnahme mit Mousli erst Wochen später. Diese unsinnige Verfahrensweise dient einzig und allein dazu, den Verteidigern von Schindler eine realistische Einarbeitungszeit über den 17. Mai hinaus zu ermöglichen. Würde die Vorsitzende mit offenen Karten gegenüber dem BGH spielen, müßte sie einräumen, daß eine sehr viel längere Unterbrechung erforderlich ist. So beginnt der Senat formal am 17. Mai, verhandelt ein bißchen Belangloses, um dann am 20. Juli eine Sommerpause von einem Monat eintreten zulassen. Mit Beschleunigung des Verfahrens, Rechtstaatlichkeit des Verfahrens, und was es da alles noch so im Repertoire eines höheren Richters geben soll, hat das nichts mehr zu tun.

MAIL
http://www.freilassung.de/presse/berlin/jw170501.htm