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Datum:
17.05.2001
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Zeitung:
junge Welt
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Titel:
Bisher nur Prozeßbetrug?
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Bisher nur Prozeßbetrug?
jW sprach mit Andrea Würdinger, Verteidigerin im RZ-Verfahren
Am 22. März begann vor dem Landgericht in Berlin- Tiergarten der
Prozeß gegen angebliche Mitglieder der "Revolutionären
Zellen" (RZ). Andrea Würdinger ist Strafverteidigerin und
vertritt den Angeklagten Harald G.
F: Nach über einem Monat und vier von acht geplanten
Prozeßtagen vor dem I. Strafsenat des Berliner Kammergerichts wurde
der Prozeß gegen Ihren Mandanten und die mittlerweile vier
Mitangeklagten ausgesetzt und erst nach einigen Wochen neu aufgerollt.
Warum?
Es war klar, daß mit einer Aufhebung der Entscheidung über
die Abtrennung des Verfahrens gegen Rudolf Schindler des II. Strafsenats
durch den Bundesgerichtshof (BGH) zu rechnen war. Allen
Prozeßbeteiligten und auch dem Strafsenat war bekannt, daß die
Entscheidung des BGH unmittelbar vor Prozeßbeginn oder während
der ersten Wochen zu erwarten war. Klar war auch, daß die Vorsitzende
Richterin Hennig zwar ab dem 22. März 2001 Hauptverhandlungstermine
angesetzt hatte, um dem Beschleunigungsgebot in Haftsachen zumindest formal
nachzukommen - sie hätte sich sonst eine Rüge vom BGH
eingefangen. Es zeigte sich jedoch schon im Vorfeld der Hauptverhandlung,
daß die Vorsitzende wohl weiter Zeit schinden wollte, um dann - ohne
daß im hiesigen Prozeß schon viel an wesentlicher
Beweisaufnahme gelaufen ist - mit Schindler neu anzufangen. Aus diesem
Grunde sollte nicht mit dem einzigen Beweismittel gegen die Angeklagten,
der Vernehmung von Tarek Mousli, begonnen werden, sondern mit Verlesung von
Urteilen zu anderen "RZ", die - wie wir ja nun gerade wieder
vom BGH bestätigt bekommen haben -, selbständige Vereinigungen im
Sinne des Paragraphen 129a sind. Eine Verlesung überhaupt - und dann
noch am Anfang der Hauptverhandlung - kann nur den Sinn der
Prozeßverschleppung haben und setzt sich in skrupelloser Weise
über die Rechte aller Angeklagten hinweg. Denn - wenn
Untersuchungshaft vollzogen wird - dann muß alles getan werden, um
den Prozeß und die Beweisaufnahme zu fördern.
F: Hätte nicht das Verfahren gegen Schindler gleich von Anfang an
in das Verfahren mit F: Hätte nicht das Verfahren gegen Schindler
gleich von Anfang an in das Verfahren mit aufgenommen werden
können?
Selbstverständlich. Daß es ein weiteres Verfahren in
Frankfurt /M. gegeben hat, hätte dem nicht entgegengestanden. Das Ende
im Frankfurter OPEC- Verfahren war vom dortigen Vorsitzenden zunächst
auf den 21. Dezember 2000 angesetzt worden. Das tatsächliche Ende hat
sich nur geringfügig verzögert. Die BAW konnte zum Zeitpunkt der
Anklageerhebung davon ausgehen, daß es nicht zu zwei parallelen
Verfahren vor zwei unterschiedlichen Strafsenaten kommt. Das Kammergericht
hätte in Hinblick auf die absehbare Verbindung den Beginn der
Hauptverhandlungspäter ansetzen können und hätte sich damit
der Überprüfung des BGH stellen müssen, wenn es nicht schon
von sich aus die Haftfortdauer beendet. Alles andere ist
"Prozeßbetrug" und spielt in unzulässiger Weise mit
den Freiheitsrechten der Angeklagten.
F: Am vorerst letzten Prozeßtag, dem 12. April, haben Sie und die
Verteidigung des Angeklagten Axel H. die Verbindung mit dem Verfahren gegen
Schindler abgelehnt. Warum?
Wir hatten bereits schriftlich der Verbindung widersprochen, da
klar war, daß eine Verbindung zur Aussetzung und damit zur
Verfahrensverzögerung führt. Eine Verzögerung ist
nicht im Sinne der Mandanten, denn bei der bisher unfairen Verfahrensweise
durch den Senat war mit einer positiven Haftentscheidung nicht zu
rechnen. Eine ernsthafte Überprüfung der Haftverhältnisse
durch den Senat hat keine Sekunde stattgefunden. Indem die Vorsitzende
bekanntgegeben hat, sie beabsichtige auch bei Neubeginn am heutigen
Donnerstag mit der Verlesung von unsinnigen Urteilen zu beginnen,
ist doch offensichtlich, daß auch dieser Prozeßbeginn
Makulatur ist. Tatsächlich ist der Beginn der Beweisaufnahme
mit Mousli erst Wochen später. Diese unsinnige Verfahrensweise
dient einzig und allein dazu, den Verteidigern von Schindler eine
realistische Einarbeitungszeit über den 17. Mai hinaus zu ermöglichen.
Würde die Vorsitzende mit offenen Karten gegenüber dem
BGH spielen, müßte sie einräumen, daß eine
sehr viel längere Unterbrechung erforderlich ist. So beginnt
der Senat formal am 17. Mai, verhandelt ein bißchen Belangloses,
um dann am 20. Juli eine Sommerpause von einem Monat eintreten zulassen.
Mit Beschleunigung des Verfahrens, Rechtstaatlichkeit des Verfahrens,
und was es da alles noch so im Repertoire eines höheren Richters
geben soll, hat das nichts mehr zu tun.
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