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Presse

Datum:
15.06.2001

Zeitung:
junge Welt

Titel:
Tarek Mousli soll für Bundesanwaltschaft Wende im RZ-Prozeß bringen

Ein Kronzeuge tritt auf

Tarek Mousli soll für Bundesanwaltschaft Wende im RZ-Prozeß bringen

Am heutigen Freitag ist es soweit. Tarek Mousli (41), Kronzeuge der Bundesanwaltschaft (BAW) im Berliner RZ- Prozeß, wird vor dem 1. Strafsenat des Kammergerichts zum ersten Mal als Zeuge erscheinen. Nun kann sie beginnen, die "intensive Befragung" vor Gericht, vor der Bundesanwalt Rainer Griesbaum - der zuständige Referatsleiter der BAW - seinen Mann in Sachen RZ gewarnt hat. Mousli soll angeblich 1998 ins Visier der Ermittlungsbehörden geraten sein. Die Geschichte begann aber schon drei Jahre früher. Im Frühjahr 1995 versuchten Jugendliche in Berlin, Sprengstoff, den sie aus einem Keller im Bezirk Prenzlauer Berg gestohlen hatten, unter die Leute zu bringen. Sie hatten Pech. Einem potentiellen Käufer war die Sache zu heiß, und er setzte sich mit der Kripo in Verbindung. Am 7. April beschlagnahmte die Berliner Polizei den Sprengstoff und informierte noch am selben Tag das Bundeskriminalamt (BKA). Doch erst Ende 1997 - so wird es zumindest heute dargestellt - bemerken Beamte des BKA, daß es sich bei diesem Fund um Sprengstoff handelt, der bei mindestens drei Anschlägen der Revolutionären Zellen (RZ) eingesetzt worden sei.

Bald darauf war der Karatelehrer Tarek Mousli als damaliger Mieter des Kellers ausgemacht. Ein Jahr später und nach einer siebenmonatigen Telefonüberwachung wird Haftbefehl wegen Unterstützung der RZ im Jahre 1995 gegen ihn erlassen. Mitte April 1999 wird Mousli festgenommen. Auf Weisung der BAW kommt er jedoch noch am selben Tag auf freien Fuß. Im Mai 1999 erfolgt die nächste Festnahme. Nachdem Mousli den Sprengstoffbesitz gestanden hat, wird er im Juli wieder entlassen. Im November wird er jedoch erneut in Untersuchungshaft genommen. Nun feiert die BAW seine Verhaftung als vollen Erfolg. Ihrer Ansicht nach seien die RZ- Aktionen in den 80er Jahren aufgeklärt, sei man mit Mousli doch dem "Rädelsführer" der Berliner RZ auf die Spur gekommen.

Mit Mousli, der in den 80er Jahren kein Unbekannter in der Westberliner autonomen Szene war, hat die BAW einen Glücksgriff gemacht. Aus dieser Zeit kennt er viele Menschen und Zusammenhänge, was allemal für Verdächtigungen und absurde Konstruktionen gut ist. Unumwunden gab der mittlerweile pensionierte RZ-Spezialist des BKA, Schulzke, bereits während der Verhandlung gegen Mousli im Dezember 2000 zu, daß der Mann massiv unter Druck gesetzt wurde: "Wir hatten den Eindruck, daß Mousli zu der einen oder anderen Person noch mehr sagen könnte und ihm deutlich gemacht, daß die Kronzeugenregelung nur greift, wenn er rückhaltlos Angaben zur Sache macht." Das Ergebnis ist bekannt. Gegen sechs Personen - unter ihnen auch sein "bester Freund" Lothar E., gegen den zur Zeit in Kanada ein Auslieferungsverfahren läuft - wurde Haftbefehl erlassen. Fünf von ihnen wird zur Zeit vor dem Berliner Kammergericht der Prozeß gemacht. Angeklagt sind sie wegen Mitgliedschaft in den RZ und zwei Sprengstoffanschlägen. Vorgeworfen werden ihnen darüber hinaus auch die verjährten Knieschüsse auf den ehemaligen Leiter der Berliner Ausländerbehörde, Harald Hollenberg, im Jahr 1986 und den damaligen Richter am Bundesverwaltungsgericht, Dr. Günther Korbmacher, im Jahr 1987.

BKA und BAW haben Mousli von Anfang an das Angebot gemacht, sich als Zeuge der Anklage zur Verfügung zu stellen. Neben einer baldigen Haftentlassung und der Zusage eines abgetrennten Prozesses sei auch von dem zu erwartenden Strafmaß die Rede gewesen, mußte Bundesanwalt Rainer Griesbaum als Zeuge am vergangenen Donnerstag vor Gericht zugeben. Dieses Geschäft sah konkret so aus: zwei Jahre Haft auf Bewährung, wenn Mousli - mit den Worten des Bundesanwalts Christian Monka - "Knüller" liefere. Beide Seiten hielten sich an die Vereinbarungen. Die BAW ließ den Vorwurf der "Rädelsführerschaft" fallen, der 1. Strafsenat des Kammergerichts Berlin verurteilte Mousli zu dem verabredeten Strafmaß. Mousli befindet sich seit Mai 2000 im Zeugenschutzprogramm des BKA und wird mit 2400 DM monatlich plus Miete, Krankenversicherung, Mietwagen und Telefonkosten alimentiert.

Alleine zwischen dem 23. November 1999 und dem 24. Januar 2000 wurde Mousli 44mal vernommen. Dabei wurde ihm immer wieder die Möglichkeit gegeben, seine Aussagen mit den Erkenntnissen des BKA abzugleichen. "Das Erschreckende jedoch am Umgang der Ermittlungsbehörden mit dem Kronzeugen Mousli ist die Art und Weise, wie sich darum bemüht wurde, die Vielzahl von Widersprüchen zum objektiven Geschehen und zu anderen Erkenntnissen im nachhinein zu glätten", so Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck in seinem Einstellungsantrag.

Die Anklage der BAW stützt sich praktisch auf ein einziges Beweismittel, den Kronzeugen. Doch mit dessen Glaubwürdigkeit ist es nicht weit her. Von dem RZ- Sprengstoffdepot im Berliner Mehringhof, das laut Mousli dort Ende der 80er Jahre angelegt wurde, fehlt jede Spur. Wie selbst das kriminaltechnische Institut des BKA feststellte, konnten "keine Spuren von organischen Explosivstoffen oder deren Komponenten nachgewiesen" werden. Der Abgleich der DNA der Beschuldigten mit Spuren, die an den Tatorten gefunden wurden, war in allen Fällen negativ. Die Angabe, daß Harald G. am Anschlag auf die Zentrale Sozialhilfestelle für Asylbewerber beteiligt gewesen sei, ist nachweislich falsch. Harald G. befand sich zu diesem Zeitpunkt - aus anderen Gründen - im Polizeigewahrsam. Der Schütze bei den Knieschußattentaten auf Dr. Korbmacher und Hollenberg sei Rudolf Sch., so Mousli. Doch Hollenberg selbst sprach von einer Frau, die geschossen habe. Und im Fall Korbmacher hat Mousli sich selbst gegenüber seiner früheren Freundin als Schütze geoutet, was die BAW mit dem Argument abtut, da habe sie sich wahrscheinlich geirrt.

Bei der nun beginnenden Befragung des Kronzeugen werden diese Widersprüche wohl endlich thematisiert - anders als bei seinem Prozeß im Dezember. Ob es der Verteidigung allerdings gelingen wird, die Glaubwürdigkeit des Kronzeugen so zu erschüttern, daß selbst das Gericht daran nicht vorbeigehen kann, bleibt abzuwarten. Obwohl die dürftige Beweislage bekannt ist, sitzen die Angeklagten seit zum Teil über eineinhalb Jahren in U-Haft.

Beat Makila

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