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Datum:
15.06.2001
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Zeitung:
junge Welt
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Titel:
Tarek Mousli soll für Bundesanwaltschaft Wende im
RZ-Prozeß bringen
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Ein Kronzeuge tritt auf
Tarek Mousli soll für Bundesanwaltschaft Wende im RZ-Prozeß
bringen
Am heutigen Freitag ist es soweit. Tarek Mousli (41), Kronzeuge der
Bundesanwaltschaft (BAW) im Berliner RZ- Prozeß, wird vor dem 1.
Strafsenat des Kammergerichts zum ersten Mal als Zeuge erscheinen. Nun kann
sie beginnen, die "intensive Befragung" vor Gericht, vor der
Bundesanwalt Rainer Griesbaum - der zuständige Referatsleiter der BAW
- seinen Mann in Sachen RZ gewarnt hat. Mousli soll angeblich 1998 ins
Visier der Ermittlungsbehörden geraten sein. Die Geschichte begann
aber schon drei Jahre früher. Im Frühjahr 1995 versuchten
Jugendliche in Berlin, Sprengstoff, den sie aus einem Keller im Bezirk
Prenzlauer Berg gestohlen hatten, unter die Leute zu bringen. Sie hatten
Pech. Einem potentiellen Käufer war die Sache zu heiß, und er
setzte sich mit der Kripo in Verbindung. Am 7. April beschlagnahmte die
Berliner Polizei den Sprengstoff und informierte noch am selben Tag das
Bundeskriminalamt (BKA). Doch erst Ende 1997 - so wird es zumindest heute
dargestellt - bemerken Beamte des BKA, daß es sich bei diesem Fund um
Sprengstoff handelt, der bei mindestens drei Anschlägen der
Revolutionären Zellen (RZ) eingesetzt worden sei.
Bald darauf war der Karatelehrer Tarek Mousli als damaliger Mieter des
Kellers ausgemacht. Ein Jahr später und nach einer siebenmonatigen
Telefonüberwachung wird Haftbefehl wegen Unterstützung der RZ im
Jahre 1995 gegen ihn erlassen. Mitte April 1999 wird Mousli festgenommen.
Auf Weisung der BAW kommt er jedoch noch am selben Tag auf freien
Fuß. Im Mai 1999 erfolgt die nächste Festnahme. Nachdem Mousli
den Sprengstoffbesitz gestanden hat, wird er im Juli wieder entlassen. Im
November wird er jedoch erneut in Untersuchungshaft genommen. Nun feiert
die BAW seine Verhaftung als vollen Erfolg. Ihrer Ansicht nach seien die
RZ- Aktionen in den 80er Jahren aufgeklärt, sei man mit Mousli doch
dem "Rädelsführer" der Berliner RZ auf die Spur
gekommen.
Mit Mousli, der in den 80er Jahren kein Unbekannter in der Westberliner
autonomen Szene war, hat die BAW einen Glücksgriff gemacht. Aus dieser
Zeit kennt er viele Menschen und Zusammenhänge, was allemal für
Verdächtigungen und absurde Konstruktionen gut ist. Unumwunden gab der
mittlerweile pensionierte RZ-Spezialist des BKA, Schulzke, bereits
während der Verhandlung gegen Mousli im Dezember 2000 zu, daß
der Mann massiv unter Druck gesetzt wurde: "Wir hatten den Eindruck,
daß Mousli zu der einen oder anderen Person noch mehr sagen
könnte und ihm deutlich gemacht, daß die Kronzeugenregelung nur
greift, wenn er rückhaltlos Angaben zur Sache macht." Das
Ergebnis ist bekannt. Gegen sechs Personen - unter ihnen auch sein
"bester Freund" Lothar E., gegen den zur Zeit in Kanada ein
Auslieferungsverfahren läuft - wurde Haftbefehl erlassen. Fünf
von ihnen wird zur Zeit vor dem Berliner Kammergericht der Prozeß
gemacht. Angeklagt sind sie wegen Mitgliedschaft in den RZ und zwei
Sprengstoffanschlägen. Vorgeworfen werden ihnen darüber hinaus
auch die verjährten Knieschüsse auf den ehemaligen Leiter der
Berliner Ausländerbehörde, Harald Hollenberg, im Jahr 1986 und
den damaligen Richter am Bundesverwaltungsgericht, Dr. Günther
Korbmacher, im Jahr 1987.
BKA und BAW haben Mousli von Anfang an das Angebot gemacht, sich als
Zeuge der Anklage zur Verfügung zu stellen. Neben einer baldigen
Haftentlassung und der Zusage eines abgetrennten Prozesses sei auch von dem
zu erwartenden Strafmaß die Rede gewesen, mußte Bundesanwalt
Rainer Griesbaum als Zeuge am vergangenen Donnerstag vor Gericht zugeben.
Dieses Geschäft sah konkret so aus: zwei Jahre Haft auf
Bewährung, wenn Mousli - mit den Worten des Bundesanwalts Christian
Monka - "Knüller" liefere. Beide Seiten hielten sich an
die Vereinbarungen. Die BAW ließ den Vorwurf der
"Rädelsführerschaft" fallen, der 1. Strafsenat des
Kammergerichts Berlin verurteilte Mousli zu dem verabredeten
Strafmaß. Mousli befindet sich seit Mai 2000 im Zeugenschutzprogramm
des BKA und wird mit 2400 DM monatlich plus Miete, Krankenversicherung,
Mietwagen und Telefonkosten alimentiert.
Alleine zwischen dem 23. November 1999 und dem 24. Januar 2000 wurde
Mousli 44mal vernommen. Dabei wurde ihm immer wieder die Möglichkeit
gegeben, seine Aussagen mit den Erkenntnissen des BKA abzugleichen.
"Das Erschreckende jedoch am Umgang der Ermittlungsbehörden mit
dem Kronzeugen Mousli ist die Art und Weise, wie sich darum bemüht
wurde, die Vielzahl von Widersprüchen zum objektiven Geschehen und zu
anderen Erkenntnissen im nachhinein zu glätten", so Rechtsanwalt
Wolfgang Kaleck in seinem Einstellungsantrag.
Die Anklage der BAW stützt sich praktisch auf ein einziges
Beweismittel, den Kronzeugen. Doch mit dessen Glaubwürdigkeit ist es
nicht weit her. Von dem RZ- Sprengstoffdepot im Berliner Mehringhof, das
laut Mousli dort Ende der 80er Jahre angelegt wurde, fehlt jede Spur. Wie
selbst das kriminaltechnische Institut des BKA feststellte, konnten
"keine Spuren von organischen Explosivstoffen oder deren Komponenten
nachgewiesen" werden. Der Abgleich der DNA der Beschuldigten mit
Spuren, die an den Tatorten gefunden wurden, war in allen Fällen
negativ. Die Angabe, daß Harald G. am Anschlag auf die Zentrale
Sozialhilfestelle für Asylbewerber beteiligt gewesen sei, ist
nachweislich falsch. Harald G. befand sich zu diesem Zeitpunkt - aus
anderen Gründen - im Polizeigewahrsam. Der Schütze bei den
Knieschußattentaten auf Dr. Korbmacher und Hollenberg sei Rudolf
Sch., so Mousli. Doch Hollenberg selbst sprach von einer Frau, die
geschossen habe. Und im Fall Korbmacher hat Mousli sich selbst
gegenüber seiner früheren Freundin als Schütze geoutet, was
die BAW mit dem Argument abtut, da habe sie sich wahrscheinlich geirrt.
Bei der nun beginnenden Befragung des Kronzeugen werden diese
Widersprüche wohl endlich thematisiert - anders als bei seinem
Prozeß im Dezember. Ob es der Verteidigung allerdings gelingen wird,
die Glaubwürdigkeit des Kronzeugen so zu erschüttern, daß
selbst das Gericht daran nicht vorbeigehen kann, bleibt abzuwarten. Obwohl
die dürftige Beweislage bekannt ist, sitzen die Angeklagten seit zum
Teil über eineinhalb Jahren in U-Haft.
Beat Makila
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