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Presse

Datum:
14.04.2001

Zeitung:
Junge Welt

Titel:
Berliner RZ-Prozeß ab Mai mit Rudolf Schindler. Staatliche Verzögerungstaktik zeigt Erfolg

Berliner RZ-Prozeß ab Mai mit Rudolf Schindler. Staatliche Verzögerungstaktik zeigt Erfolg

Nach nur vier Verhandlungstagen wird der Prozeß gegen vier angebliche Mitglieder der Revolutionären Zellen (RZ) vor dem Berliner Kammergericht neu aufgerollt. Wie sich schon vor einer Woche abzeichnete, beschloß der 1. Strafsenat am Donnerstag auf Antrag der Bundesanwaltschaft (BAW), das Verfahren gegen Rudolf Schindler mit dem laufenden Verfahren zu verbinden. Damit reagierte das Berliner Kammergericht auf einen Beschluß des Bundesgerichtshofs (BGH) von Ende März, der eine gegenteilige Entscheidung des Kammergerichts vom Februar aufgehoben hatte.

Nach nur 40 Minuten gab die Vorsitzende Richterin Gisela Hennig die Entscheidung des Gerichts bekannt. Das Verfahren ist zur Zeit ausgesetzt, um der Verteidigung von Rudolf Schindler die Möglichkeit zu geben, sich in die Akten einzuarbeiten. Wann der neue Prozeß gegen die dann fünf Angeklagten beginnen wird, wurde am Donnerstag in der Hauptverhandlung nicht bekanntgegeben. Voraussichtlich wird aber Rudolf Schindler, dem die BAW "Rädelsführerschaft" vorwirft, ab Mitte Mai mit auf der Anklagebank sitzen.

Derweilen sitzen die Beschuldigten weiter in Untersuchungshaft. Rechtsanwalt Johannes Eisenberg hatte am Donnerstag die Verfahrensbeteiligten darüber informiert, daß er deswegen beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde eingereicht habe. Das Gericht "hat nichts dafür getan, das Verfahren zu beschleunigen", so Eisenberg. Weder sei es bislang zu Sachverhaltsaufklärungen gekommen noch zur Anklageverlesung. Das sei ein grober Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot seitens des Gerichts und der BAW. "Eine einzige Zeitschinderei", kommentierte seine Kollegin Andrea Würdinger das Geschehen vor Gericht. Die Verteidigung hatte bereits mehrmals die lange und unangemessene Haftdauer ihrer Mandanten kritisiert. Die vier sitzen seit fast 16 bzw. zwölf Monaten in Haft.

Der 1. Strafsenat reagierte auf die wiederholten Klagen der Verteidigung, indem er im Anschluß an die Hauptverhandlung eine mündlich Haftprüfung bei allen vier Angeklagten anordnete. Nach mehrstündiger Beratung lehnte der Senat allerdings am späten Donnerstag nachmittag die Anträge auf Aufhebung bzw. Außervollzugsetzung der Haftbefehle ab. Ohne viel Federlesen wischte der Senat alle Einwände der Verteidigung vom Tisch.

Daß die Ermittlungen der BAW spätestens Mitte 2000 abgeschlossen waren, es aber erst am 30. Oktober zur Anklage beim Berliner Kammergericht gekommen ist, versucht das Gericht mit dem Argument zu rechtfertigen, daß der Senat nach Eingang der Anklage das Verfahren zügig betrieben habe, schließlich sei schon zwei Monate danach das Hauptverfahren eröffnet worden. Von einer Verschleppung des Verfahrens könne darüber hinaus keine Rede sein, habe sich das Gericht bislang doch nur mit Anträgen der Verteidigung beschäftigen müssen. Daß die Gründe dafür grobe Rechtsfehler und die Verfahrensführung des Kammergerichts gewesen sind, davon will der Senat nichts wissen.

Viel Mühe wendete das Gericht auf, um für jeden Angeklagten Fluchtgefahr zu begründen. Sind es bei dem einen das Fehlen fester sozialer Bindungen, die nach Ansicht des Senat für eine Fluchtgefahr sprechen, sind es bei dem anderen gerade diese, die ein Untertauchen in den Augen des Gerichts wahrscheinlich sein lassen. Vor allem die Tatsache, daß die Beschuldigten für sich das Recht auf Aussageverweigerung in Anspruch nehmen, stößt dem Senat übel auf. Ein bezeichnendes Licht auf die Entscheidung des Kammergerichts wirft das Verhalten der BAW. Zum wiederholten Male gab es von ihrer Seite das Angebot, eine Entlassung aus der U-Haft zu befürworten, wenn sich die Angeklagten zu Einlassungen bereit erklären würden.

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