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Datum:
14.04.2001
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Zeitung:
Junge Welt
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Titel:
Berliner RZ-Prozeß ab Mai mit Rudolf Schindler. Staatliche
Verzögerungstaktik zeigt Erfolg
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Berliner RZ-Prozeß ab Mai mit Rudolf Schindler. Staatliche
Verzögerungstaktik zeigt Erfolg
Nach nur vier Verhandlungstagen wird der Prozeß gegen vier
angebliche Mitglieder der Revolutionären Zellen (RZ) vor dem Berliner
Kammergericht neu aufgerollt. Wie sich schon vor einer Woche abzeichnete,
beschloß der 1. Strafsenat am Donnerstag auf Antrag der
Bundesanwaltschaft (BAW), das Verfahren gegen Rudolf Schindler mit dem
laufenden Verfahren zu verbinden. Damit reagierte das Berliner
Kammergericht auf einen Beschluß des Bundesgerichtshofs (BGH) von
Ende März, der eine gegenteilige Entscheidung des Kammergerichts vom
Februar aufgehoben hatte.
Nach nur 40 Minuten gab die Vorsitzende Richterin Gisela Hennig die
Entscheidung des Gerichts bekannt. Das Verfahren ist zur Zeit ausgesetzt,
um der Verteidigung von Rudolf Schindler die Möglichkeit zu geben,
sich in die Akten einzuarbeiten. Wann der neue Prozeß gegen die dann
fünf Angeklagten beginnen wird, wurde am Donnerstag in der
Hauptverhandlung nicht bekanntgegeben. Voraussichtlich wird aber Rudolf
Schindler, dem die BAW "Rädelsführerschaft" vorwirft,
ab Mitte Mai mit auf der Anklagebank sitzen.
Derweilen sitzen die Beschuldigten weiter in Untersuchungshaft.
Rechtsanwalt Johannes Eisenberg hatte am Donnerstag die
Verfahrensbeteiligten darüber informiert, daß er deswegen beim
Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde eingereicht habe. Das
Gericht "hat nichts dafür getan, das Verfahren zu
beschleunigen", so Eisenberg. Weder sei es bislang zu
Sachverhaltsaufklärungen gekommen noch zur Anklageverlesung. Das sei
ein grober Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot seitens des
Gerichts und der BAW. "Eine einzige Zeitschinderei",
kommentierte seine Kollegin Andrea Würdinger das Geschehen vor
Gericht. Die Verteidigung hatte bereits mehrmals die lange und
unangemessene Haftdauer ihrer Mandanten kritisiert. Die vier sitzen seit
fast 16 bzw. zwölf Monaten in Haft.
Der 1. Strafsenat reagierte auf die wiederholten Klagen der
Verteidigung, indem er im Anschluß an die Hauptverhandlung eine
mündlich Haftprüfung bei allen vier Angeklagten anordnete. Nach
mehrstündiger Beratung lehnte der Senat allerdings am späten
Donnerstag nachmittag die Anträge auf Aufhebung bzw.
Außervollzugsetzung der Haftbefehle ab. Ohne viel Federlesen wischte
der Senat alle Einwände der Verteidigung vom Tisch.
Daß die Ermittlungen der BAW spätestens Mitte 2000
abgeschlossen waren, es aber erst am 30. Oktober zur Anklage beim Berliner
Kammergericht gekommen ist, versucht das Gericht mit dem Argument zu
rechtfertigen, daß der Senat nach Eingang der Anklage das Verfahren
zügig betrieben habe, schließlich sei schon zwei Monate danach
das Hauptverfahren eröffnet worden. Von einer Verschleppung des
Verfahrens könne darüber hinaus keine Rede sein, habe sich das
Gericht bislang doch nur mit Anträgen der Verteidigung
beschäftigen müssen. Daß die Gründe dafür grobe
Rechtsfehler und die Verfahrensführung des Kammergerichts gewesen
sind, davon will der Senat nichts wissen.
Viel Mühe wendete das Gericht auf, um für jeden Angeklagten
Fluchtgefahr zu begründen. Sind es bei dem einen das Fehlen fester
sozialer Bindungen, die nach Ansicht des Senat für eine Fluchtgefahr
sprechen, sind es bei dem anderen gerade diese, die ein Untertauchen in den
Augen des Gerichts wahrscheinlich sein lassen. Vor allem die Tatsache,
daß die Beschuldigten für sich das Recht auf Aussageverweigerung
in Anspruch nehmen, stößt dem Senat übel auf. Ein
bezeichnendes Licht auf die Entscheidung des Kammergerichts wirft das
Verhalten der BAW. Zum wiederholten Male gab es von ihrer Seite das
Angebot, eine Entlassung aus der U-Haft zu befürworten, wenn sich die
Angeklagten zu Einlassungen bereit erklären würden.
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