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Datum:
06.04.2001
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Zeitung:
Junge Welt
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Titel:
"Nützliche Idioten" im Berliner RZ - Prozess
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"Nützliche Idioten" im Berliner RZ-Prozeß
Fehlende Akten führten zu erneuter Verzögerung. Angeklagte
weiter in Haft
Auch am dritten Verhandlungstag ist, so bemerkte Strafverteidigerin
Edith Lunnebach unter Kopfnicken von der Richterbank, "wieder nicht
verhandelt worden". Grund dafür ist der Beschluß des
Bundesgerichtshofs (BGH) vom 30. März 2001, den im Frankfurter
OPEC-Verfahren freigesprochenen Rudolf Schindler im Berliner Verfahren mit
anzuklagen. Über die Aussetzung des Berliner Verfahrens und die
Neueröffnung dann mit Rudolf Schindler entschied das Kammergericht
aber am Donnerstag nicht, weil Anklageschrift und Personenakten Schindlers
nicht vorlagen. Sie seien, mutmaßte Staatsanwalt Volker Homann,
"wohl irgendwo auf dem Weg zwischen Karlsruhe und Berlin." Rudolf
Schindler werden im wesentlichen die gleichen Anschläge vorgeworfen
wie den drei Berliner Angeklagten Harald G., Axel H., Matthias B. und der
Frankfurterin Sabine E. Zusätzlich geht der BGH von einer
Rädelsführerschaft Schindlers in einer Berliner
"Revolutionären Zelle" (RZ) aus. Der BGH ordnete, wie jW
bereits berichtete, mit seinem Beschluß auch die erneute Inhaftierung
Schindlers an. Seine Anwälte, der Berliner Verteidiger Stefan
König und sein Frankfurter Kollege Hans Wolfgang Euler, beantragten
die Verbindung der Verfahren.
Alle Anklagen beruhen auf den Aussagen des Kronzeugen Tarek Mousli, der
die fünf schwer belastet und dafür bereits im vergangenen
Dezember zu zwei Jahren Bewährungsstrafe verurteilt wurde. Er wird
seitdem monatlich mit 2400 Mark staatlich alimentiert. Die Verteidigung
hatte bereits an den vorhergehenden Prozeßtagen auf dessen
Unglaubwürdigkeit hingewiesen und zudem die lange und unangemessene
Haftdauer ihrer Mandanten kritisiert. Die vier sitzen seit fast 16 bzw.
zwölf Monaten in Haft. Auch am Donnerstag wurde das schleppende
Verfahren moniert, das zu Lasten der Gefangenen gehe, und die umgehende
Prüfung der Haftfrage angemahnt.
Der Prozeß soll am kommenden Donnerstag mit der Entscheidung
zur Verbindung der Verfahren fortgesetzt werden. Unklar ist aber,
ob das Verfahren noch weiter verschleppt wird, denn sind am kommenden
Donnerstag die Akten Schindlers noch immer nicht in Berlin, kann
wieder nicht entschieden werden, und das Gericht zieht sich bis
Mitte Mai in die Osterpause zurück. "Zu Lasten der Angeklagten",
so der Berliner Rechtsanwalt Nicolas Becker, hätten die Fehler
des Berliner Kammergerichts zu "einer Behäbigkeit des
Verfahrens durch nützliche Idioten, nämlich uns Anwälte",
geführt. Denn nicht nur die Fehlentscheidung des II. Senats,
die der BGH jetzt korrigierte und die zur Unterbrechung des Prozesses
führte, trügen, so Becker, objektiv zur Verzögerung
des Prozesses bei. Auch weitere Fehler, die von den Rechtsanwälten
hatten moniert werden müssen, wirkten als Bremse. Immerhin,
so die Vorsitzende Richterin, Gisela Hennig, soll kommende Woche
auch über die Fortdauer der Haft gesprochen werden. Bereits
jetzt sind aber weitere Verzögerungen abzusehen, denn Hennig
will in den nachfolgenden Prozeßtagen Gerichtsurteile in Sachen
"RZ" verlesen lassen, von denen der BGH in seinem Beschluß
vom März bereits festgestellt hat, daß sie für dieses
Verfahren keine Relevanz haben.
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