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Presse

Datum:
06.04.2001

Zeitung:
Junge Welt

Titel:
"Nützliche Idioten" im Berliner RZ - Prozess

"Nützliche Idioten" im Berliner RZ-Prozeß

Fehlende Akten führten zu erneuter Verzögerung. Angeklagte weiter in Haft

Auch am dritten Verhandlungstag ist, so bemerkte Strafverteidigerin Edith Lunnebach unter Kopfnicken von der Richterbank, "wieder nicht verhandelt worden". Grund dafür ist der Beschluß des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 30. März 2001, den im Frankfurter OPEC-Verfahren freigesprochenen Rudolf Schindler im Berliner Verfahren mit anzuklagen. Über die Aussetzung des Berliner Verfahrens und die Neueröffnung dann mit Rudolf Schindler entschied das Kammergericht aber am Donnerstag nicht, weil Anklageschrift und Personenakten Schindlers nicht vorlagen. Sie seien, mutmaßte Staatsanwalt Volker Homann, "wohl irgendwo auf dem Weg zwischen Karlsruhe und Berlin." Rudolf Schindler werden im wesentlichen die gleichen Anschläge vorgeworfen wie den drei Berliner Angeklagten Harald G., Axel H., Matthias B. und der Frankfurterin Sabine E. Zusätzlich geht der BGH von einer Rädelsführerschaft Schindlers in einer Berliner "Revolutionären Zelle" (RZ) aus. Der BGH ordnete, wie jW bereits berichtete, mit seinem Beschluß auch die erneute Inhaftierung Schindlers an. Seine Anwälte, der Berliner Verteidiger Stefan König und sein Frankfurter Kollege Hans Wolfgang Euler, beantragten die Verbindung der Verfahren.

Alle Anklagen beruhen auf den Aussagen des Kronzeugen Tarek Mousli, der die fünf schwer belastet und dafür bereits im vergangenen Dezember zu zwei Jahren Bewährungsstrafe verurteilt wurde. Er wird seitdem monatlich mit 2400 Mark staatlich alimentiert. Die Verteidigung hatte bereits an den vorhergehenden Prozeßtagen auf dessen Unglaubwürdigkeit hingewiesen und zudem die lange und unangemessene Haftdauer ihrer Mandanten kritisiert. Die vier sitzen seit fast 16 bzw. zwölf Monaten in Haft. Auch am Donnerstag wurde das schleppende Verfahren moniert, das zu Lasten der Gefangenen gehe, und die umgehende Prüfung der Haftfrage angemahnt.

Der Prozeß soll am kommenden Donnerstag mit der Entscheidung zur Verbindung der Verfahren fortgesetzt werden. Unklar ist aber, ob das Verfahren noch weiter verschleppt wird, denn sind am kommenden Donnerstag die Akten Schindlers noch immer nicht in Berlin, kann wieder nicht entschieden werden, und das Gericht zieht sich bis Mitte Mai in die Osterpause zurück. "Zu Lasten der Angeklagten", so der Berliner Rechtsanwalt Nicolas Becker, hätten die Fehler des Berliner Kammergerichts zu "einer Behäbigkeit des Verfahrens durch nützliche Idioten, nämlich uns Anwälte", geführt. Denn nicht nur die Fehlentscheidung des II. Senats, die der BGH jetzt korrigierte und die zur Unterbrechung des Prozesses führte, trügen, so Becker, objektiv zur Verzögerung des Prozesses bei. Auch weitere Fehler, die von den Rechtsanwälten hatten moniert werden müssen, wirkten als Bremse. Immerhin, so die Vorsitzende Richterin, Gisela Hennig, soll kommende Woche auch über die Fortdauer der Haft gesprochen werden. Bereits jetzt sind aber weitere Verzögerungen abzusehen, denn Hennig will in den nachfolgenden Prozeßtagen Gerichtsurteile in Sachen "RZ" verlesen lassen, von denen der BGH in seinem Beschluß vom März bereits festgestellt hat, daß sie für dieses Verfahren keine Relevanz haben.

MAIL
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