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Presse

Datum:
02.04.2001

Zeitung:
Junge Welt

Titel:
Schindler erneut in Haft

Schindler erneut in Haft

Bundesgerichtshof widerspricht Kammergericht. Festnahme durch BKA- Beamte

Der im Frankfurter OPEC-Prozeß am 15. Februar freigesprochene Rudolf Schindler muß sich nun doch wegen Rädelsführerschaft in den Revolutionären Zellen (RZ) und eines Sprengstoffanschlages vor dem Berliner Kammergericht verantworten. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am Freitag, die Ablehnung eines Hauptverfahrens gegen Schindler seitens des Kammergerichts aufzuheben.

Schon seit Donnerstag hatten BKA-Beamte den seit seinem Freispruch einer geregelten Arbeit nachgehenden Schindler vor seiner Wohnung aufgelauert und ihn parallel zum Spruch des BGH erneut festgenommen. Dies, obwohl Schindler nicht nur einen Arbeitplatz, sondern auch einen festen Wohnsitz hat und damit alle gängigen Normalitätsvorstellungen bedient. Damit sei klar, so sein Frankfurter Rechtsanwalt Hans Wolfgang Euler, daß sein Mandant sich nicht durch Flucht einem erneuten Verfahren entziehen wollte. Im Gegenteil, er besuchte sogar seine im Berliner RZ-Verfahren mitangeklagte Ehefrau, Sabine Eckle, regelmäßig in der Haft. Euler wird daher für seinen Mandanten Haftverschonung beantragen.

Unklar ist derzeit das weitere Procedere in Berlin. Grundsätzlich wäre für die Eröffnung des Verfahrens gegen Schindler der 1. Strafsenat des Kammergerichts zuständig. Der aber hatte bereits am 28. Februar die Eröffnung des Verfahrens gegen Schindler abgelehnt und wurde nun vom BGH in die Schranken verwiesen. Zwar wären zwei parallel laufende Verfahren denkbar, doch scheint realistischer, daß die Vorsitzende Richterin des 2. Senats, Gisela Hennig, das Verfahren gegen Rudolf Schindler an den Prozeß gegen Sabine Eckle, Matthias Borgmann, Harald Glöde und Axel Haug anhängen muß. Auch Hennig soll keine Freundin der BGH-Entscheidung sein.

Bis zum dritten Prozeßtag am kommenden Donnerstag wird eine solche Ankopplung aber nicht möglich sein. Gerechnet wird damit Mitte April. Dann müßten alle bisherigen Verhandlungstage wiederholt werden. So hat das Verfolgungsinteresse der Bundesanwaltschaft auch weitreichende Folgen für die vier in Berlin Inhaftierten. Darauf wies die Berliner Strafverteidigerin Silke Studzinsky gegenüber junge Welt hin. "Mit jedem Tag Verzögerung verlängert sich die durch nichts zu rechtfertigende Haft für unsere Mandanten", so die Verteidigerin von Harald Glöde. Schon jetzt sitzen die Angeklagten seit fast 16 beziehungsweise zwölf Monaten in Haft.

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