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Datum:
02.04.2001
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Zeitung:
Junge Welt
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Titel:
Schindler erneut in Haft
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Schindler erneut in Haft
Bundesgerichtshof widerspricht Kammergericht. Festnahme durch
BKA- Beamte
Der im Frankfurter OPEC-Prozeß am 15. Februar freigesprochene
Rudolf Schindler muß sich nun doch wegen Rädelsführerschaft
in den Revolutionären Zellen (RZ) und eines Sprengstoffanschlages vor
dem Berliner Kammergericht verantworten. Der Bundesgerichtshof (BGH)
entschied am Freitag, die Ablehnung eines Hauptverfahrens gegen Schindler
seitens des Kammergerichts aufzuheben.
Schon seit Donnerstag hatten BKA-Beamte den seit seinem Freispruch einer
geregelten Arbeit nachgehenden Schindler vor seiner Wohnung aufgelauert und
ihn parallel zum Spruch des BGH erneut festgenommen. Dies, obwohl Schindler
nicht nur einen Arbeitplatz, sondern auch einen festen Wohnsitz hat und
damit alle gängigen Normalitätsvorstellungen bedient. Damit sei
klar, so sein Frankfurter Rechtsanwalt Hans Wolfgang Euler, daß sein
Mandant sich nicht durch Flucht einem erneuten Verfahren entziehen wollte.
Im Gegenteil, er besuchte sogar seine im Berliner RZ-Verfahren
mitangeklagte Ehefrau, Sabine Eckle, regelmäßig in der Haft.
Euler wird daher für seinen Mandanten Haftverschonung beantragen.
Unklar ist derzeit das weitere Procedere in Berlin. Grundsätzlich
wäre für die Eröffnung des Verfahrens gegen Schindler der 1.
Strafsenat des Kammergerichts zuständig. Der aber hatte bereits am 28.
Februar die Eröffnung des Verfahrens gegen Schindler abgelehnt und
wurde nun vom BGH in die Schranken verwiesen. Zwar wären zwei parallel
laufende Verfahren denkbar, doch scheint realistischer, daß die
Vorsitzende Richterin des 2. Senats, Gisela Hennig, das Verfahren gegen
Rudolf Schindler an den Prozeß gegen Sabine Eckle, Matthias Borgmann,
Harald Glöde und Axel Haug anhängen muß. Auch Hennig soll
keine Freundin der BGH-Entscheidung sein.
Bis zum dritten Prozeßtag am kommenden Donnerstag wird eine
solche Ankopplung aber nicht möglich sein. Gerechnet wird damit
Mitte April. Dann müßten alle bisherigen Verhandlungstage
wiederholt werden. So hat das Verfolgungsinteresse der Bundesanwaltschaft
auch weitreichende Folgen für die vier in Berlin Inhaftierten.
Darauf wies die Berliner Strafverteidigerin Silke Studzinsky gegenüber
junge Welt hin. "Mit jedem Tag Verzögerung verlängert
sich die durch nichts zu rechtfertigende Haft für unsere Mandanten",
so die Verteidigerin von Harald Glöde. Schon jetzt sitzen die
Angeklagten seit fast 16 beziehungsweise zwölf Monaten in Haft.
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