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Presse

Datum:
23.08.2000

Zeitung:
Jungle World

Titel:
Keine Haftverschonung

Keine Haftverschonung

Das Bundesverfassungsgericht lehnte letzte Woche die Haftverschonung von vier mutmaßlichen Mitgliedern der Revolutionären Zellen (RZ) ab, weil Fluchtgefahr bestehe.

Schließlich zeigten die Verfahren gegen drei weitere angebliche RZ-Mitglieder, die sich derzeit in Kanada und Frankreich befinden, "dass die Auslieferung in solchen Fällen politisch motivierter Straftaten problematisch ist". Wirklich problematisch ist die Grundlage, auf der die Beschuldigten in Untersuchungshaft sitzen: Einzig die widersprüchlichen Aussagen des Kronzeugen Tarek Mousli belasten die vier. Spätestens seit vergangenem Dezember wird der 41jährige von Beamten des Bundeskriminalamtes und der Bundesanwaltschaft vernommen, ohne dass die Verteidigung informiert wird oder den Zeugen selbst befragen kann. Dabei werde er, kritisieren die AnwältInnen der Beschuldigten, "auf Widersprüche innerhalb seiner eigenen Aussagen" aufmerksam gemacht und könne so seine Angaben nachbessern.

Das stört die BGH-Richter wenig. Denn dass Mousli "sich gleichwohl bei der Vielzahl der Beteiligten und Geschehnisse im Einzelfall geirrt haben kann, belegt seine Unglaubwürdigkeit nicht".

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http://www.freilassung.de/presse/berlin/juw23800.htm