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Datum:
23.08.2000
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Zeitung:
Jungle World
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Titel:
Keine Haftverschonung
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Keine Haftverschonung
Das Bundesverfassungsgericht lehnte letzte Woche die Haftverschonung
von vier mutmaßlichen Mitgliedern der Revolutionären
Zellen (RZ) ab, weil Fluchtgefahr bestehe.
Schließlich zeigten die Verfahren gegen drei weitere angebliche
RZ-Mitglieder, die sich derzeit in Kanada und Frankreich befinden,
"dass die Auslieferung in solchen Fällen politisch motivierter
Straftaten problematisch ist". Wirklich problematisch ist die
Grundlage, auf der die Beschuldigten in Untersuchungshaft sitzen:
Einzig die widersprüchlichen Aussagen des Kronzeugen Tarek
Mousli belasten die vier. Spätestens seit vergangenem Dezember
wird der 41jährige von Beamten des Bundeskriminalamtes und
der Bundesanwaltschaft vernommen, ohne dass die Verteidigung informiert
wird oder den Zeugen selbst befragen kann. Dabei werde er, kritisieren
die AnwältInnen der Beschuldigten, "auf Widersprüche
innerhalb seiner eigenen Aussagen" aufmerksam gemacht und könne
so seine Angaben nachbessern.
Das stört die BGH-Richter wenig. Denn dass Mousli "sich
gleichwohl bei der Vielzahl der Beteiligten und Geschehnisse im
Einzelfall geirrt haben kann, belegt seine Unglaubwürdigkeit
nicht".
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