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Datum:
21.03.2001
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Zeitung:
jungle world
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Titel:
Explosionen vor dem Knall
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Explosionen vor dem Knall
Vor dem Berliner Kammergericht beginnt der Prozess gegen vier angebliche
RZ-Mitglieder.
von Christoph Villinger
Nicht nur ein Joseph Fischer muss sich mit seiner militanten
Vergangenheit herumplagen. Ihm allerdings verzeihen zwei Drittel der
deutschen Bevölkerung seine Jahre als "streetfighter", ein
Prozess steht ihm nicht bevor. Bei einigen anderen Personen über
fünfzig ist die Bundesanwaltschaft (BAW) da weitaus
hartnäckiger.
Seit über einem Jahr beschuldigt sie sechs Personen der
Mitgliedschaft in den Revolutionären Zellen (RZ). Vier von ihnen
sitzen im Augenblick in Untersuchungshaft. Der 52jährige Hausmeister
des Berliner Mehringhofs, Axel Haug, und der 52jährige Mitarbeiter der
ebenfalls im Mehringhof ansässigen Forschungsgesellschaft Flucht und
Migration, Harald Glöde, sowie die 54jährige Frankfurterin Sabine
Eckle wurden am 19. Dezember 1999 festgenommen. Nach monatelangen
Ermittlungen verhaftete die Polizei am 18. April 2000 wegen des gleichen
Vorwurfs den 52jährigen Leiter des Akademischen Auslandsamts der
Technischen Universität Berlin, Matthias Borgmann. Der ebenfalls in
diesem Zusammenhang beschuldigte Rudolf Schindler befindet sich auf freiem
Fuß und hat, wenn überhaupt, mit einem eigenen Verfahren zu
rechnen. Über die Auslieferung des ehemaligen Mehringhof-Hausmeisters
Lothar Ebke wird ab 22. Mai in Yellowknife/Kanada verhandelt.
Der Prozess gegen die vier Inhaftierten beginnt am Donnerstag, den 22.
März, vor dem ersten Senat des Berliner Kammergerichts. Sie sollen
Mitte der achtziger Jahre an Aktionen der RZ im Rahmen ihrer
Flüchtlingskampagne "Für freies Fluten" beteiligt
gewesen sein.
Im Wesentlichen wirft die BAW den Beschuldigten vor, am 28. Oktober 1986
den damaligen Leiter der Berliner Ausländerpolizei Harald Hollenberg
beim Verlassen seines Hauses in Berlin-Zehlendorf durch zwei gezielte
Pistolenschüsse in die Beine verletzt zu haben. In ihrer
Erklärung nannten die RZ Hollenberg einen "Menschenjäger und
Schreibtischtäter". Außerdem sollen die Beschuldigten am 1.
September 1987 den damaligen Vorsitzenden Richter am
Bundesverwaltungsgericht, Günter Korbmacher, vor seinem Wohnhaus in
Berlin-Lichterfelde durch gezielte Schüsse am Unterschenkel verletzt
haben.
Zu diesem Attentat erklärten die RZ, Korbmacher habe kurz zuvor ein
wegweisendes Urteil gefällt: Folter sei kein zwingender Asylgrund,
sondern zum Beispiel in der Türkei "ein allgemein
kriminalpolitisches Phänomen".
Zwar gibt selbst die BAW in ihrer Anklageschrift zu, dass die
Knieschüsse als "Körperverletzungsdelikt" verjährt
sind. Aber mittels des Vorwurfs der "Mitgliedschaft in einer
terroristischen Vereinigung" lässt sich diese juristische Klippe
umschiffen.
Genau diese Beschuldigung hat sich für Rudolf Schindler inzwischen
als Vorteil erwiesen. Bereits im Frankfurter Opec-Prozess wurde er
außer der Beihilfe zum Mord auch der Rädelsführerschaft in
den RZ von 1975 bis 1990 bezichtigt. Nach seinem Freispruch in Frankfurt
musste das Berliner Kammergericht Ende Februar eine erneute Anklage gegen
ihn ablehnen. Denn zweimal darf man wegen derselben Sache nicht angeklagt
werden.
Die Anklage gegen die vier, deren Prozess jetzt beginnt, stützt
sich auch auf den Vorwurf des "verbotenen Umgangs mit
Explosivstoffen", da hier die Verjährungsfrist zwanzig Jahre
beträgt. Am 6. Februar 1987 explodierte an der Außenmauer des
Gebäudes II der Zentralen Sozialhilfestelle für Asylbewerber
(ZSA) in Berlin-Wedding ein selbst hergestellter Sprengsatz, der die
zentrale Gasversorgung des Gebäudes treffen sollte.
Im Prozess wird auch der Sprengstoffanschlag vom 15. Januar 1991 auf die
Siegessäule in Berlin-Tiergarten eine Rolle spielen. Das eigentliche
Ziel, die Figur "Victoria" zu sprengen, wurde nicht erreicht,
doch der zentrale Kreisverkehr Berlins blieb vier Wochen lang wegen
Absturzgefahr der so genannten Goldelse für den Verkehr gesperrt.
Die einzige Grundlage der Beschuldigungen und Haftbefehle bilden die
Aussagen des im November 1999 unter ähnlichen Vorwürfen
verhafteten Tarek Mousli. Wegen Sprengstoffspuren in seinem Keller und der
Aussagen einer früheren Freundin glaubte die BAW, ihm zuerst die
Unterstützung der RZ, nach weiteren Ermittlungen sogar die
Mitgliedschaft nachweisen zu können.
Angesichts einer drohenden Haftstrafe von mehreren Jahren entschloss
sich Mousli, die Kronzeugenregelung in Anspruch zu nehmen. Er glaubte wohl,
jede weitere belastete Person würde seine Haftzeit um ein Jahr
reduzieren. Bereits im Dezember letzten Jahres konnte er in seinem Prozess
ungestört von kritischen Fragen der BAW oder des Gerichts seine
Version der Ereignisse in die Welt setzen und mögliche
MittäterInnen angeben (Jungle World, 51/00). Verurteilt zu zwei Jahren
auf Bewährung, wurde er ins Zeugenschutzprogramm des BKA entlassen, 2
400 Mark plus Nebenkosten werden seitdem monatlich auf sein Konto
überwiesen.
Der Prozess gegen die vier Inhaftierten, der jeweils donnerstags und
freitags im Saal 500 des Moabiter Landgerichts stattfindet, ist vorerst auf
vier Monate angesetzt. Die Vorsitzende Richterin plant, nach einer
dreiwöchigen Sommerpause am 17. August das Urteil zu sprechen.
Über fünfzig ZeugInnen sind geladen. Dass es der Kronzeuge Tarek
Mousli nicht so leicht haben wird wie bisher, wenn er den von ihm
denunzierten Angeklagten gegenüber sitzt, dafür will Wolfgang
Kaleck, der Anwalt von Matthias Borgmann, sorgen. Mousli werde "sein
blaues Wunder erleben", kündigt er an. Das kann dann auch eine
breite Öffentlichkeit verfolgen: Eine Zusammenfassung jedes
Prozesstages soll bereits abends auf der Internetseite des Bündnisses
für Freilassung unter www.freilassung.de zu finden sein, am
nächsten Morgen folgt dann ein ausführlicher Bericht.
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