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Datum:
22.06.2001
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Zeitung:
Jungle World
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Titel:
Mouslis großer Auftritt
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Mouslis großer Auftritt
Bei seinem ersten Auftritt im RZ-Prozess vor dem Berliner Kammergericht
denunzierte Tarek Mousli vier Aktivisten der linken Szene.
Mein ursprünglicher Name ist Tarek Mousli." Wie der Mann in
grünem Hemd und etwas dunkler gehaltener Krawatte heute heißt,
will er freilich nicht verraten. Muss er auch nicht. Für seine zweite,
neue Identität hat das Bundeskriminalamt (BKA) gesorgt. Eine
Sicherheitsmaßnahme, wie die Wiesbadener Beamten sagen. Und zugleich
eine der zahlreichen Gegenleistungen für die freimütige
Kooperation mit den Strafverfolgern, zu der sich Mousli bereit erklärt
hat. Schließlich hat der 42jährige mit seinen Aussagen
dafür gesorgt, dass sich nun fünf Männer und eine Frau wegen
der Mitgliedschaft in den Revolutionären Zellen (RZ) zu verantworten
haben.
Die Beschuldigten sitzen ihm seit vergangenem Freitag im Berliner
Kammergericht gegenüber. Für sie ist es der zwölfte
Verhandlungstag, für Mousli der Anfang einer harten Prüfung, die
sich über einige Monate hinziehen könnte. Allein drei Sitzungen
hat die Richterin Gisela Hennig für die Befragung durch das Gericht
und die Bundesanwälte eingeplant, danach folgen die Fragen von zehn
Verteidigern und Verteidigerinnen, die große Zweifel an der
Glaubwürdigkeit des Kronzeugen hegen.
Doch Mousli muss durchhalten, sonst kippt die komplette Anklage. Fast
ausschließlich auf seinen Aussagen basiert schließlich der
Vorwurf, der gegen die Angeklagten erhoben wird: die Teilnahme an
militanten Aktionen der RZ, die von der Gruppe in den achtziger und
frühen neunziger Jahren in Berlin verübt wurden. Mousli will nach
eigenen Angaben von 1985 bis 1990 in den RZ aktiv gewesen sein. Er selbst
habe aber vor allem Tatorte ausspioniert, Fluchtrouten geplant und den
Polizeifunk abgehört.
Was der ehemalige Karate-Trainer tatsächlich getan hat, bleibt wohl
sein Geheimnis. Vor Gericht jedenfalls wird Mousli vor allem Auskünfte
erteilen, die er in den vergangenen 19 Monaten mit Beamten der
Bundesanwaltschaft (BAW) und des BKA abgesprochen hat. Schon nach seiner
ersten Festnahme im April 1999 war ihm vom RZ-Spezialisten beim BKA, Klaus
Schulzke, der Status eines Kronzeugen angeboten worden. Doch damals habe er
ablehnt und gehofft, noch mit einem "blauen Auge"
davonzukommen, berichtete der Mann im Zeugenstand. Im Haftbefehl stand
schließlich zunächst nur die Unterstützung einer
terroristischen Vereinigung. Zwar hatte man Sprengstoff in seinem Keller
gefunden, den die Ermittler der RZ zurechneten, dennoch wurde Mousli wieder
freigelassen. "Der Druck war noch nicht so groß",
erklärte er letzte Woche vor Gericht.
Das sollte sich in den folgenden Monaten ändern. Durchsuchungen am
Arbeitsplatz, eine weitere vorübergehende Verhaftung Mouslis sowie die
belastende Aussage seiner ehemaligen Freundin brachten ihn in eine
unsichere Lage. Er verlor seine Anstellungen als Trainer beim Berliner
sowie beim Deutschen Karate-Verband. Als ihm dann im November 1999 ein
weiterer Haftbefehl wegen der Rädelsführerschaft in den RZ eine
langjährige Haftstrafe in Aussicht stellte, war für Mousli
offenbar das Ende der Fahnenstange erreicht. Er zeigte sich bereit, im
Rahmen der Kronzeugenregelung mit den Strafverfolgern
zusammenzuarbeiten.
Zu diesem Zeitpunkt hätten die Ermittlungsbehörden ihr lang
verfolgtes Ziel erreicht, resümierte der Angeklagte Harald Glöde
jüngst in einer ausführlichen Prozesserklärung. Mousli sei
"in eine schier auswegslose Lage gebracht" worden. Dann habe
ihm "die BAW sozusagen einen ðgoldenen AuswegÐ"
angeboten: eine zweijährige Freiheitsstrafe auf Bewährung und die
anschließende Versorgung im Rahmen des Zeugenschutzprogramms, sprich
2 400 Mark Unterhaltszahlung, plus Miete, Mietwagen, Telefon und
Krankenversicherung.
Für Glöde liegt der Verdacht nahe, dass schon vor der ersten
Festnahme Mouslis im April 1999 Hintergrundinformationen gesammelt worden
waren, "um daraus ein entsprechendes Persönlichkeitsbild oder
Psychogramm von ihm erstellen zu können". Das Ziel bestand in
der systematischen Schaffung eines Kronzeugen. Nicht zuletzt die bisherigen
Aussagen von Mousli selbst vor dem Kammergericht sollten diese
Einschätzung bestätigen. Bereits in einem aufgezeichneten
Telefonat mit seiner Freundin im April 1999 äußerte er demnach
die Befürchtung, man wolle ihn durch gezielte Diskreditierung dazu
bringen, "gegen mein Umfeld" auszusagen.
Heute, über zwei Jahre später, hat er sich mit dieser Rolle
offensichtlich gut arrangiert. Wie bereits im eigenen Prozess, in dem er im
Dezember vergangenen Jahres, wie von der BAW angeboten, zu einer
zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden war, gab er sich
auch jetzt vor dem Kammergericht ausgesprochen auskunftsfreudig. So nannte
er beispielsweise unumwunden die Namen von vier Mitgliedern eines von ihm
als "Koordinationsausschuss" bezeichneten Gremiums der
Kreuzberger Szene, das Geld aus dem Erbe eines "Apothekers" an
"legale und illegale Projekte" verteilt habe. Auch seine
"Funkgruppe" sei für die funktechnische Observation von
Polizei und Verfassungsschutz zwischen 1984 und 1990 mit 70 000 Mark aus
diesem Fonds unterstützt worden. Zum eigentlichen Thema, den
angeblichen Aktivitäten der Angeklagten in den RZ, konnte der
Kronzeuge allerdings bisher nichts preisgeben, es kam in der letzten Woche
noch nicht zur Sprache.
Für die Verteidigung besteht jedoch kein Zweifel, dass Mousli
bestens vorbereitet ist. In einer Presseerklärung ließ sie
wissen, in den Akten finde sich "eine Vielzahl von Hinweisen",
er sei "nach allen Regeln der Kunst für seine Vernehmung
präpariert" worden. Im Verlauf seiner Aussagen vor den
Ermittlern seien ihm "zahlreiche Aktenbestandteile, Zusammenfassungen
von Zeugenaussagen und Urkunden" zur Verfügung gestellt worden -
eine im Umgang mit Zeugen mehr als ungewöhnliche Maßnahme. Bei
so viel Freizügigkeit verwundert es denn auch kaum, dass die BAW Akten
an Mousli weitergegeben hat, ohne das Gericht oder die Verteidigung
überhaupt davon zu informieren.
Durch dieses rechtswidrige Vorgehen werde, so Rechtsanwalt Wolfgang
Kaleck, "das ohnehin schon unsichere Beweismittel Kronzeuge noch mehr
entwertet". Akten hin, Akten her, so genau haben es die Ermittler mit
dem Schriftlichen ohnehin nicht genommen. Die Vernehmung des
Referatsleiters RZ bei der BAW, Rainer Griesbaum, hat vor zwei Wochen
ergeben, dass so manches Gespräch mit dem Kronzeugen erst gar nicht
schriftlich festgehalten wurde. Vielleicht hat dieses Vorgehen dazu
beigetragen, dass es nun auch Richterin Hennig mit Differenzierungen nicht
mehr ganz so genau nimmt. "Herr Mousli, gehen Sie bitte mal
raus", bat die Gerichtsvorsitzende jüngst den Bundesanwalt aus
dem Verhandlungssaal.
Wolf-Dieter Vogel
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