 |
|
Datum:
29.06.2001
|
Zeitung:
Freitag
|
Titel:
Die Bundesanwaltschaft und ihr Phantom
|
Die Bundesanwaltschaft und ihr Phantom
RZ-PROZESS IN BERLIN
Seit Ende März findet vor dem Kammergericht Berlin der Prozess
gegen fünf mutmaßliche Mitglieder der Revolutionären
Zellen (RZ) statt. Kürzlich hatte der Kronzeuge Tarek Mousli,
auf dessen Aussage sich die Anklage stützt, seinen ersten Auftritt
Am 16. Juni, Berlin, Kriminalgericht Moabit, es ist kurz nach 10
Uhr. Vier Beamte in Zivil begleiten einen Mann, der auf dem besten
Weg ist, zum Phantom zu werden, in den Saal 500: Er hat eine neue
Identität und lebt im Schatten des Zeugenschutzprogramms des
Bundeskriminalamtes (BKA); die Bundesanwaltschaft (BAW) hält
ihn für "in hohem Maße gefährdet" und
achtet auf größtmögliche Anonymität. Es gibt
keine aktuellen Bilder von ihm, und sogar der Gerichtszeichnerin
ist es verboten, während seiner Aussagen den Gerichtssaal zu
betreten. Kein Detail, kein konkreter Hinweis soll über die
neue Identität und das Aussehen des Mannes bekannt werden.
Sein Auftritt wird seit Wochen mit Spannung erwartet. Denn das,
was hier verhandelt wird, wäre ohne ihn nie zu Stande gekommen.
Vor dem 1. Strafsenat des Kammergerichts Berlin findet seit Ende
März der Prozess gegen fünf mutmaßliche Mitglieder
der Revolutionären Zellen (RZ) statt. Die Bundesanwaltschaft
wirft den vier Männern und einer Frau die Beteiligung an militanten
Aktionen vor, die von den RZ in den achtziger und frühen
neunziger Jahren in Berlin verübt wurden. Die Anklage beruht
dabei im Wesentlichen auf den Aussagen dieses Mannes, des Kronzeugen
Tarek Mousli.
Der schmächtige Zwei-Meter-Mann, der den Gerichtssaal betritt,
entspricht eigentlich nicht dem landläufigem Bild eines militanten
Kämpfers, der bei Demonstrationen nie eine Auseinandersetzung
scheute. Als Träger des 4. Dan - eines Karategrads, den nur
wenige in Deutschland erreicht haben - hatte er sich in der autonomen
Szene Westberlins bis in die frühen neunziger Jahre allerdings
genau diesen Ruf erworben.
Der Ex-Karatelehrer trägt eine dunkle Businesshose und ein
lindgrünes Hemd mit dazu abgestimmter grauer Krawatte. Seine
Frisur wirft auf den voll besetzten Zuschauerbänken die Frage
auf, ob es sich um eine Perücke handelt. Der 42-Jährige
wirkt selbstsicher. Eloquent beantwortet er die Fragen des Gerichts.
Oft setzt er dabei ein um Sympathie heischendes Lächeln auf.
Immer wieder kommt es vor, dass er die befragenden Richter bei bestimmten
Formulierungen korrigiert und von sich aus Präzisierungen vornimmt.
Als Tarek Mousli an diesem Freitag das erste Mal den Menschen,
die er beschuldigt hat, begegnet, lässt ihn das scheinbar unberührt.
Dabei lastet ein enormer Druck auf ihm, denn mit ihm steht und fällt
die gesamte Anklage. Wie der ermittelnde Bundesanwalt, Christian
Monka, einräumte, war der Berliner Ableger der RZ für
die Bundesanwaltschaft ein "schwarzes Loch". Erst Tarek
Mousli brachte - jedenfalls nach Ansicht der Karlsruher Staatsanwälte
- Licht ins Dunkel.
Im Dezember 1999 durchsuchte ein Großaufgebot von Polizei,
Beamten des Bundeskriminalamtes und der Anti-Terroreinheit GSG 9
das Alternativzentrum Mehringhof in Berlin-Kreuzberg. An
die tausend Beamte waren im Einsatz. Gesucht wurde ein Sprengstoff-
und Waffendepot der RZ. Gefunden wurde allerdings nichts. Zur gleichen
Zeit wurden Axel H. (50), ein Mehringhof- Hausmeister, und
Harald G. (52), Mitbegründer der Berliner "Forschungsgesellschaft
Flucht und Migration", in ihren Wohnungen festgenommen. In
Frankfurt am Main tauchten zur selben Stunde BKA-Beamte bei der
Galeristin Sabine E. (54) auf.
Vier Monate später kam es zu einer weiteren Festnahme. Dieses
Mal traf es den Leiter des Akademischen Auslandsamtes der Technischen
Universität Berlin, Matthias B. (52). Auf die Aussagen Mouslis
gehen zudem die Haftbefehle gegen Rudolf Sch. (58) und seinen "besten
Freund" Lothar E. (47) zurück, gegen den zur Zeit in Kanada
ein Auslieferungsverfahren läuft. Rudolf Sch., mittlerweile
mit Sabine E. verheiratet, saß im Dezember 1999 bereits im
Zusammenhang mit dem Frankfurter OPEC-Verfahren in der JVA Weiterstadt
in Untersuchungshaft. Den OPEC-Prozess verließ er im Februar
darauf als freier Mann. Seit der Entscheidung des Bundesgerichtshof,
das Verfahren von Rudolf Sch. mit dem Berliner RZ-Prozess zu verbinden
- der Grund für den schleppenden Verlauf des Verfahrens in
den ersten Wochen und die anschließende fünfwöchige
Prozessunterbrechung -, sitzt er nun wieder in U-Haft.
"Die Anklageschrift liest sich wie ein einziges Trimm-Spiel
der Bundesanwaltschaft mit der offenkundig knetbaren Person Mousli",
urteilt das "Komitee für Grundrechte und Demokratie"
in einer Erklärung anlässlich des Auftritts des Kronzeugen
vor Gericht. Dass die Angeklagten zum Teil seit 19 Monaten ausschließlich
wegen Mouslis Beschuldigungen in Untersuchungshaft sitzen, sei ein
"Skandal" und spreche einem "grundrechtlich gegründeten
Strafverfahren Hohn."
Angeklagt sind Sabine E. und die vier Männer wegen "Mitgliedschaft
in einer terroristischen Vereinigung" nach §129a und der
Beteiligung am Sprengstoffanschlag auf die Berliner Zentrale Sozialhilfestelle
für Asylbewerber (ZSA) im Februar 1987. Den drei Berlinern
wird zudem der gescheiterte Sprengstoffanschlag auf die Berliner
Siegessäule während des Golfkriegs 1991 angelastet. Vorgeworfen
werden den fünf Angeklagten darüber hinaus die (verjährten)
Knieschüsse auf den ehemaligen Leiter der Berliner Ausländerbehörde,
Harald Hollenberg, im Jahr 1986 und den damaligen Richter am Bundesverwaltungsgericht,
Dr. Günter Korbmacher, im Jahr 1987.
Tarek Mousli wurde bereits im Dezember vergangenen Jahres der Prozess
gemacht. Damals gab er an, von 1985 bis 1990 in den Revolutionären
Zellen aktiv gewesen sein. Dabei habe er lediglich logistische
Aufgaben wahrgenommen: Tatorte ausspioniert, Fluchtrouten ausgekundschaftet
und den Polizeifunk abgehört. Ins Visier der Ermittler geriet
Mousli nach einem Sprengstoffdiebstahl aus seinem Keller 1995. Im
April 1999 wurde er das erste Mal festgenommen, es folgten erste
Vernehmungen. Er wurde wieder auf freien Fuß gesetzt, wieder
verhaftet und erneut freigelassen, nachdem er den Sprengstoffbesitz
zugegeben hatte. Schon damals sei ihm von dem RZ-Spezialisten des
BKA, Klaus Schulzke, die Möglichkeit, von der Kronzeugenregelung
Gebrauch zu machen, angeboten worden. Doch damals habe er noch gehofft,
mit einem "blauen Auge" davon zu kommen, so Mousli vor
Gericht. Im November 1999 wurde er, mittlerweile von seiner damaligen
Freundin schwer belastet, erneut inhaftiert. Für die Bundesanwaltschaft
ein voller Erfolg, weil sie mit Mousli dem "Rädelsführer"
der Berliner RZ auf die Spur gekommen zu sein glaubte.
"Ich war partout nicht bereit, meinen Kopf hinzuhalten für
Dinge, die ich nicht gemacht und die ich nicht zu verantworten habe",
so schildert Mousli seine Reaktion auf den Haftbefehl. Unklar bleibt
bis heute, in welchem Maß Mousli tatsächlich an den ihm
angelasteten Taten beteiligt war. Fest steht allerdings, dass BAW
und BKA Mousli zu diesem Zeitpunkt bereits systematisch zum Kronzeugen
aufbauen wollten. Gezielt setzten sie ihn unter Druck. Nach einer
Durchsuchung seines Arbeitsplatzes wurde er als Trainer vom Deutschen
und Berliner Karateverband entlassen. "Das hat Methode,
mich einzuschüchtern, mich weich zu kochen, um gegen mein Umfeld
auszusagen", so Mousli in einem überwachten Telefongespräch
mit seiner Freundin Ende April 1999.
Bereits während der Verhandlung gegen Mousli im Dezember 2000
gab der mittlerweile pensionierte RZ -Spezialist des BKA,
Schulzke, unumwunden zu, dass der spätere Kronzeuge massiv
unter Druck gesetzt wurde: "Wir hatten den Eindruck, dass Mousli
zu der einen oder anderen Person noch mehr sagen könnte und
ihm deutlich gemacht, dass die Kronzeugenregelung nur greift, wenn
er rückhaltlos Angaben zur Sache macht."
In dieser Situation - von einer mehrjährigen Haftstrafe bedroht
und finanziell in Bedrängnis - zeigte sich Mousli zur Zusammenarbeit
bereit. Neben einer baldigen Haftentlassung und der Zusage eines
abgetrennten Prozesses sei damals auch von dem zu erwartenden Strafmaß
die Rede gewesen, musste Bundesanwalt Rainer Griesbaum als Zeuge
vor Gericht inzwischen zugeben. Das Geschäft sah konkret so
aus: zwei Jahre Haft auf Bewährung, wenn Mousli - mit den Worten
des Bundesanwalts Christian Monka - "Knüller" liefere,
also Personen belaste. Mit seinen Kenntnissen über die Westberliner
Autonomenszene war dies für Mousli kein Problem - unabhängig
vom Wahrheitsgehalt der Aussagen. Beide Seiten hielten sich an die
Vereinbarungen. Die Bundesanwaltschaft ließ den Vorwurf der
"Rädelsführerschaft" fallen, der 2. Strafsenat
des Kammergerichts Berlin verurteilte Mousli zu dem verabredeten
Strafmaß. Mousli befindet sich seit Mai 2000 im Zeugenschutzprogramm
des BKA - alimentiert mit 2.400 Mark monatlich plus Miete, Krankenversicherung,
Mietwagen und Telefonkosten.
Bislang haben nur die Richter Fragerecht, von kritischen Nachfragen
seitens der Verteidigung bleibt Mousli vorerst verschont. Und so
schildert der Kronzeuge seinen Lebensweg, berichtet über seine
politischen Werdegang und wie es dazu kam, dass er sich auf den
Kronzeugendeal einließ. Die Vorsitzende Richterin Gisela Hennig
macht dabei keine gute Figur. "Bitte präzisieren Sie das",
reagiert Mousli auf die Standardfrage der Vorsitzenden "...
und wie weiter?". Die Fragen der Richterin offenbaren, dass
sie sich nicht sehr intensiv mit den Akten auseinandergesetzt haben
kann. Mousli dagegen ist erkennbar gut auf seine Vernehmung vorbereitet.
Souverän und selbstsicher erzählt er. Manchmal entsteht
der Eindruck, als würde er regelrecht aus den Akten zitieren.
Schweigsamer wird Mousli immer dann, wenn es um seine Kronzeugenkarriere
geht. Häufig beugt er sich zu seinem Zeugenbeistand, Rechtsanwalt
Birkhoff, und hebt leicht die Hand in Richtung des Fragenden, um
zu signalisieren, dass er noch einen Moment für die Antwort
braucht. Birkhoff wurde von der Bundesanwaltschaft vorgeschlagen
und ausgesucht, wie Mousli einräumt. "Das ist nicht Ihr
Ernst!", entfährt es daraufhin einem der Verteidiger.
Die drei Bundesanwälte beobachten die Szene amüsiert.
Wie in solchen Verfahren üblich, wurde der Kronzeuge monatelang
sorgsam auf seinen Auftritt vorbereitet. In den Akten seien "eine
Vielzahl von Hinweisen enthalten, wonach der Kronzeuge nach allen
Regeln der Kunst für seine Vernehmung präpariert wurde",
so die Verteidigung in einer Presseerklärung. Wie am vierten
Prozesstag bekannt wurde, hat die Bundesanwaltschaft zudem - ohne
das Gericht oder die Anwälte überhaupt zu informieren
- kurz vor Mouslis erstem Termin beim Kammergericht Akten an diesen
weitergeleitet.
Allein zwischen dem 23. November 1999 und dem 24. Januar 2000 wurde
Mousli 44 Mal vernommen. Dabei seien ihm - so die Verteidiger -
"zahlreiche Aktenbestandteile, Zusammenfassungen von Zeugenaussagen
und Urkunden" zur Verfügung gestellt worden. "Das
Erschreckende jedoch am Umgang der Ermittlungsbehörden mit
dem Kronzeugen Mousli ist die Art und Weise, wie sich darum bemüht
wurde, die Vielzahl von Widersprüchen im nachhinein zu objektivem
Geschehen und anderen Erkenntnissen zu glätten", kritisiert
Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck. Aus diesen Gründen halten die
Anwälte "das Beweismittel Mousli" bereits vor seiner
Aussage für entwertet.
Das betrifft auch Mouslis Glaubwürdigkeit. Aus der Anklageschrift
ergeben sich zahlreiche Widersprüche. So ist seine Behauptung,
Harald G. sei am Anschlag auf die Zentrale Sozialhilfestelle
für Asylbewerber beteiligt gewesen, nachweislich falsch.
Harald G. hat ein Alibi. Er befand sich zu diesem Zeitpunkt im Polizeigewahrsam.
Dass nach Mouslis Aussage Rudolf Sch. im Fall Hollenberg der Schütze
der RZ gewesen sei, deckt sich ebenso wenig mit den Ermittlungsergebnissen.
Das Opfer sprach von einer Frau, die geschossen habe. Und im Fall
Korbmacher prahlte Mousli gegenüber seiner früheren Freundin,
er selbst habe geschossen. Auch ein Abgleich der DNA der Angeklagten
mit Spuren, die an den Tatorten gefunden wurden, war in allen Fällen
negativ. Selbst das Kriminaltechnische Institut des BKA konnte "keine
Spuren von organischen Explosivstoffen oder deren Komponenten"
in Proben aus dem angeblichen RZ -Sprengstoffdepot im Mehringhof
finden. Unbeeindruckt von derlei Befunden hält die Bundesanwaltschaft
an ihrem Kronzeugen fest. Für sie sind diese Widersprüche
nichts anderes als das "Bemühen um wahrheitsgemäße
Angaben".
"Die Schöne und der Terror", so titelte die B.Z.
in Anspielung auf Sabine E. am ersten Prozesstag. In einem solchen
Klima der Vorverurteilung scheint ein dubioser Kronzeuge besser
durchzukommen. Und so bietet sich jedes Mal, wenn Tarek Mousli den
Gerichtssaal verlässt, die gleiche Inszenierung: Vier Beamte
in Zivil springen abrupt auf, sobald sich Mousli erhebt, und sichern
den Kronzeugen in Richtung der Zuschauerbänke ab. Aus dem Kronzeugen
mit Namen Mousli wird dann wieder der Mann ohne Identität,
das Phantom.
Martin Beck
|