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Presse

Datum:
23.03.2001

Zeitung:
Frankfurter Rundschau

Titel:
Manche fühlen sich an die Zeit des Terrors erinnert

Manche fühlen sich an die Zeit des Terrors erinnert

Prozess gegen Revolutionäre Zellen beginnt in Berlin

Zum Auftakt des Berliner Prozesses um Anschläge der Revolutionären Zellen haben sich die Verteidiger gegen das Tragen von Waffen im Gerichtssaal gewandt. Ihre Kritik richtete sich dagegen, dass den Begleitpolizisten eines Kronzeugen die Bewaffnung gestattet wurde.

Manche Beobachter fühlten sich an die Terrorismusprozesse früherer Zeiten erinnert. Prozessbesucher mussten am Donnerstag im Moabiter Gerichtsgebäude durch Sicherheitsschleusen hindurch, ihre Ausweise wurden kopiert, und schließlich nahm man ihnen Stifte und Papier ab. Dann erst durften sie den Saal 500 betreten, in dem gegen drei Männer aus Berlin und eine Frau aus Frankfurt prozessiert wird, die sich an Berliner Anschlägen der linksradikalen Revolutionären Zellen in den Jahren 1986 bis 1991 beteiligt haben sollen. Die Pistolenattentate, bei denen einem Richter und einem Behördenchef die Knie zerschossen wurden, sind zwar verjährt. Doch der Paragraph 129a ermöglichte die Anklage wegen "Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung".

Trotz der Sicherheitsvorkehrungen sollen Leibwächter im Gerichtssaal Waffen tragen dürfen, um den Kronzeugen Tarek Mousli zu schützen, dessen erster Auftritt für Ende April erwartet wird. Die Verteidiger halten die Bewaffnung für den "Teil einer Inszenierung" und zugleich für "eine Gefährdung der Beteiligten". Sie legten deshalb Widerspruch gegen die Sicherheitsverfügung der Vorsitzenden Richterin Gisela Hennig ein. Verteidiger Johannes Eisenberg kündigte an, er werde eine schusssichere Weste auf Kosten der Staatskasse beantragen, wenn es bei der Erlaubnis zum Waffentragen bleibe. Er habe Angst, wenn Bewaffnete im Gerichtssaal seien, "mir unbekannte Personenschützer, die ja vielleicht hysterisch sind". Die Bundesanwaltschaft lobte dagegen die Sicherheitsverfügung. "Jeder weiß, dass Herr Mousli gefährdet ist. Jeder kennt das Ausmaß seiner Aussagen", sagte Anklagevertreter Michael Bruns.

Mousli ist der letzte, der die Kronzeugenregelung vor ihrem Auslaufen in Anspruch genommen hat. Nach Ansicht des Bundestagsabgeordneten Christian Ströbele (Grüne) sind solche Zeugen unglaubwürdig, weil sie "sich immer neue Sachen ausdenken müssen, um für die Strafverfolgungsbehörden weiter wertvoll zu sein". Da es Bestrebungen beim Koalitionspartner SPD gebe, die Regelung wieder einzuführen, wolle er sich "über die Praxis nochmal informieren", sagte der Grüne.

Auch eine Gruppe ausländischer Prozessbeobachter wandte sich gegen die Kronzeugenregelung und den Terrorismus-Paragraphen 129a. Die internationale Gruppe verurteilte auch, dass die Angeklagten bereits elf bis 15 Monate lang in Haft säßen. Die Angeklagte Sabine E. berichtete dem Gericht, dass sie während der Haftzeit 43 Kilo abgenommen habe.

Der Prozess wurde noch vor Verlesung der Anklage bis zum nächsten Donnerstag unterbrochen. Die Verteidigung hatte dies beantragt, weil sie Zweifel an der korrekten Besetzung des Gerichts belegen will.

Pitt von Bebenburg

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