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Datum:
23.03.2001
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Zeitung:
Frankfurter Rundschau
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Titel:
Manche fühlen sich an die Zeit des Terrors erinnert
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Manche fühlen sich an die Zeit des Terrors erinnert
Prozess gegen Revolutionäre Zellen beginnt in Berlin
Zum Auftakt des Berliner Prozesses um Anschläge der Revolutionären
Zellen haben sich die Verteidiger gegen das Tragen von Waffen im
Gerichtssaal gewandt. Ihre Kritik richtete sich dagegen, dass den
Begleitpolizisten eines Kronzeugen die Bewaffnung gestattet wurde.
Manche Beobachter fühlten sich an die Terrorismusprozesse
früherer Zeiten erinnert. Prozessbesucher mussten am Donnerstag im
Moabiter Gerichtsgebäude durch Sicherheitsschleusen hindurch, ihre
Ausweise wurden kopiert, und schließlich nahm man ihnen Stifte und
Papier ab. Dann erst durften sie den Saal 500 betreten, in dem gegen drei
Männer aus Berlin und eine Frau aus Frankfurt prozessiert wird, die
sich an Berliner Anschlägen der linksradikalen Revolutionären
Zellen in den Jahren 1986 bis 1991 beteiligt haben sollen. Die
Pistolenattentate, bei denen einem Richter und einem Behördenchef die
Knie zerschossen wurden, sind zwar verjährt. Doch der Paragraph 129a
ermöglichte die Anklage wegen "Mitgliedschaft in einer
terroristischen Vereinigung".
Trotz der Sicherheitsvorkehrungen sollen Leibwächter im
Gerichtssaal Waffen tragen dürfen, um den Kronzeugen Tarek Mousli zu
schützen, dessen erster Auftritt für Ende April erwartet wird.
Die Verteidiger halten die Bewaffnung für den "Teil einer
Inszenierung" und zugleich für "eine Gefährdung der
Beteiligten". Sie legten deshalb Widerspruch gegen die
Sicherheitsverfügung der Vorsitzenden Richterin Gisela Hennig ein.
Verteidiger Johannes Eisenberg kündigte an, er werde eine
schusssichere Weste auf Kosten der Staatskasse beantragen, wenn es bei der
Erlaubnis zum Waffentragen bleibe. Er habe Angst, wenn Bewaffnete im
Gerichtssaal seien, "mir unbekannte Personenschützer, die ja
vielleicht hysterisch sind". Die Bundesanwaltschaft lobte dagegen die
Sicherheitsverfügung. "Jeder weiß, dass Herr Mousli
gefährdet ist. Jeder kennt das Ausmaß seiner Aussagen",
sagte Anklagevertreter Michael Bruns.
Mousli ist der letzte, der die Kronzeugenregelung vor ihrem Auslaufen in
Anspruch genommen hat. Nach Ansicht des Bundestagsabgeordneten Christian
Ströbele (Grüne) sind solche Zeugen unglaubwürdig, weil sie
"sich immer neue Sachen ausdenken müssen, um für die
Strafverfolgungsbehörden weiter wertvoll zu sein". Da es
Bestrebungen beim Koalitionspartner SPD gebe, die Regelung wieder
einzuführen, wolle er sich "über die Praxis nochmal
informieren", sagte der Grüne.
Auch eine Gruppe ausländischer Prozessbeobachter wandte sich gegen
die Kronzeugenregelung und den Terrorismus-Paragraphen 129a. Die
internationale Gruppe verurteilte auch, dass die Angeklagten bereits elf
bis 15 Monate lang in Haft säßen. Die Angeklagte Sabine E.
berichtete dem Gericht, dass sie während der Haftzeit 43 Kilo
abgenommen habe.
Der Prozess wurde noch vor Verlesung der Anklage bis zum nächsten
Donnerstag unterbrochen. Die Verteidigung hatte dies beantragt, weil sie
Zweifel an der korrekten Besetzung des Gerichts belegen will.
Pitt von Bebenburg
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