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Datum:
18.05.2001
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Zeitung:
Frankfurter Rundschau
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Titel:
Mutmaßliche Ex-Terroristen halten Richterin für
befangen
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Angeklagte beschuldigen Gericht
Mutmaßliche Ex-Terroristen halten Richterin für befangen
Zu Beginn des Prozesses gegen fünf mutmaßliche Ex-Terroristen
der "Revolutionären Zellen" (RZ) haben die Verteidiger und
ein Angeklagter schwere Vorwürfe gegen Gericht und
Ermittlungsbehörden erhoben.
Vor dem Berliner Kammergericht sind am Donnerstag zum Prozessauftakt die
Anklagen gegen Rudolf Schindler, seine Ehefrau und drei weitere
mutmaßliche Ex-Terroristen verlesen worden. Ihnen werden unter
anderem die Mitgliedschaft in der linksradikalen Terrorgruppe
"Revolutionäre Zellen" sowie Knieschuss-Attentate gegen
einen Richter und den Chef der Berliner Ausländerbehörde in den
Jahren 1986 und 1987 vorgeworfen. Die Bundesanwaltschaft stützt sich
auf den Kronzeugen Tarek Mousli, der zu zwei Jahren Haft auf Bewährung
verurteilt worden war.
Die Verteidiger, die den Kronzeugen für unglaubwürdig halten,
wollen Mousli so bald wie möglich hören. Die Vorsitzende
Richterin Gisela Hennig kündigte aber an, zunächst Urteile zu
verlesen sowie andere Zeugen zu laden und Mousli frühestens im Juni
aussagen zu lassen. Auch den Antrag auf neuerliche Haftprüfung lehnte
Hennig ab. Die Angeklagten befinden sich seit mehr als einem Jahr in
Haft.
Die Verteidiger halten die Richter für voreingenommen. Für
Richterin Hennig stehe die Glaubwürdigkeit des Zeugen Mousli bereits
fest, argumentierten sie. Anwalt Nicolas Becker nannte die
Prozessführung "scheinheilig und unredlich". Der Angeklagte
Harald G. warf dem Senat vor, er inszeniere das Verfahren "nach den
Vorgaben der Bundesanwaltschaft im Stil eines Terroristenprozesses der 70er
Jahre". Die fortdauernde Haft aller Angeklagten nannte G.
"Erpressungshaft".
Ein erster Anlauf für den Prozess gegen vier der Angeklagten war
nach wenigen Verhandlungstagen im April abgebrochen worden, um das
Verfahren gegen Schindler einzubeziehen. Schindler war jüngst im
Frankfurter Opec-Prozess freigesprochen worden, gilt der Bundesanwaltschaft
aber als "Rädelsführer" der RZ.
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