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Presse

Datum:
18.05.2001

Zeitung:
Frankfurter Rundschau

Titel:
Mutmaßliche Ex-Terroristen halten Richterin für befangen

Angeklagte beschuldigen Gericht

Mutmaßliche Ex-Terroristen halten Richterin für befangen

Zu Beginn des Prozesses gegen fünf mutmaßliche Ex-Terroristen der "Revolutionären Zellen" (RZ) haben die Verteidiger und ein Angeklagter schwere Vorwürfe gegen Gericht und Ermittlungsbehörden erhoben.

Vor dem Berliner Kammergericht sind am Donnerstag zum Prozessauftakt die Anklagen gegen Rudolf Schindler, seine Ehefrau und drei weitere mutmaßliche Ex-Terroristen verlesen worden. Ihnen werden unter anderem die Mitgliedschaft in der linksradikalen Terrorgruppe "Revolutionäre Zellen" sowie Knieschuss-Attentate gegen einen Richter und den Chef der Berliner Ausländerbehörde in den Jahren 1986 und 1987 vorgeworfen. Die Bundesanwaltschaft stützt sich auf den Kronzeugen Tarek Mousli, der zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden war.

Die Verteidiger, die den Kronzeugen für unglaubwürdig halten, wollen Mousli so bald wie möglich hören. Die Vorsitzende Richterin Gisela Hennig kündigte aber an, zunächst Urteile zu verlesen sowie andere Zeugen zu laden und Mousli frühestens im Juni aussagen zu lassen. Auch den Antrag auf neuerliche Haftprüfung lehnte Hennig ab. Die Angeklagten befinden sich seit mehr als einem Jahr in Haft.

Die Verteidiger halten die Richter für voreingenommen. Für Richterin Hennig stehe die Glaubwürdigkeit des Zeugen Mousli bereits fest, argumentierten sie. Anwalt Nicolas Becker nannte die Prozessführung "scheinheilig und unredlich". Der Angeklagte Harald G. warf dem Senat vor, er inszeniere das Verfahren "nach den Vorgaben der Bundesanwaltschaft im Stil eines Terroristenprozesses der 70er Jahre". Die fortdauernde Haft aller Angeklagten nannte G. "Erpressungshaft".

Ein erster Anlauf für den Prozess gegen vier der Angeklagten war nach wenigen Verhandlungstagen im April abgebrochen worden, um das Verfahren gegen Schindler einzubeziehen. Schindler war jüngst im Frankfurter Opec-Prozess freigesprochen worden, gilt der Bundesanwaltschaft aber als "Rädelsführer" der RZ.

MAIL
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