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Presse

Datum:
17.04.2004

Zeitung:
Der Freitag

Titel:
Gesinnungsurteil

Gesinnungsurteil

URTEIL*Der Prozess gegen die Revolutionären Zellen endet mit mehrjährigen Haftstrafen

Unerschütterlich hielten die Richter am Kronzeugen der Bundesanwaltschaft fest, auf dessen Aussagen die Anklage im Wesentlichen beruhte - trotz nachgewiesener Falschaussagen, zahlreicher Widersprüche und Ungereimtheiten seiner Tatschilderungen sowie erheblicher Zweifel an seiner Glaubwürdigkeit. Am Ende verhängte das Gericht mehrjährige Haftstrafen gegen die fünf Angeklagten. Keine Vorab-Pressemitteilung, kein Hinweis am vorangegangenen Verhandlungstag, noch nicht einmal alle Angeklagten und Anwälte waren informiert, dass an diesem Tag die Urteile gesprochen würden.

Fast unbemerkt ist am 18. März in Berlin der Prozess gegen mutmaßliche Mitglieder der "Revolutionären Zellen" (RZ) zu Ende gegangen. Von der anfänglichen Aufregung war am Ende nichts mehr zu spüren. Im Dezember 1999 sorgte noch eine Großrazzia im Berliner Alternativzentrum Mehringhof für Aufsehen. An die eintausend Polizisten machten sich damals auf die Suche nach einem Sprengstoffdepot der längst aufgelösten, aber immer noch Geheimnis umwitterten Gruppe. Gefunden wurde nichts, ebenso wenig wie bei einer zweiten Durchsuchung im Mai 2000, bei der der Kronzeuge die Beamten per Videostandleitung durch Teile des Gebäudes dirigierte.

Dass die Revolutionären Zellen einem leitenden Beamten der Berliner Ausländerbehörde sowie einem für Asylverfahren zuständigen Richter am Bundesverwaltungsgericht in die Beine geschossen haben, bewegte ganz offensichtlich auch mehr als 15 Jahre danach die Richter. Im Rahmen ihrer so genannten Flüchtlingskampagne hatten die RZ in den achtziger Jahren zahlreiche militante Aktionen gegen die immer repressiver werdende Asyl- und Ausländerpolitik der Bundesrepublik unternommen - darunter auch die beiden "Bestrafungsaktionen" in Berlin. Der Prozess war von Anfang an als endgültige Abrechnung mit der RZ angelegt worden. Die "Feierabend-Guerilleros" verübten überwiegend Anschläge gegen Sachen.

Für die Ermittlungsbehörden war die Stadtguerilla nie richtig zu fassen gewesen. Die meisten der Aktivisten blieben unerkannt - bis sich das ehemalige RZ-Mitglied Tarek Mousli (45) als Kronzeuge andiente.

Am Ende steht fest: Alle Bemühungen der Verteidigung, die Glaubwürdigkeit des Zeugen der Anklage während der insgesamt 174 Verhandlungstage zu erschüttern, prallten an der Bundesanwaltschaft und dem Kammergericht ab. Das Gericht sah es als erweisen an, dass die Angeklagten im Alter zwischen 53 und 61 Jahren an den Knieschüssen aus den Jahren 1986 und 1987 beteiligt waren. Verurteilt wurden sie wegen Rädelsführerschaft bzw. Mitgliedschaft in einer "terroristischen Vereinigung" nach § 129a StGB, Beteiligung am Anschlag auf die Zentrale Sozialhilfestelle für Asylbewerber (ZSA) in Berlin 1987 sowie einen versuchten Anschlag auf die Berliner Siegessäule 1991.

Die Angeklagten, die teilgeständig waren, erhielten Strafen zwischen zwei und vier Jahren. Das Gericht folgte in allen Punkten der Anklage der Bundesanwaltschaft. Obwohl für viele Behauptungen des Kronzeugen jeglicher Beweis fehlte. Die Verteidigung machte vergeblich auf den Umstand aufmerksam, dass die Bundesanwaltschaft Mousli mit einem langen Prozess und einer hohen Haftstrafe gedroht hatte. Der Kronzeuge sei von den Ermittlungsbehörden nicht unter Druck gesetzt worden, hielt das Gericht vielmehr fest. Das Vorgehen sei "keinesfalls eine Nötigung, sondern ein zulässiges Mittel" gewesen. Die Aussagen des Kronzeugen enthielten eine "Fülle von Täterwissen".

Die Frage, inwieweit Mousli von den Ermittlungsbehörden unterstützt, gefördert und mit Informationen gespickt wurde, stellte sich das Gericht jedoch nicht. Dabei hatte selbst das Verwaltungsgericht Berlin festgestellt, dass dem Erinnerungsvermögen Mouslis mit "unterstützender Hilfe" auf die Sprünge geholfen worden sei: Ihm waren unter anderem Namen und Fotos "seitens der Vernehmenden vorgenannt" worden. Das Verwaltungsgericht war von der Verteidigung angerufen worden, weil die Protokolle der Gespräche zwischen dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und dem Kronzeugen den anderen Prozessbeteiligten vorenthalten worden waren. Mousli war nach dem Deal mit den Ermittlungsbehörden zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden und lebt seitdem unter neuer Identität im Rahmen des Zeugenschutzprogramms des BKA.

Tatsächlich beruhen die meisten Anschuldigungen Mouslis lediglich auf Hörensagen. Er war nicht selbst Zeuge der Taten, sondern sie wurden ihm nur erzählt. Über diesen Umstand ging das Gericht unbekümmert hinweg. Es spielte für die Richter keine Rolle, dass der von Mousli beschriebene Aufbau des Sprengsatzes, der beim Anschlag auf die ZSA verwendet wurde, nicht den Ermittlungsergebnissen des BKA entsprach. Es spielte keine Rolle, dass die Tatortspuren keine DNA der Angeklagten auswiesen. Unerheblich auch, dass eine Zeugin sich dazu bekannt hat, 1986 die Schüsse auf die Beine des Chefs der Ausländerbehörde abgegeben zu haben und nicht ein Angeklagter, wie von Mousli behauptet.

Die Sache sah für den Senat ganz einfach aus: Drei Angeklagte hätten sich als RZ-Militante geoutet. Damit seien wesentliche Teile der Anklage und die Glaubwürdigkeit des Kronzeugen "erhärtet worden". Dass die drei den Aussagen des Kronzeugen widersprachen, objektive Beweise fehlten, spielte keine Rolle mehr. Die biographischen Gemeinsamkeiten und die politische Gesinnung der Angeklagten genügten für eine Verurteilung. Schließlich gibt es seit den siebziger Jahren den Anti-Terrorismus- Paragraphen 129a. Wer Mitglied einer "terroristischen Vereinigung" ist, dem wird Mitwisserschaft und Mitverantwortung einer Tat unterstellt, eine konkrete Tatbeteiligung muss nicht nachgewiesen werden. Ein dubioser Kronzeuge genügt.

Martin Beck

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