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Datum:
26.05.2001
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Zeitung:
Frankfurter Allgemeine Zeitung
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Titel:
Das Gericht liest zurück
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Das Gericht liest zurück
Selbst lesen oder vorlesen, das war die Frage, um die sich die
Anwälte mit der Vorsitzenden Richterin Hennig zu Beginn des gestrigen
Verhandlungstages im Moabiter Prozeß gegen fünf
mutmaßliche Mitglieder der Revolutionären Zellen (RZ) stritten.
Mehrere Anwälte forderten unter Verweis auf die schon 17 Monate
andauernde Untersuchungshaft ihrer Mandanten eine Beschleunigung des
Verfahrens, indem die vorgesehene Verlesung alter Urteile in Sachen
Revolutionäre Zellen im Selbstleseverfahren erfolgen solle. Auf diese
Weise könne man rascher zur Würdigung des zentralen
Beweismittels, der Anhörung des Kronzeugen Tarek M.,
übergehen.
Rechtsanwalt Eisenberg schloß sich dem Antrag auf Selbstlesung mit
der Begründung an, das "Verlesen schlechter Texte" sei zu
anstrengend für seine Mandantin Sabine E., da sie noch an den Folgen
eines Migräneanfalls leide. "Was nützt es, wenn sie in einer
Stunde wieder einen Migräneanfall hat? Auf den Einwand der
Bundesanwälte, daß selbst lesen anstrengender sei als eine
Vorlesung, erwiderte der Rechtsanwalt, seine Mandantin lese viel und
befasse sich gern mit anspruchsvollen Texten. Überdies falle die
Kenntnisnahme alter Urteile "durch das dahingestammelte Verlesen"
keineswegs beeindruckender aus als die eigene Lektüre.
Eisenberg war allerdings in dieser Frage ein schlechter Anwalt in
eigener Sache. Schließlich hatte er selbst am Prozeßanfang zur
Begründung seiner Einwände gegen die Zusammensetzung der
Strafkammer mit Vehemenz auf der Verlesung von Dienstplänen und
Namenslisten aller Richter des kammergerichtes bestanden, was erhebliche
Zeit gedauert hat. Jetzt las das Gericht zurück. Zweieinhalb Stunden
wurden Urteile vorgetragen, die 1980 und 1998 gegen Mitglieder oder
Unterstützer der Revolutionären Zellen und ihrer
Schwesterorganisation Rote Zora ergangen waren.
Gegen alle Unkenrufe war das jedoch eine durchaus interessante
Lehrstunde zur terroristischen Theorie und Praxis. Die alten Urteilstexte
enthielten zum einen zahlreiche Zitate aus dem "Verbandsorgan der
gemischtgeschlechtlichen Vereinigung Revolutionäre Zellen" -
gemeint ist damit das RZ-Kampfblatt "Revolutionärer
Zorn"sowie eine präzise Beschreibung von insgesamt
siebenundfünfzig Brand- und Bombenanschlägen. Zur Begründung
der Attentate hatten die Revolutionären Zellen jeweils
Kommandoerklärungen abgegeben, die sich sowohl in abstrusen
Weltverschwörungsszenarien ergingen als auch eine ganze Reihe
sozialreformerischer Anliegen vorbrachten.
So mußte beispielsweise die Konstruktion eines
"imperialistischen Profitzusammenhangs, der zwischen den Imperialisten
der BRD und den Zionisten" bestehen soll, zur Rechtfertigung eines
Sprengstoffanschlags auf das israelische Reisebüro in Frankfurt
herhalten. Ein andermal wurde ein Anschlag auf das Gebäude der Bundes-
ärztekammer in Köln mit der Kritik an der Abtreibungsregelung
gerechtfertigt oder ein Anschlag gegen einen Sexshop mit der
"Ausbeutung der Frau als Sexobjekt". In der RZ-Verlautbarung zu
einem Bombenattentat auf das Hauptquartier der amerikanischen Armee in
Frankfurt ist sogar in nationalrevolutionärem Ton von einem Schlag
gegen die "Besatzungsarmee" die Rede. Weiteren
Urteilsauszügen, die zur Verlesung kamen, war zu entnehmen, daß
die Revolutionären Zellen im Unterschied zur Roten-Armee- Fraktion die
Ermordung von Repräsentanten des von ihnen bekämpften politischen
Systems ablehnten.
Während der Vorlesung sorgte Rechtsanwalt Eisenberg in der ihm
eigenen lautstarken Weise durch Lob und Tadel für Abwechslung. Anfangs
gefiel ihm die Angelegenheit "wider Erwarten gut", und die Art
des Vortrages schien ihm "für diesen Text recht ordentlich",
später rügte er, jedes zweite Wort sei "wie beim Kanzler
gestottert". Im Verlauf der Verlesung ermahnte die Vorsitzende
Richterin Hennig schließlich die Rechtsanwälte Becker und
Eisenberg, weil sie durch ihr Gemurmel den vortragenden Richter
störten. Die Darbietung der Urteilstexte konnte danach zu Ende
geführt werden, ohne daß Sabine E. den von ihrem Anwalt
befürchteten Migräneanfall erlitt.
Jochen Staadt
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