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Presse

Datum:
26.05.2001

Zeitung:
Frankfurter Allgemeine Zeitung

Titel:
Das Gericht liest zurück

Das Gericht liest zurück

Selbst lesen oder vorlesen, das war die Frage, um die sich die Anwälte mit der Vorsitzenden Richterin Hennig zu Beginn des gestrigen Verhandlungstages im Moabiter Prozeß gegen fünf mutmaßliche Mitglieder der Revolutionären Zellen (RZ) stritten. Mehrere Anwälte forderten unter Verweis auf die schon 17 Monate andauernde Untersuchungshaft ihrer Mandanten eine Beschleunigung des Verfahrens, indem die vorgesehene Verlesung alter Urteile in Sachen Revolutionäre Zellen im Selbstleseverfahren erfolgen solle. Auf diese Weise könne man rascher zur Würdigung des zentralen Beweismittels, der Anhörung des Kronzeugen Tarek M., übergehen.

Rechtsanwalt Eisenberg schloß sich dem Antrag auf Selbstlesung mit der Begründung an, das "Verlesen schlechter Texte" sei zu anstrengend für seine Mandantin Sabine E., da sie noch an den Folgen eines Migräneanfalls leide. "Was nützt es, wenn sie in einer Stunde wieder einen Migräneanfall hat? Auf den Einwand der Bundesanwälte, daß selbst lesen anstrengender sei als eine Vorlesung, erwiderte der Rechtsanwalt, seine Mandantin lese viel und befasse sich gern mit anspruchsvollen Texten. Überdies falle die Kenntnisnahme alter Urteile "durch das dahingestammelte Verlesen" keineswegs beeindruckender aus als die eigene Lektüre.

Eisenberg war allerdings in dieser Frage ein schlechter Anwalt in eigener Sache. Schließlich hatte er selbst am Prozeßanfang zur Begründung seiner Einwände gegen die Zusammensetzung der Strafkammer mit Vehemenz auf der Verlesung von Dienstplänen und Namenslisten aller Richter des kammergerichtes bestanden, was erhebliche Zeit gedauert hat. Jetzt las das Gericht zurück. Zweieinhalb Stunden wurden Urteile vorgetragen, die 1980 und 1998 gegen Mitglieder oder Unterstützer der Revolutionären Zellen und ihrer Schwesterorganisation Rote Zora ergangen waren.

Gegen alle Unkenrufe war das jedoch eine durchaus interessante Lehrstunde zur terroristischen Theorie und Praxis. Die alten Urteilstexte enthielten zum einen zahlreiche Zitate aus dem "Verbandsorgan der gemischtgeschlechtlichen Vereinigung Revolutionäre Zellen" - gemeint ist damit das RZ-Kampfblatt "Revolutionärer Zorn"sowie eine präzise Beschreibung von insgesamt siebenundfünfzig Brand- und Bombenanschlägen. Zur Begründung der Attentate hatten die Revolutionären Zellen jeweils Kommandoerklärungen abgegeben, die sich sowohl in abstrusen Weltverschwörungsszenarien ergingen als auch eine ganze Reihe sozialreformerischer Anliegen vorbrachten.

So mußte beispielsweise die Konstruktion eines "imperialistischen Profitzusammenhangs, der zwischen den Imperialisten der BRD und den Zionisten" bestehen soll, zur Rechtfertigung eines Sprengstoffanschlags auf das israelische Reisebüro in Frankfurt herhalten. Ein andermal wurde ein Anschlag auf das Gebäude der Bundes- ärztekammer in Köln mit der Kritik an der Abtreibungsregelung gerechtfertigt oder ein Anschlag gegen einen Sexshop mit der "Ausbeutung der Frau als Sexobjekt". In der RZ-Verlautbarung zu einem Bombenattentat auf das Hauptquartier der amerikanischen Armee in Frankfurt ist sogar in nationalrevolutionärem Ton von einem Schlag gegen die "Besatzungsarmee" die Rede. Weiteren Urteilsauszügen, die zur Verlesung kamen, war zu entnehmen, daß die Revolutionären Zellen im Unterschied zur Roten-Armee- Fraktion die Ermordung von Repräsentanten des von ihnen bekämpften politischen Systems ablehnten.

Während der Vorlesung sorgte Rechtsanwalt Eisenberg in der ihm eigenen lautstarken Weise durch Lob und Tadel für Abwechslung. Anfangs gefiel ihm die Angelegenheit "wider Erwarten gut", und die Art des Vortrages schien ihm "für diesen Text recht ordentlich", später rügte er, jedes zweite Wort sei "wie beim Kanzler gestottert". Im Verlauf der Verlesung ermahnte die Vorsitzende Richterin Hennig schließlich die Rechtsanwälte Becker und Eisenberg, weil sie durch ihr Gemurmel den vortragenden Richter störten. Die Darbietung der Urteilstexte konnte danach zu Ende geführt werden, ohne daß Sabine E. den von ihrem Anwalt befürchteten Migräneanfall erlitt.

Jochen Staadt

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