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Presse

Datum:
23.06.2001

Zeitung:
Frankfurter Allgemeine Zeitung

Titel:
Konzeuge unter Schweigepflicht

Konzeuge unter Schweigepflicht

Im RZ-Prozeß wollen die Rechtsanwälte weitere Aussagen zur Not mit Beugehaft erzwingen

Tarek M. wird streng bewacht. Drei drahtige Personenschützer betreten mit federndem Schritt den Gerichtssaal und sichern den Zeugenstand in Richtung der Zuschauerbänke ab. Dann erst betritt der Kronzeuge im Moabiter Prozeß gegen fünf mutmaßliche Mitglieder der Revolutionären Zellen (RZ) den Gerichtssaal. Das Bundeskriminalamt (BKA) hat Tarek M. in ein Zeugenschutzprogramm aufgenommen, das diese Art der Sonderbewachung verlangt. Der Leiter des BKA-Zeugenschutzes Elmar Graf erläuterte am Donnerstag die Gefährdungseinschätzung für den Kronzeugen. Graf bestätigte auf Nachfrage der Vorsitzenden Richterin Hennig, daß Tarek M. wegen seiner umfangreichen Enthüllungen über ehemalige Kampfgenossen an Leib und Leben bedroht sei und deswegen mit einer neuen Identität ausgestattet wurde.

Ein Telefongespräch, das M. im November 1999 mit seiner Lebensgefährtin geführt hatte, erregte am Donnerstag und Freitag die Gemüter der Rechtsanwälte im RZ-Prozeß. Der ansonsten überaus auskunftsbereite Kronzeuge schwieg beharrlich über den Inhalt dieser Unterredung mit seiner Liebsten. Er begründete das mit einer Schweigeverpflichtung, die er gegenüber dem Bundeskriminalamt (BKA) abgegeben habe. Mit dieser Verpflichtung sei ihm die Geheimhaltung aller Begleitumstände des Zeugenschutzprogramms auferlegt worden. In dem fraglichen Telefonat vom 24. November 1999 habe er aber über eben dieses Schutzprogramm gesprochen. Für die Rechtsbeistände der Angeklagten ist dieses Telefongespräch freilich von derart herausragender Bedeutung, daß sie Zwangsmaßnahmen gegen den Kronzeugen beantragten, falls er bei seiner Aussageverweigerung bleiben sollte. Auch den Leiter des Zeugenschutzprogramms wollten die Anwälte am liebsten in Beugehaft nehmen lassen, weil er von seiner Dienststelle keine hinreichende Aussagegenehmigung erhalten hatte. Das Gericht wies jedoch dieses Begehren zurück.

Graf bestätigte am Donnerstag, daß Tarek M. im Dezember 1999 eine Verpflichtungserklärung unterschrieben hat, die ihn auch rückwirkend an die Geheimhaltung aller das Zeugenschutzprogramm berührenden Aspekte bindet. Über vier Stunden lang versuchten die Anwälte, dem BKA- Referatsleiter Näheres über den Inhalt dieser Verpflichtungserklärung zu entlocken. Graf berief sich jedoch bei allen Nachfragen auf die "mangelnde Aussagegenehmigung" seines Dienstherrn und versetzte durch ein betont gelassenes Auftreten die Anwälte mehrfach in helle Erregung. Rechtsanwältin Lunnebach, die Graf mit scharfer Stimme danach befragte, "wie engmaschig der Zeuge M. vom Zeugenschutz betreut wird", mußte sich sogar gegen die Zwischenrufe eines ihrer leicht erregbaren Verteidigerkollegen verwahren. Doch weder laute noch leise anwaltliche Bemühungen brachten den BKA-Beamten zu präziseren Einlassungen über den Zuschnitt des Zeugenschutzprogramms oder die Schweigeverpflichtung von Tarek M.

Der Kronzeuge selbst bestätigte im Laufe seiner zweiten Vernehmung am Donnerstag voll und ganz alle Zeugenaussagen, die BKA-Ermittlungsführer Klaus Schulzke am 7. Juni und Bundesanwalt Rainer Griesbaum am 8. Juni vorgetragen hatten. Demnach wies ihn der BKA-Beamte schon am Vortag des umstrittenen Telefongesprächs auf die Begleitumstände des Zeugenschutzprogramms hin. M. sagte, er habe seit diesem Zeitpunkt gewußt, daß seine Aussagebereitschaft als Kronzeuge "mit einem neuen Leben" unter anderer Identität verbunden sein würde. "Mit einem langweiligen Leben", quittierte diese Aussage ein Zwischenruf aus dem Publikum. Der Leiter des Zeugenschutzprogramms bestätigte dem Gericht, daß sich die materielle Ausstattung des Kronzeugen auf monatlich 2400 Mark, ein Fahrzeug, Unterkunft und Telefonkosten beläuft. Die Berechnung dieser Alimentierung erfolge grundsätzlich so, daß ein Zeuge gegenüber seinem früheren Lebensstandard weder besser- noch schlechtergestellt ist. Die Frage, ob durch das Bundeskriminalamt auch die Schulden von Tarek M. beglichen wurden, durfte der Beamte wegen "mangelnder Aussagegenehmigung" nicht beantworten.

Aus dem vollen schöpfte hingegen gestern der ermittelnde Staatsanwalt Christian Monka. Er berichtete über neun Gespräche, die er seit der ersten Festnahme des Tatverdächtigen im Juli 1999 mit Tarek M. geführt hatte. Monka, der im Referat von Bundesanwalt Griesbaum für den Komplex Revolutionäre Zellen zuständig ist, versprach Tarek M. am 26. November 1999 in der Haftanstalt Köln-Ossendorf eine mildere Anklage, falls sich der zu diesem Zeitpunkt bereits geständige Straftäter der Bundesanwaltschaft als Kronzeuge zur Verfügung stellen würde. Monka sagte gestern, daß die Revolutionären Zellen bis zu den umfangreichen Aussagen des Kronzeugen für die Bundesanwaltschaft ein schwarzes Loch waren. Erst Tarek M. brachte Licht in das Dunkel und die von Monka als "Knüller" bezeichneten raschen Ermittlungserfolge.

JOCHEN STAADT

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