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Datum:
23.06.2001
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Zeitung:
Frankfurter Allgemeine Zeitung
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Titel:
Konzeuge unter Schweigepflicht
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Konzeuge unter Schweigepflicht
Im RZ-Prozeß wollen die Rechtsanwälte weitere Aussagen zur
Not mit Beugehaft erzwingen
Tarek M. wird streng bewacht. Drei drahtige Personenschützer
betreten mit federndem Schritt den Gerichtssaal und sichern den Zeugenstand
in Richtung der Zuschauerbänke ab. Dann erst betritt der Kronzeuge im
Moabiter Prozeß gegen fünf mutmaßliche Mitglieder der
Revolutionären Zellen (RZ) den Gerichtssaal. Das Bundeskriminalamt
(BKA) hat Tarek M. in ein Zeugenschutzprogramm aufgenommen, das diese Art
der Sonderbewachung verlangt. Der Leiter des BKA-Zeugenschutzes Elmar Graf
erläuterte am Donnerstag die Gefährdungseinschätzung
für den Kronzeugen. Graf bestätigte auf Nachfrage der
Vorsitzenden Richterin Hennig, daß Tarek M. wegen seiner
umfangreichen Enthüllungen über ehemalige Kampfgenossen an Leib
und Leben bedroht sei und deswegen mit einer neuen Identität
ausgestattet wurde.
Ein Telefongespräch, das M. im November 1999 mit seiner
Lebensgefährtin geführt hatte, erregte am Donnerstag und Freitag
die Gemüter der Rechtsanwälte im RZ-Prozeß. Der ansonsten
überaus auskunftsbereite Kronzeuge schwieg beharrlich über den
Inhalt dieser Unterredung mit seiner Liebsten. Er begründete das mit
einer Schweigeverpflichtung, die er gegenüber dem Bundeskriminalamt
(BKA) abgegeben habe. Mit dieser Verpflichtung sei ihm die Geheimhaltung
aller Begleitumstände des Zeugenschutzprogramms auferlegt worden. In
dem fraglichen Telefonat vom 24. November 1999 habe er aber über eben
dieses Schutzprogramm gesprochen. Für die Rechtsbeistände der
Angeklagten ist dieses Telefongespräch freilich von derart
herausragender Bedeutung, daß sie Zwangsmaßnahmen gegen den
Kronzeugen beantragten, falls er bei seiner Aussageverweigerung bleiben
sollte. Auch den Leiter des Zeugenschutzprogramms wollten die Anwälte
am liebsten in Beugehaft nehmen lassen, weil er von seiner Dienststelle
keine hinreichende Aussagegenehmigung erhalten hatte. Das Gericht wies
jedoch dieses Begehren zurück.
Graf bestätigte am Donnerstag, daß Tarek M. im Dezember 1999
eine Verpflichtungserklärung unterschrieben hat, die ihn auch
rückwirkend an die Geheimhaltung aller das Zeugenschutzprogramm
berührenden Aspekte bindet. Über vier Stunden lang versuchten die
Anwälte, dem BKA- Referatsleiter Näheres über den Inhalt
dieser Verpflichtungserklärung zu entlocken. Graf berief sich jedoch
bei allen Nachfragen auf die "mangelnde Aussagegenehmigung"
seines Dienstherrn und versetzte durch ein betont gelassenes Auftreten die
Anwälte mehrfach in helle Erregung. Rechtsanwältin Lunnebach, die
Graf mit scharfer Stimme danach befragte, "wie engmaschig der Zeuge M.
vom Zeugenschutz betreut wird", mußte sich sogar gegen die
Zwischenrufe eines ihrer leicht erregbaren Verteidigerkollegen verwahren.
Doch weder laute noch leise anwaltliche Bemühungen brachten den
BKA-Beamten zu präziseren Einlassungen über den Zuschnitt des
Zeugenschutzprogramms oder die Schweigeverpflichtung von Tarek M.
Der Kronzeuge selbst bestätigte im Laufe seiner zweiten Vernehmung
am Donnerstag voll und ganz alle Zeugenaussagen, die
BKA-Ermittlungsführer Klaus Schulzke am 7. Juni und Bundesanwalt
Rainer Griesbaum am 8. Juni vorgetragen hatten. Demnach wies ihn der
BKA-Beamte schon am Vortag des umstrittenen Telefongesprächs auf die
Begleitumstände des Zeugenschutzprogramms hin. M. sagte, er habe seit
diesem Zeitpunkt gewußt, daß seine Aussagebereitschaft als
Kronzeuge "mit einem neuen Leben" unter anderer Identität
verbunden sein würde. "Mit einem langweiligen Leben",
quittierte diese Aussage ein Zwischenruf aus dem Publikum. Der Leiter des
Zeugenschutzprogramms bestätigte dem Gericht, daß sich die
materielle Ausstattung des Kronzeugen auf monatlich 2400 Mark, ein
Fahrzeug, Unterkunft und Telefonkosten beläuft. Die Berechnung dieser
Alimentierung erfolge grundsätzlich so, daß ein Zeuge
gegenüber seinem früheren Lebensstandard weder besser- noch
schlechtergestellt ist. Die Frage, ob durch das Bundeskriminalamt auch die
Schulden von Tarek M. beglichen wurden, durfte der Beamte wegen
"mangelnder Aussagegenehmigung" nicht beantworten.
Aus dem vollen schöpfte hingegen gestern der ermittelnde
Staatsanwalt Christian Monka. Er berichtete über neun Gespräche,
die er seit der ersten Festnahme des Tatverdächtigen im Juli 1999 mit
Tarek M. geführt hatte. Monka, der im Referat von Bundesanwalt
Griesbaum für den Komplex Revolutionäre Zellen zuständig
ist, versprach Tarek M. am 26. November 1999 in der Haftanstalt
Köln-Ossendorf eine mildere Anklage, falls sich der zu diesem
Zeitpunkt bereits geständige Straftäter der Bundesanwaltschaft
als Kronzeuge zur Verfügung stellen würde. Monka sagte gestern,
daß die Revolutionären Zellen bis zu den umfangreichen Aussagen
des Kronzeugen für die Bundesanwaltschaft ein schwarzes Loch waren.
Erst Tarek M. brachte Licht in das Dunkel und die von Monka als
"Knüller" bezeichneten raschen Ermittlungserfolge.
JOCHEN STAADT
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