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Presse

Datum:
20.07.2001

Zeitung:
Frankfurter Allgemeine Zeitung

Titel:
Klassenkameraden

Klassenkameraden

Ein Bundesanwalt trug mutmaßliches RZ- Mitglied spazieren

Bundesanwalt Peter Morré, der seit 1981 gegen die Revolutionären Zellen (RZ) ermittelte, saß 1996 auf einer Geburtstagsfeier mit einem mutmaßlichen RZ-Mitglied am Kaffeetisch. Morré sagte gestern im Moabiter RZ-Prozeß als Zeuge über die Identifizierung des Angeklagten Matthias B. durch den Kronzeugen Tarek M. aus. Dem Kronzeugen war Matthias B. im Zusammenhang der Revolutionären Zellen nur unter dem Decknamen "Heiner" bekannt. Nur durch einen Zufall brachte Bundesanwalt Morré bei einer Vernehmung im Januar 2000 den Kronzeugen dazu, "Heiner" als Matthias B. zu identifizieren. Morré verfolgte zunächst lediglich die Absicht, Tarek M. über die Ermordung des hessischen Wirtschaftsministers Heinz Herbert Karry zu befragen. Die Revolutionären Zellen hatten 1981 in einem Bekennerschreiben die Verantwortung für das Attentat auf den hessischen Wirtschaftsminister übernommen. Morré wollte von Tarek M. wissen, ob das untergetauchte RZ-Mitglied Thomas Kram der Autor dieses Bekennerschreibens sei. Gesprächsweise erwähnte Morré am Rande des Verhörs, daß er selbst einige Jahre vor Kram die Steglitzer Schiller- Oberschule besucht hatte. Seine alte Klassenlehrerin habe ihm einmal erzählt, daß ihr Sohn mit dem zur Fahndung ausgeschriebenen RZ-Mitglied Kram befreundet war. Tarek M. wollte daraufhin von Morré den Vornamen des Sohnes wissen. Nachdem der Bundesanwalt ihm diesen mitgeteilt hatte, erinnerte sich der Kronzeuge daran, daß in seiner Revolutionären Zelle mehrfach die Rede davon war, "Malte" alias Kram und "Heiner" seien Schulfreunde gewesen. Außerdem fiel ihm ein, daß er "Heiner" in den 90er Jahren bei montaglichen Veteranentreffen der Altlinken im Kreuzberger Mehrhinghof wieder begegnet ist. Am Tresen der Kneipe "Ex" war er unter dem Rufnamen Matti bekannt. "Das kann doch nicht wahr sein", habe er im Augenblick dieser Aussage gedacht, sagte Morré.

Der Bundesanwalt kannte Matthias B. noch aus der eigenen Penälerzeit, als er den kleinen Sohn seiner Lehrerin am Wandertag auf den Schultern spazierentrug. Beim achtzigsten Geburtstags seiner Klassenlehrerin im Jahr 1996 unterhielten sich dann der Bundesanwalt und der mutmaßliche RZ- Terrorist beim Kaffeetrinken in Steglitz. "Sie können mir glauben, daß ich sehr bewegt war, als ich hörte, daß der Sohn meiner alten Klassenlehrerin ein Mitglied der terroristischen Vereinigung Revolutionäre Zellen sein soll", sagte Morré gestern im Moabiter Gerichtssaal. Im März dieses Jahres vernahm Morré dann persönlich Matthias B. zur Mordsache Karry und stellte ihm eine mildere Bestrafung in Aussicht, falls er zur Aufklärung des Mordfalles beitrage. B. habe jedoch "unter ständiger Bewachung seines Rechtsanwaltes" gestanden und sei nicht aussagebereit gewesen. Er wolle hier ganz ehrlich sagen, erklärte Morré, daß ihm auch daran gelegen war, Matthias B. zu einem positiven Aussageverhalten zu bringen, um "den Kummer seiner lieben Mutter etwas zu lindern".

Die Befragung des Bundesanwalts durch die Anwälte von Matthias B. fiel nur kurz aus. Morré konnte die hilfreiche Rolle von "Kommissar Zufall" so überzeugend darstellen, daß selbst dem ansonsten zungenfertigen Rechtsanwalt Eisenberg keine Frage mehr einfiel. Gegen Eisenbergs "Dazwischengequatsche" hatte sich am Vormittag Rechtsanwältin Lunnebach energisch verwahrt, als sie den Ermittlungsführer des Bundeskriminalamtes, Klaus Schulzke, ins Kreuzverhör nahm. Dabei wurde deutlich, daß der inzwischen pensionierte Kriminalhauptkommissar zumindest in einer entscheidenden Verhörsituation seine Vernehmungsakten nicht ordentlich geführt hat. Er löste nämlich Aussagen des Kronzeugen über Matthias B. aus dem chronologischen Vernehmungsverlauf heraus, um sie gesondert zusammenzufassen. Schulzkes Versuch, diesen offenkundigen Fehler zu kaschieren, führte schließlich auf Intervention von Rechtsanwalt Becker zu einer Belehrung durch die Vorsitzende Richterin. Danach gestand Schulzke ein, daß er sich angesichts zahlreicher Verhörtage nicht mehr genau an den umstrittenen Vorgang erinnern könne. Bundesanwalt Morré bewältigte die Erinnerungslücken in seiner Vernehmung eleganter. Tempi passati, sagte er dann und lächelte verschmitzt.

Jochen Staadt

MAIL
http://www.freilassung.de/presse/berlin/faz200701.htm