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Datum:
08.06.2001
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Zeitung:
Frankfurter Allgemeine Zeitung
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Titel:
Der Ermittlungsführer des Bundeskriminalamts sagt aus
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Der Ermittlungsführer des Bundeskriminalamts sagt aus
Im Moabiter Prozeß gegen fünf mutmaßliche Mitglieder
der Revolutionären Zellen (RZ) sagte gestern der
Ermittlungsführer des Bundeskriminalamtes (BKA),
Kriminalhauptkommissar a. D. Klaus Schulzke, aus. Er war seit 1994, wie er
sagte",mit der Bekämpfung der Revolutionären Zellen und
ihrer feministischen Abspaltung, der Roten Zora", befaßt.
Schulzke ist sechzig Jahre alt und seit November vergangenen Jahres im
Ruhestand. Ein mächtiger wci- ßer Schnurrbart und viele
Lachfältchen zieren sein Gesicht. Einen Terrorismusfachmann des BKA
würde man auf den ersten Blick nicht in ihm vermuten. Während
seiner Aussage sprach Schulzke zuweilen so leise, daß er aufgefordert
werden mußte, einzelne Aussagen zu wiederholen. Er sei "nun mal
ein schüchterner und gehemmter Mensch", entschuldigte er sich,
als er gebeten wurde, lauter zu sprechen.
Bevor der Hauptkommissar a. D. aber überhaupt richtig zu Wort kam,
hatte das Gericht über mehrere Anträge der Rechtsanwälte zu
entscheiden, ob und in welcher Funktion er überhaupt gehört
werden sollte. Rechtsanwalt Euler vertrat die Auffassung, daß dieser
Zeuge als ehemaliger BKA- Ermittler befangen sei. Er künne auch nicht
als Zeuge zu Anschlägen gehört werden, die sich in der Zeit
ereignet hatten, bevor er mit dem Kompex "Revolutionäre
Zellen" befaßt war. Diese Vorgänge könnten ihm nur
durch Hörensagen oder aus den Unterlagen des Bundeskriminalamts zur
Kenntnis gelangt sein. Als Zeuge könne er zwar über seine
Vernehmungen des Hauptbelastungszeugen, Tarek M., aussagen, jedoch nicht
zugleich in die Rolle des Sachverständigen für die Historie der
Revolutionären Zellen schlüpfen.
Das Gericht kündigte nach einer Beratungspause an, daß der
Zeuge über seine Ermittlungsergebnisse gehört wird. Er berichte,
sagte die Vorsitzende Richterin Hennig, als Zeuge sozusagen aus
"erlebten Aktenstudien". Einige Aktenstücke hatte Klaus
Schulzke zur Gedächtnisstütze mitgebracht. Deren Herkunft gab den
Rechtsanwälten sogleich Anlaß zu kritischen Nachfragen. Ein
Dokument, aus dem der Hauptkommissar a. D. bei seinen Ausführungen
über die RZ-Geschichte seit 1973 vortrug, wurde von ihm als
BKA-Material bezeichnet. In den Gerichtsunterlagen ist dieses gleiche
Dokument jedoch als veröffentlichtes Material des Berliner Landesamtes
für Verfassungsschutz ausgewiesen. Da seien wohl die BKA- Erkenntnisse
von diesem Landesamt veröffentlicht worden, erklärte das der
sachverständige Zeuge. Als Rechtsanwalt von Schlieffen später
Genaucrcs über die Zusammenarbeit zwischen Bundeskriminalamt und
Verfassungsschutz wissen wollte, verweigerte Schulzke die Aussage. Zu
diesem Komplex habe er keine Aussagegenehmigung von seiner ehemaligen
Dienststelle. Die Zusammenarbeit zwischen Bundeskriminalamt und
Verfassungsschutz sei grundsätzlich geregelt.
Über die Zahl der Straftaten, die den Revolutionären Zellen
zugerechnet werden können, gibt es jedoch unterschiedliche
Einschätzungen bei den verschiedenen Ermittlungsbehörden. Der
sachverständige Zeuge sprach von 200 bis 280 Straftaten, wovon 40 bis
48 den Berliner Revolutionären Zellen zuzurechnen seien. Lange Zeit
hatten die BKA-Ermittler nur fragmentarische Kenntnisse über die
personelle Zusammensetzung der Revolutionären Zellen. Von den
fünf Moabiter Angeklagten waren dem BKA vor 1998 nur Sabine E, und
Rudolf S. namentlich bekannt. Sie waren 1978 in den Untergrund abgetaucht,
nachdem ein RZ- Mitglied gegenüber den Ermittlungsbehörden
umfangreiche Angaben über die in Frankfurt operierende
Revolutionäre Zelle gemacht hatte. Sie blieben bis zur
Rechtsverjährung der ihnen zur Last gelegten Straftaten in der
Illegalität und sind Anfang der neunziger Jahre wieder in eine
bürgerliche Existenz zurückgekehrt.
Am Nachmitgag wurde Klaus Schulzke sowohl von dem Gericht als auch von
den Rechtsanwälten ausführlich über die Vernehmungen des
Kronzeugen Tarek M. befragt. Tarek M. wurde im Mai 1999 erstmals
festgenommen, nachdem die Ermittlungsgruppe um Hauptkommissar Schulzke ihn
als Besitzer einer größeren Sprengstoffmenge identifizieren
konnte, die 1997 von Dieben aus einem Keller in der Schönhauser Allee
entwendet worden war. Im Laufe des Jahres 1999 wurde Tarek M. noch zwei
weitere Male in Untersuchungshaft genommen. Im Laufe der gestrigen
Befragung stellte sich heraus, daß Tarek M. schon während seiner
ersten Vernehmungen auf die Möglichkeiten einer Kronzeugenrolle
hingewiesen wurde. Tarek M. habe jedoch zunächst eine Mitgliedschaft
in den Revolutionären Zellen bestritten und erst nach seiner dritten
Festnahme im November 1999 auf das Kronzeugenangebot der Bundesanwaltschaft
positiv reagiert.
Rechtsanwältin Studzisnky hielt dem Zeugen in diesem Zusammenhang
die Ergebnisse einer Telefonüberwachung von Tarek M. vor. Demnach
sagte Tarek M. nach seiner zweiten Festnahme im Sommer 1999 gegenüber
seiner Lebensgefährtin, er habe weitgehende Zusagen erhalten, falls er
zu umfangreichen Aussagen in der Sache bereit wäre. Der
Ermittlungsbeamte bestritt das und sagte aus, er habe zu derartigen
Versprechungen überhaupt keine Befugnis gehabt.
Mitten in den Streit um das Kronzeugenangebot der Bundesanwaltschaft
platzte Rechtsanwalt Becker mit der Bitte um eine Bananenpause für
seine Mandantin Sabine E. Die Anwälte nutzten diese Unterbrechung zur
einer ausgedehnten Beratung untereinander. Die Anklagevertreter hatten nach
der Bananenpause keine Fragen mehr an den ehemaligen BKA- Ermittler. Der
ermittelnde Staatsanwalt aus Karlsruhe kommt an diesem Freitag zu Wort.
Jochen Staadt
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