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Presse

Datum:
08.06.2001

Zeitung:
Frankfurter Allgemeine Zeitung

Titel:
Der Ermittlungsführer des Bundeskriminalamts sagt aus

Der Ermittlungsführer des Bundeskriminalamts sagt aus

Im Moabiter Prozeß gegen fünf mutmaßliche Mitglieder der Revolutionären Zellen (RZ) sagte gestern der Ermittlungsführer des Bundeskriminalamtes (BKA), Kriminalhauptkommissar a. D. Klaus Schulzke, aus. Er war seit 1994, wie er sagte",mit der Bekämpfung der Revolutionären Zellen und ihrer feministischen Abspaltung, der Roten Zora", befaßt. Schulzke ist sechzig Jahre alt und seit November vergangenen Jahres im Ruhestand. Ein mächtiger wci- ßer Schnurrbart und viele Lachfältchen zieren sein Gesicht. Einen Terrorismusfachmann des BKA würde man auf den ersten Blick nicht in ihm vermuten. Während seiner Aussage sprach Schulzke zuweilen so leise, daß er aufgefordert werden mußte, einzelne Aussagen zu wiederholen. Er sei "nun mal ein schüchterner und gehemmter Mensch", entschuldigte er sich, als er gebeten wurde, lauter zu sprechen.

Bevor der Hauptkommissar a. D. aber überhaupt richtig zu Wort kam, hatte das Gericht über mehrere Anträge der Rechtsanwälte zu entscheiden, ob und in welcher Funktion er überhaupt gehört werden sollte. Rechtsanwalt Euler vertrat die Auffassung, daß dieser Zeuge als ehemaliger BKA- Ermittler befangen sei. Er künne auch nicht als Zeuge zu Anschlägen gehört werden, die sich in der Zeit ereignet hatten, bevor er mit dem Kompex "Revolutionäre Zellen" befaßt war. Diese Vorgänge könnten ihm nur durch Hörensagen oder aus den Unterlagen des Bundeskriminalamts zur Kenntnis gelangt sein. Als Zeuge könne er zwar über seine Vernehmungen des Hauptbelastungszeugen, Tarek M., aussagen, jedoch nicht zugleich in die Rolle des Sachverständigen für die Historie der Revolutionären Zellen schlüpfen.

Das Gericht kündigte nach einer Beratungspause an, daß der Zeuge über seine Ermittlungsergebnisse gehört wird. Er berichte, sagte die Vorsitzende Richterin Hennig, als Zeuge sozusagen aus "erlebten Aktenstudien". Einige Aktenstücke hatte Klaus Schulzke zur Gedächtnisstütze mitgebracht. Deren Herkunft gab den Rechtsanwälten sogleich Anlaß zu kritischen Nachfragen. Ein Dokument, aus dem der Hauptkommissar a. D. bei seinen Ausführungen über die RZ-Geschichte seit 1973 vortrug, wurde von ihm als BKA-Material bezeichnet. In den Gerichtsunterlagen ist dieses gleiche Dokument jedoch als veröffentlichtes Material des Berliner Landesamtes für Verfassungsschutz ausgewiesen. Da seien wohl die BKA- Erkenntnisse von diesem Landesamt veröffentlicht worden, erklärte das der sachverständige Zeuge. Als Rechtsanwalt von Schlieffen später Genaucrcs über die Zusammenarbeit zwischen Bundeskriminalamt und Verfassungsschutz wissen wollte, verweigerte Schulzke die Aussage. Zu diesem Komplex habe er keine Aussagegenehmigung von seiner ehemaligen Dienststelle. Die Zusammenarbeit zwischen Bundeskriminalamt und Verfassungsschutz sei grundsätzlich geregelt.

Über die Zahl der Straftaten, die den Revolutionären Zellen zugerechnet werden können, gibt es jedoch unterschiedliche Einschätzungen bei den verschiedenen Ermittlungsbehörden. Der sachverständige Zeuge sprach von 200 bis 280 Straftaten, wovon 40 bis 48 den Berliner Revolutionären Zellen zuzurechnen seien. Lange Zeit hatten die BKA-Ermittler nur fragmentarische Kenntnisse über die personelle Zusammensetzung der Revolutionären Zellen. Von den fünf Moabiter Angeklagten waren dem BKA vor 1998 nur Sabine E, und Rudolf S. namentlich bekannt. Sie waren 1978 in den Untergrund abgetaucht, nachdem ein RZ- Mitglied gegenüber den Ermittlungsbehörden umfangreiche Angaben über die in Frankfurt operierende Revolutionäre Zelle gemacht hatte. Sie blieben bis zur Rechtsverjährung der ihnen zur Last gelegten Straftaten in der Illegalität und sind Anfang der neunziger Jahre wieder in eine bürgerliche Existenz zurückgekehrt.

Am Nachmitgag wurde Klaus Schulzke sowohl von dem Gericht als auch von den Rechtsanwälten ausführlich über die Vernehmungen des Kronzeugen Tarek M. befragt. Tarek M. wurde im Mai 1999 erstmals festgenommen, nachdem die Ermittlungsgruppe um Hauptkommissar Schulzke ihn als Besitzer einer größeren Sprengstoffmenge identifizieren konnte, die 1997 von Dieben aus einem Keller in der Schönhauser Allee entwendet worden war. Im Laufe des Jahres 1999 wurde Tarek M. noch zwei weitere Male in Untersuchungshaft genommen. Im Laufe der gestrigen Befragung stellte sich heraus, daß Tarek M. schon während seiner ersten Vernehmungen auf die Möglichkeiten einer Kronzeugenrolle hingewiesen wurde. Tarek M. habe jedoch zunächst eine Mitgliedschaft in den Revolutionären Zellen bestritten und erst nach seiner dritten Festnahme im November 1999 auf das Kronzeugenangebot der Bundesanwaltschaft positiv reagiert.

Rechtsanwältin Studzisnky hielt dem Zeugen in diesem Zusammenhang die Ergebnisse einer Telefonüberwachung von Tarek M. vor. Demnach sagte Tarek M. nach seiner zweiten Festnahme im Sommer 1999 gegenüber seiner Lebensgefährtin, er habe weitgehende Zusagen erhalten, falls er zu umfangreichen Aussagen in der Sache bereit wäre. Der Ermittlungsbeamte bestritt das und sagte aus, er habe zu derartigen Versprechungen überhaupt keine Befugnis gehabt.

Mitten in den Streit um das Kronzeugenangebot der Bundesanwaltschaft platzte Rechtsanwalt Becker mit der Bitte um eine Bananenpause für seine Mandantin Sabine E. Die Anwälte nutzten diese Unterbrechung zur einer ausgedehnten Beratung untereinander. Die Anklagevertreter hatten nach der Bananenpause keine Fragen mehr an den ehemaligen BKA- Ermittler. Der ermittelnde Staatsanwalt aus Karlsruhe kommt an diesem Freitag zu Wort.

Jochen Staadt

MAIL
http://www.freilassung.de/presse/berlin/faz080601.htm