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Datum:
30.03.2001
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Zeitung:
Berliner Zeitung
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Titel:
Anwälte halten Kronzeugen für unglaubwürdig
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Anwälte halten Kronzeugen für
unglaubwürdig
Prozess gegen Revolutionäre
Zellen: Einstellung gefordert
Am zweiten Verhandlungstag gegen vier mutmaßliche Mitglieder
der Revolutionären Zellen (RZ) haben die Verteidiger die Einstellung
des Verfahrens beantragt. Anwalt Wolfgang Kaleck sagte zur Begründung,
dass ein fairer Prozess auf Grund der Kronzeugenregelung nicht möglich
sei.
Die Anklage stütze sich fast ausschließlich auf die
Aussage des Kronzeugen Tarek Mousli. Der 42-jährige frühere
RZ-Aktivist hatte die Angeklagten Sabine E. (54), Harald G. (52),
Axel H. (51) sowie Matthias B. (52) schwer belastet. Sie sollen
an mehreren Anschlägen beteiligt gewesen sein, unter anderem
1986 auf den damaligen Leiter der Ausländerbehörde Harald
Hollenberg sowie 1987 auf den Verwaltungsrichter Günter Korbmacher.
Beide wurden durch Beinschüsse verletzt. Mousli hatte seine
Beschuldigungen erhoben, nachdem er wegen Rädelsführerschaft
bei den Revolutionären Zellen festgenommen worden war. Er nutzte
als Letzter die Kronzeugenregelung, die Ende 1999 ausgelaufen ist,
und kam mit einer Bewährungsstrafe davon.
Widersprüchliche Angaben
Die Verteidigung zweifelt an der Glaubwürdigkeit des Kronzeugen.
Bundesstaatsanwaltschaft, Staatsschutz und Bundeskriminalamt hätten
Mousli "in der Hand" gehabt, wie Kaleck sagte. Er sei
in Hinblick auf eine drohende Verurteilung unter Druck gesetzt worden
und habe "Knüller liefern" sollen. Seine Angaben
würden viele Widersprüche enthalten, die von den Ermittlungsbehörden
im Nachhinein "geglättet" worden seien.
Mit Mouslis Aussage vor Gericht wird ab Mitte April gerechnet.
Doch nach Auffassung Kalecks "ist er als Zeuge unbrauchbar
gemacht" worden. Mouslis Aussage werde nicht auf seiner Erinnerung
beruhen, "sondern vielmehr das Ergebnis der gemeinsamen anderthalbjährigen
Arbeit mit den Beamten des Bundeskriminalamtes und den Bundesanwälten"
sein.
Die Anwälte bemängelten außerdem, dass sie zu spät
die Akten erhalten hätten und ihnen obendrein keine umfassende
Einsicht gewährt worden sei. Weiterhin kritisierten sie den
späten Beginn des Prozesses. Die Ermittlungen seien bereits
im Frühsommer 2000 abgeschlossen gewesen. Die Angeklagten sitzen
seit 15 beziehungsweise elf Monaten in Untersuchungshaft, was die
Verteidigung als "unverhältnismäßig" bezeichnete.
Die Vertreter der Bundesanwaltschaft wiesen die Vorwürfe zurück,
die Beschuldigungen seien substanzlos und das Verfahren würde
verzögert. Am nächsten Verhandlungstag am kommenden Donnerstag
will das Gericht entscheiden, ob das Verfahren eingestellt werden
soll und über einen weiteren Antrag befinden, in dem die Besetzung
des Gerichts gerügt wird. Ob die Anklage verlesen wird, steht
noch nicht fest.
Thorkit Treichel
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