www.freilassung.de
Zurück zur Startseite  
Presse

Datum:
30.03.2001

Zeitung:
Berliner Zeitung

Titel:
Anwälte halten Kronzeugen für unglaubwürdig

Anwälte halten Kronzeugen für unglaubwürdig

Prozess gegen Revolutionäre Zellen: Einstellung gefordert

Am zweiten Verhandlungstag gegen vier mutmaßliche Mitglieder der Revolutionären Zellen (RZ) haben die Verteidiger die Einstellung des Verfahrens beantragt. Anwalt Wolfgang Kaleck sagte zur Begründung, dass ein fairer Prozess auf Grund der Kronzeugenregelung nicht möglich sei.

Die Anklage stütze sich fast ausschließlich auf die Aussage des Kronzeugen Tarek Mousli. Der 42-jährige frühere RZ-Aktivist hatte die Angeklagten Sabine E. (54), Harald G. (52), Axel H. (51) sowie Matthias B. (52) schwer belastet. Sie sollen an mehreren Anschlägen beteiligt gewesen sein, unter anderem 1986 auf den damaligen Leiter der Ausländerbehörde Harald Hollenberg sowie 1987 auf den Verwaltungsrichter Günter Korbmacher. Beide wurden durch Beinschüsse verletzt. Mousli hatte seine Beschuldigungen erhoben, nachdem er wegen Rädelsführerschaft bei den Revolutionären Zellen festgenommen worden war. Er nutzte als Letzter die Kronzeugenregelung, die Ende 1999 ausgelaufen ist, und kam mit einer Bewährungsstrafe davon.

Widersprüchliche Angaben

Die Verteidigung zweifelt an der Glaubwürdigkeit des Kronzeugen. Bundesstaatsanwaltschaft, Staatsschutz und Bundeskriminalamt hätten Mousli "in der Hand" gehabt, wie Kaleck sagte. Er sei in Hinblick auf eine drohende Verurteilung unter Druck gesetzt worden und habe "Knüller liefern" sollen. Seine Angaben würden viele Widersprüche enthalten, die von den Ermittlungsbehörden im Nachhinein "geglättet" worden seien.

Mit Mouslis Aussage vor Gericht wird ab Mitte April gerechnet. Doch nach Auffassung Kalecks "ist er als Zeuge unbrauchbar gemacht" worden. Mouslis Aussage werde nicht auf seiner Erinnerung beruhen, "sondern vielmehr das Ergebnis der gemeinsamen anderthalbjährigen Arbeit mit den Beamten des Bundeskriminalamtes und den Bundesanwälten" sein.

Die Anwälte bemängelten außerdem, dass sie zu spät die Akten erhalten hätten und ihnen obendrein keine umfassende Einsicht gewährt worden sei. Weiterhin kritisierten sie den späten Beginn des Prozesses. Die Ermittlungen seien bereits im Frühsommer 2000 abgeschlossen gewesen. Die Angeklagten sitzen seit 15 beziehungsweise elf Monaten in Untersuchungshaft, was die Verteidigung als "unverhältnismäßig" bezeichnete. Die Vertreter der Bundesanwaltschaft wiesen die Vorwürfe zurück, die Beschuldigungen seien substanzlos und das Verfahren würde verzögert. Am nächsten Verhandlungstag am kommenden Donnerstag will das Gericht entscheiden, ob das Verfahren eingestellt werden soll und über einen weiteren Antrag befinden, in dem die Besetzung des Gerichts gerügt wird. Ob die Anklage verlesen wird, steht noch nicht fest.

Thorkit Treichel

MAIL
http://www.freilassung.de/presse/berlin/bz300301.htm