www.freilassung.de
Zurück zur Startseite  
Presse

Datum:
20.03.2003

Zeitung:
Berliner Zeitung

Titel:
Teilerfolg für "Revolutionäre Zellen"

Teilerfolg für "Revolutionäre Zellen"

Aussetzung des Strafverfahrens möglich

Im Rechtsstreit um die Übergabe ungeschwärzter Akten für seinen Strafprozess hat ein mutmaßliches Mitglied der terroristischen "Revolutionären Zellen" vor dem Verwaltungsgericht einen Teilerfolg errungen. Nach dem am Mittwoch im Eilverfahren veröffentlichten Beschluss hat die Klage auf Aktenherausgabe Aussicht auf Erfolg. Der Angeklagte kann also eine Aussetzung seines Strafverfahrens bis zur endgültigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts verlangen.

Dagegen lehnte die 34. Kammer des Verwaltungsgerichts den Antrag ab, bereits im Eilverfahren das Bundesinnenministerium zur Herausgabe der ungeschwärzten Gesprächsprotokolle des Kronzeugen zu verpflichten. Die Richter sahen keine Eilbedürftigkeit, solange die Aussetzung des Strafverfahrens bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts im Hauptsacheverfahren verlangt werden könne. Der Antragsteller soll als Mitglied der "Revolutionären Zellen" unter anderem an Sprengstoffanschlägen mitgewirkt haben. (ddp)

MAIL
http://www.freilassung.de/presse/berlin/bz200303.htm