Datum:
20.03.2003
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Zeitung:
Berliner Zeitung
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Titel:
Teilerfolg für "Revolutionäre Zellen"
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Teilerfolg für "Revolutionäre Zellen"
Aussetzung des Strafverfahrens möglich
Im Rechtsstreit um die Übergabe ungeschwärzter Akten
für seinen Strafprozess hat ein mutmaßliches Mitglied
der terroristischen "Revolutionären Zellen" vor dem
Verwaltungsgericht einen Teilerfolg errungen. Nach dem am Mittwoch
im Eilverfahren veröffentlichten Beschluss hat die Klage auf
Aktenherausgabe Aussicht auf Erfolg. Der Angeklagte kann also eine
Aussetzung seines Strafverfahrens bis zur endgültigen Entscheidung
des Verwaltungsgerichts verlangen.
Dagegen lehnte die 34. Kammer des Verwaltungsgerichts den Antrag
ab, bereits im Eilverfahren das Bundesinnenministerium zur Herausgabe
der ungeschwärzten Gesprächsprotokolle des Kronzeugen
zu verpflichten. Die Richter sahen keine Eilbedürftigkeit,
solange die Aussetzung des Strafverfahrens bis zur Entscheidung
des Verwaltungsgerichts im Hauptsacheverfahren verlangt werden könne.
Der Antragsteller soll als Mitglied der "Revolutionären
Zellen" unter anderem an Sprengstoffanschlägen mitgewirkt
haben. (ddp)
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