www.freilassung.de
Zurück zur Startseite  
Presse

Datum:
14.04.2001

Zeitung:
Berliner Zeitung

Titel:
Prozess gegen Revolutionäre Zellen geplatzt

Prozess gegen Revolutionäre Zellen geplatzt

Verfahren wird im Mai neu aufgerollt

Die vier mutmaßlichen Mitglieder der Revolutionären Zellen (RZ) bleiben im Gefängnis. Das Kammergericht lehnte am Donnerstag eine Haftverschonung für Sabine E. (54), Harald G. (52), Axel H. (51) sowie Matthias B. (52) ab. Wolfgang Kaleck, der Verteidiger von Matthias B., nannte die Entscheidung "skandalös". Der Anwalt von Sabine E., Johannes Eisenberg, hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die Haftfortdauer eingelegt, wie er am Donnerstag mitteilte. Eisenberg wirft der Richterin Gisela Hennig vor, das Verfahren zu verzögern.

Denn die Angeklagten sitzen bereits seit über einem Jahr in Untersuchungshaft, ohne dass der Prozess gegen sie richtig begonnen hat. Am Donnerstag ging er nach vier Verhandlungstagen bereits wieder zu Ende. Das Kammergericht setzte das Verfahren aus. Am 17. Mai soll der Prozess neu aufgerollt werden. Auf der Anklagebank wird dann ein weiterer Beschuldigter sitzen: Rudolf Schindler. Die Bundesanwaltschaft wirft dem 59-Jährigen Rädelsführerschaft bei den Revolutionären Zellen vor.

Im Frankfurter Opec-Prozess war Schindler freigesprochen worden. Deswegen hatte es das Berliner Kammergericht abgelehnt, ein Verfahren gegen ihn zu eröffnen, da er sich wegen derselben Beschuldigungen schon in Frankfurt verantwortet habe. Der Bundesgerichtshof entschied aber, dass gegen Schindler noch einmal verhandelt werden muss. Daher wird jetzt sein Verfahren mit dem der vier weiteren Angeklagten zusammengelegt.

Schindler wird gemeinsam mit seiner Frau, Sabine E., vor Gericht stehen. Sie hatten vor einem Jahr in der Haft geheiratet. Schindler, der den Opec-Prozess als freier Mann verlassen konnte, sitzt seit zwei Wochen wieder im Gefängnis im hessischen Weiterstadt. "Er wurde noch an seinem Arbeitsplatz verhaftet, obwohl keine Fluchtgefahr besteht", sagte sein Anwalt Hans-Wolfgang Euler. Sein Mandant lebe in intakten Verhältnissen, Schindlers 88-jähriger Vater habe angeboten, eine Kaution von 100 000 Mark zu zahlen. Schindlers Inhaftierung sei vollkommen unbegründet. Auch Euler will Verfassungsbeschwerde gegen die erneute Inhaftierung seines Mandanten einlegen.

Den Angeklagten werden verschiedene Anschläge zur Last gelegt, die zwischen 1986 und 1991 in Berlin verübt wurden. Unter anderem die Attentate auf den damaligen Leiter der Ausländerbehörde Harald Hollenberg und den Verwaltungsrichter Günter Korbmacher. Die Anklage stützt sich im Wesentlichen auf die Aussagen des früheren RZ-Aktivisten Tarek Mousli. Ihm war im vergangenen Jahr der Prozess gemacht worden. Da er von der Kronzeugenregelung Gebrauch gemacht hatte, kam er mit einer Bewährungsstrafe davon.

MAIL
http://www.freilassung.de/presse/berlin/bz140401.htm