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Datum:
14.04.2001
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Zeitung:
Berliner Zeitung
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Titel:
Prozess gegen Revolutionäre Zellen geplatzt
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Prozess gegen Revolutionäre Zellen geplatzt
Verfahren wird im Mai neu aufgerollt
Die vier mutmaßlichen Mitglieder der Revolutionären
Zellen (RZ) bleiben im Gefängnis. Das Kammergericht lehnte
am Donnerstag eine Haftverschonung für Sabine E. (54), Harald
G. (52), Axel H. (51) sowie Matthias B. (52) ab. Wolfgang Kaleck,
der Verteidiger von Matthias B., nannte die Entscheidung "skandalös".
Der Anwalt von Sabine E., Johannes Eisenberg, hat eine Verfassungsbeschwerde
gegen die Haftfortdauer eingelegt, wie er am Donnerstag mitteilte.
Eisenberg wirft der Richterin Gisela Hennig vor, das Verfahren zu
verzögern.
Denn die Angeklagten sitzen bereits seit über einem Jahr in
Untersuchungshaft, ohne dass der Prozess gegen sie richtig begonnen hat. Am
Donnerstag ging er nach vier Verhandlungstagen bereits wieder zu Ende. Das
Kammergericht setzte das Verfahren aus. Am 17. Mai soll der Prozess neu
aufgerollt werden. Auf der Anklagebank wird dann ein weiterer Beschuldigter
sitzen: Rudolf Schindler. Die Bundesanwaltschaft wirft dem 59-Jährigen
Rädelsführerschaft bei den Revolutionären Zellen vor.
Im Frankfurter Opec-Prozess war Schindler freigesprochen worden.
Deswegen hatte es das Berliner Kammergericht abgelehnt, ein Verfahren gegen
ihn zu eröffnen, da er sich wegen derselben Beschuldigungen schon in
Frankfurt verantwortet habe. Der Bundesgerichtshof entschied aber, dass
gegen Schindler noch einmal verhandelt werden muss. Daher wird jetzt sein
Verfahren mit dem der vier weiteren Angeklagten zusammengelegt.
Schindler wird gemeinsam mit seiner Frau, Sabine E., vor Gericht stehen.
Sie hatten vor einem Jahr in der Haft geheiratet. Schindler, der den
Opec-Prozess als freier Mann verlassen konnte, sitzt seit zwei Wochen
wieder im Gefängnis im hessischen Weiterstadt. "Er wurde noch an
seinem Arbeitsplatz verhaftet, obwohl keine Fluchtgefahr besteht",
sagte sein Anwalt Hans-Wolfgang Euler. Sein Mandant lebe in intakten
Verhältnissen, Schindlers 88-jähriger Vater habe angeboten, eine
Kaution von 100 000 Mark zu zahlen. Schindlers Inhaftierung sei vollkommen
unbegründet. Auch Euler will Verfassungsbeschwerde gegen die erneute
Inhaftierung seines Mandanten einlegen.
Den Angeklagten werden verschiedene Anschläge zur Last gelegt, die
zwischen 1986 und 1991 in Berlin verübt wurden. Unter anderem die
Attentate auf den damaligen Leiter der Ausländerbehörde Harald
Hollenberg und den Verwaltungsrichter Günter Korbmacher. Die Anklage
stützt sich im Wesentlichen auf die Aussagen des früheren
RZ-Aktivisten Tarek Mousli. Ihm war im vergangenen Jahr der Prozess gemacht
worden. Da er von der Kronzeugenregelung Gebrauch gemacht hatte, kam er mit
einer Bewährungsstrafe davon.
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