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Presse

Datum:
23.03.2001

Zeitung:
ap

Titel:
Prozess gegen "Revolutionäre Zellen" hat begonnen

Prozess gegen "Revolutionäre Zellen" hat begonnen

Vier mutmaßliche Terroristen vor dem Berliner Kammergericht

Berlin (AP) Unter scharfen Sicherheitsvorkehrungen hat am Donnerstag der Prozess gegen vier mutmaßliche Mitglieder der linksextremistischen "Revolutionären Zellen" (RZ) vor dem Berliner Kammergericht begonnen. Die drei Männer und eine Frau im Alter von 50 bis 54 Jahren sollen laut Staatsanwaltschaft zwischen 1986 und 1991 an mehreren terroristischen Anschlägen in Berlin beteiligt gewesen sein. Die Bundesanwaltschaft wirft ihnen die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vor.

Mit dem Prozess soll die juristische Aufarbeitung des Berliner Linksterrorismus der 70er, 80er und 90er Jahre abgeschlossen werden. Bereits nach zwei Stunden wurde die Verhandlung noch vor Verlesung der Anklage unterbrochen und auf den 29. März vertagt. Das Gericht nahm einen Antrag der Verteidigung an, die eine weitere Prüfung der Besetzung des Gerichts verlangt hatte. Prozessbeteiligte rechnen mit einer langen Prozessdauer. 31 Verhandlungstage sind bisher angesetzt.

Die vier Angeklagten sollen sich in unterschiedlicher Weise an terroristischen Anschlägen in Berlin beteiligt haben. Unter anderem geht es um die Schüsse auf den Leiter der Berliner Ausländerbehörde Harald Hollenberg im Oktober 1986 und auf den damaligen Vorsitzenden Bundesverwaltungsrichter Günter Korbmacher im September 1987. Beide erlitten Schussverletzungen in den Beinen. Zudem soll in dem Prozess der Sprengstoffanschlag auf die Berliner Siegessäule im Januar 1991 untersucht werden.

Kritik an Sicherheitsmaßnahmen

Kritik gab es zu Prozessbeginn vor allem an den scharfen Sicherheitsvorkehrungen. Die richterlichen Anordnungen seien offenbar dazu bestimmt, dem Verfahren den Stempel eines Terroristenprozesses aufzudrücken, sagte Verteidigerin Edith Lunnebach. Nicht gerechtfertigt sei beispielsweise, die Ausweise aller Zuschauer abzulichten.

Die Verteidigung kritisierte darüber hinaus die Anordnung, dass die zum Schutz des Kronzeugen Tarek Mousli abgestellten Beamten im Gerichtssaal Waffen tragen dürfen. Rechtsanwalt Nicolas Becker wertete diese Maßnahmen als Teil einer "Inszenierung", die die Substanz der Aussage des Kronzeugen der Bundesanwaltschaft untermauern solle. Die Anklage stützt sich auf die umfassenden Aussagen Mouslis, der im Dezember des vergangenen Jahres wegen seiner Mitgliedschaft bei den "Revolutionären Zellen" sowie der Beteiligung an einem Sprengstoffanschlag zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden war.

186 Anschläge der "Revolutionären Zellen"

Ziel der 1973 gegründeten "Revolutionären Zellen" war nach Auffassung der Bundesanwaltschaft die gewaltsame Veränderung der gesellschaftlichen Verhältnisse in der Bundesrepublik mit Hilfe von Schusswaffen-, Brand- und Sprengstoffanschlägen. Seit 1985 hätten sich die Aktionen der Gruppe vorrangig gegen die Ausländer- und Asylpolitik gerichtet. Die Vereinigung habe sich in Selbstbezichtigungsschreiben zu 186 Anschlägen bekannt - 40 davon in Berlin und Umgebung.

Diese Anschläge gehen nach Kenntnis der Staatsanwaltschaft auf das Konto der regionalen Unterorganisation, der "Berliner Zelle". Die Angeklagten hätten ihr von 1985 bis 1995 angehört. Der bislang letzte Sprengstoffanschlag der "Berliner Zelle" sei in der Nacht zum 3. Oktober 1993 auf Einrichtungen und Fahrzeuge des Bundesgrenzschutzes in Frankfurt an der Oder und Görlitz erfolgt.

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