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Datum:
23.03.2001
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Zeitung:
ap
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Titel:
Prozess gegen "Revolutionäre Zellen" hat
begonnen
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Prozess gegen "Revolutionäre Zellen" hat begonnen
Vier mutmaßliche Terroristen vor dem Berliner Kammergericht
Berlin (AP) Unter scharfen Sicherheitsvorkehrungen hat am Donnerstag der
Prozess gegen vier mutmaßliche Mitglieder der linksextremistischen
"Revolutionären Zellen" (RZ) vor dem Berliner Kammergericht
begonnen. Die drei Männer und eine Frau im Alter von 50 bis 54 Jahren
sollen laut Staatsanwaltschaft zwischen 1986 und 1991 an mehreren
terroristischen Anschlägen in Berlin beteiligt gewesen sein. Die
Bundesanwaltschaft wirft ihnen die Mitgliedschaft in einer terroristischen
Vereinigung vor.
Mit dem Prozess soll die juristische Aufarbeitung des Berliner
Linksterrorismus der 70er, 80er und 90er Jahre abgeschlossen werden.
Bereits nach zwei Stunden wurde die Verhandlung noch vor Verlesung der
Anklage unterbrochen und auf den 29. März vertagt. Das Gericht nahm
einen Antrag der Verteidigung an, die eine weitere Prüfung der
Besetzung des Gerichts verlangt hatte. Prozessbeteiligte rechnen mit einer
langen Prozessdauer. 31 Verhandlungstage sind bisher angesetzt.
Die vier Angeklagten sollen sich in unterschiedlicher Weise an
terroristischen Anschlägen in Berlin beteiligt haben. Unter anderem
geht es um die Schüsse auf den Leiter der Berliner
Ausländerbehörde Harald Hollenberg im Oktober 1986 und auf den
damaligen Vorsitzenden Bundesverwaltungsrichter Günter Korbmacher im
September 1987. Beide erlitten Schussverletzungen in den Beinen. Zudem soll
in dem Prozess der Sprengstoffanschlag auf die Berliner Siegessäule im
Januar 1991 untersucht werden.
Kritik an Sicherheitsmaßnahmen
Kritik gab es zu Prozessbeginn vor allem an den scharfen
Sicherheitsvorkehrungen. Die richterlichen Anordnungen seien offenbar dazu
bestimmt, dem Verfahren den Stempel eines Terroristenprozesses
aufzudrücken, sagte Verteidigerin Edith Lunnebach. Nicht
gerechtfertigt sei beispielsweise, die Ausweise aller Zuschauer
abzulichten.
Die Verteidigung kritisierte darüber hinaus die Anordnung, dass die
zum Schutz des Kronzeugen Tarek Mousli abgestellten Beamten im Gerichtssaal
Waffen tragen dürfen. Rechtsanwalt Nicolas Becker wertete diese
Maßnahmen als Teil einer "Inszenierung", die die Substanz
der Aussage des Kronzeugen der Bundesanwaltschaft untermauern solle. Die
Anklage stützt sich auf die umfassenden Aussagen Mouslis, der im
Dezember des vergangenen Jahres wegen seiner Mitgliedschaft bei den
"Revolutionären Zellen" sowie der Beteiligung an einem
Sprengstoffanschlag zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf
Bewährung verurteilt worden war.
186 Anschläge der "Revolutionären Zellen"
Ziel der 1973 gegründeten "Revolutionären Zellen"
war nach Auffassung der Bundesanwaltschaft die gewaltsame Veränderung
der gesellschaftlichen Verhältnisse in der Bundesrepublik mit Hilfe
von Schusswaffen-, Brand- und Sprengstoffanschlägen. Seit 1985
hätten sich die Aktionen der Gruppe vorrangig gegen die
Ausländer- und Asylpolitik gerichtet. Die Vereinigung habe sich in
Selbstbezichtigungsschreiben zu 186 Anschlägen bekannt - 40 davon in
Berlin und Umgebung.
Diese Anschläge gehen nach Kenntnis der Staatsanwaltschaft
auf das Konto der regionalen Unterorganisation, der "Berliner
Zelle". Die Angeklagten hätten ihr von 1985 bis 1995 angehört.
Der bislang letzte Sprengstoffanschlag der "Berliner Zelle"
sei in der Nacht zum 3. Oktober 1993 auf Einrichtungen und Fahrzeuge
des Bundesgrenzschutzes in Frankfurt an der Oder und Görlitz
erfolgt.
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