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Presse

Datum:
05.07.2001

Zeitung:
ak 452

Titel:
Märchenstunden vor Gericht

Kronzeuge Tarek Mousli im Zeugenstand:

Märchenstunden vor Gericht

Seit dem 22. März läuft vor dem 1. Strafsenat des Kammergerichts Berlin der Prozess gegen mutmaßliche Mitglieder der "Revolutionären Zellen" (RZ). Die Anklage beruht fast vollständig auf den Aussagen des Kronzeugen Tarek Mousli. Die bisherige Verfahrensführung des Kammergerichts unter der Vorsitzenden Richterin Gisela Hennig lässt erkennen, dass sich das Gericht den Manipulationsversuchen der Bundesanwaltschaft (BAW) nicht zu widersetzen und seiner Aufklärungspflicht nicht nachzukommen gedenkt.

Absperrgitter vor dem Kriminalgericht Moabit, Leibesvisitationen im Gerichtsgebäude. Penibel werden alle ProzessbesucherInnen durchsucht. Nicht nur diese scheinbaren Äußerlichkeiten wecken schlimme Erinnerungen an so genannte Terroristenverfahren der 70er und 80er Jahre. Es ist auch die Art und Weise wie die Vorsitzende Richterin mit Anträgen der Verteidigung umgeht. Diese werden ohne erkennbare Prüfung fast ausnahmslos als "unzulässig" oder "unbegründet" zurückgewiesen. Zur Begründung schließt sich die Kammer dabei regelmäßig der Argumentation der Bundesanwälte an.
Diese Umgangsweise des Gerichts gilt auch für andere Beschwerden der Angeklagten und ihrer Anwälte. Ob diese die Haftbedingungen betreffen, Hinweise auf Verfahrensfehler, Beschwerden wegen Prozessverschleppung durch das Gericht und die Ermittlungsbehörden oder die Unverhältnismäßigkeit der langen Untersuchungshaft, die in keinem Verhältnis zum möglicherweise zu erwartenden Strafmaß mehr steht. Von all dem will der Senat offenkundig nichts wissen.

Das einzige Beweismittel: Der Kronzeuge

Dass die Angeklagten zum Teil seit 19 Monaten allein wegen den Beschuldigungen eines Kronzeugen in U-Haft sitzen, sei ein "Skandal" und spreche einem "grundrechtlich gegründeten Strafverfahren Hohn", so das Komitee für Grundrechte und Demokratie, das zusammen mit der Humanistischen Union und der Liga für Menschenrechte, den Prozess von Anfang an beobachtet. Inzwischen hat die Verteidigung wegen der unverhältnismäßig langen Dauer der U-Haft denn auch das Bundesverfassungsgericht angerufen.
Die Vernehmung des Kronzeugen Mousli durch die Verteidigung steht kurz bevor. Bislang wurde Mousli vom Gericht befragt. Dabei ging es - ebenso wie bei den als Zeugen geladenen Bundesanwälten und BKA-Beamten - vor allem darum, seine Kronzeugenkarriere zu beleuchten. Dabei verschanzten sich die beamteten Zeugen immer wieder hinter ihren eingeschränkten Aussagegenehmigungen. Auch Mousli verweigerte zu diesem Thema an einem entscheidenden Punkt die Aussage. Seine Ausrede: Da er im Zeugenschutzprogramm des BKA sei, könne er nichts sagen. Obwohl diese Begründung im Widerspruch mit der beeideten Aussage eines Zeugen steht, schlug sich auch dieses Mal der 1. Strafsenat voll auf die Seite des Kronzeugen. In welch eklatanter Weise die Vorsitzende Richterin ganz offensichtlich nicht mehr in der Lage ist, einen Beitrag zur Wahrheitsfindung zu leisten, zeigte die Begründung für die Ablehnung des Antrages, Mousli zur Beantwortung dieser Frage zu zwingen. Es sei, so Hennig, zu befürchten, dass aus den Aussagen Mouslis "Rückschlüsse auf seinen weiteren Lebensweg" gegeben würden, die "von interessierten Kreisen in das Internet gestellt werden könnten" und damit sein weiteres Leben gefährdeten. Das sei "dem Zeugen Mousli nicht zuzumuten". Auf diesen deutlichen Beweis, dass es dem Gericht nicht darum geht, den Kronzeugen zu wahrheitsgemäßen Aussagen zu verpflichten, haben die Angeklagten und ihre Anwälte mit Befangenheitsanträgen gegen den gesamten Senat reagiert. Zu offensichtlich sind die Bemühungen der Richter, den Zeugen zu schonen, und ihre Weigerung, ihn mit Widersprüchen zu konfrontieren.
Dabei ist jetzt schon mit aller Deutlichkeit klar geworden: Mousli wurde vom BKA systematisch unter Druck gesetzt und systematisch zum Zeugen der Anklage aufgebaut. Alleine zwischen dem 23. November 1999 und dem 24. Januar 2000 wurde Mousli 44 Mal vernommen. Währenddessen seien ihm - so die Verteidiger - "zahlreiche Aktenbestandteile, Zusammenfassungen von Zeugenaussagen und Urkunden" zur Verfügung gestellt worden. "Das Erschreckende jedoch am Umgang der Ermittlungsbehörden mit dem Kronzeugen Mousli ist die Art und Weise, wie sich darum bemüht wurde, die Vielzahl von Widersprüchen zum objektiven Geschehen und zu anderen Erkenntnissen im Nachhinein zu glätten", kritisiert Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck. Aus diesen Gründen halten die Anwälte "das Beweismittel Mousli" bereits vor seiner Aussage für entwertet.

Die Anklage der BAW fußt praktisch alleine auf den Aussagen des Kronzeugen. Dabei ließen sich die Bundesanwälte auch nicht davon irritieren, dass seine Behauptungen nicht mit anderen Ermittlungsergebnissen in Einklang zu bringen sind. Kein Wunder also, dass der Kronzeuge - wie in solchen Verfahren üblich - monatelang auf seine Auftritt sorgsam vorbereitet wurde. In den Akten seien "eine Vielzahl von Hinweisen enthalten, wonach der Kronzeuge nach allen Regeln der Kunst für seine Vernehmung präpariert wurde", so die Verteidigung in einer Presseerklärung. Wie am vierten Prozesstag bekannt wurde, hat die Bundesanwaltschaft zudem - am Gericht und den Anwälten vorbei - kurz vor seinem Erscheinen über den Zeugenschutz Akten an Mousli weitergeleitet.
Die Bundesanwälte wollen an dieser Vorgehensweise nichts Ungewöhnliches erkennen. Dies sei die übliche Praxis der BAW in solchen Verfahren, erklärten sie unverblümt vor Gericht. Wie wenig der Berliner RZ-Prozess mit einem fairen Verfahren, stattdessen aber mit staatlichem Verfolgungswahn zu tun hat - deutlicher hätte man es nicht zeigen können

MAIL
http://www.freilassung.de/presse/berlin/ak452a.htm