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Datum:
05.07.2001
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Zeitung:
ak 452
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Titel:
Märchenstunden vor Gericht
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Kronzeuge Tarek Mousli im Zeugenstand:
Märchenstunden vor Gericht
Seit dem 22. März läuft vor dem 1. Strafsenat des
Kammergerichts Berlin der Prozess gegen mutmaßliche Mitglieder der
"Revolutionären Zellen" (RZ). Die Anklage beruht fast
vollständig auf den Aussagen des Kronzeugen Tarek Mousli. Die
bisherige Verfahrensführung des Kammergerichts unter der Vorsitzenden
Richterin Gisela Hennig lässt erkennen, dass sich das Gericht den
Manipulationsversuchen der Bundesanwaltschaft (BAW) nicht zu widersetzen
und seiner Aufklärungspflicht nicht nachzukommen gedenkt.
Absperrgitter vor dem Kriminalgericht Moabit, Leibesvisitationen im
Gerichtsgebäude. Penibel werden alle ProzessbesucherInnen durchsucht.
Nicht nur diese scheinbaren Äußerlichkeiten wecken schlimme
Erinnerungen an so genannte Terroristenverfahren der 70er und 80er Jahre.
Es ist auch die Art und Weise wie die Vorsitzende Richterin mit
Anträgen der Verteidigung umgeht. Diese werden ohne erkennbare
Prüfung fast ausnahmslos als "unzulässig" oder
"unbegründet" zurückgewiesen. Zur Begründung
schließt sich die Kammer dabei regelmäßig der
Argumentation der Bundesanwälte an.
Diese Umgangsweise des Gerichts gilt auch für andere Beschwerden der
Angeklagten und ihrer Anwälte. Ob diese die Haftbedingungen betreffen,
Hinweise auf Verfahrensfehler, Beschwerden wegen Prozessverschleppung durch
das Gericht und die Ermittlungsbehörden oder die
Unverhältnismäßigkeit der langen Untersuchungshaft, die in
keinem Verhältnis zum möglicherweise zu erwartenden
Strafmaß mehr steht. Von all dem will der Senat offenkundig nichts
wissen.
Das einzige Beweismittel: Der Kronzeuge
Dass die Angeklagten zum Teil seit 19 Monaten allein wegen den
Beschuldigungen eines Kronzeugen in U-Haft sitzen, sei ein
"Skandal" und spreche einem "grundrechtlich gegründeten
Strafverfahren Hohn", so das Komitee für Grundrechte und
Demokratie, das zusammen mit der Humanistischen Union und der Liga für
Menschenrechte, den Prozess von Anfang an beobachtet. Inzwischen hat die
Verteidigung wegen der unverhältnismäßig langen Dauer der
U-Haft denn auch das Bundesverfassungsgericht angerufen.
Die Vernehmung des Kronzeugen Mousli durch die Verteidigung steht kurz
bevor. Bislang wurde Mousli vom Gericht befragt. Dabei ging es - ebenso wie
bei den als Zeugen geladenen Bundesanwälten und BKA-Beamten - vor
allem darum, seine Kronzeugenkarriere zu beleuchten. Dabei verschanzten
sich die beamteten Zeugen immer wieder hinter ihren eingeschränkten
Aussagegenehmigungen. Auch Mousli verweigerte zu diesem Thema an einem
entscheidenden Punkt die Aussage. Seine Ausrede: Da er im
Zeugenschutzprogramm des BKA sei, könne er nichts sagen. Obwohl diese
Begründung im Widerspruch mit der beeideten Aussage eines Zeugen
steht, schlug sich auch dieses Mal der 1. Strafsenat voll auf die Seite des
Kronzeugen. In welch eklatanter Weise die Vorsitzende Richterin ganz
offensichtlich nicht mehr in der Lage ist, einen Beitrag zur
Wahrheitsfindung zu leisten, zeigte die Begründung für die
Ablehnung des Antrages, Mousli zur Beantwortung dieser Frage zu zwingen. Es
sei, so Hennig, zu befürchten, dass aus den Aussagen Mouslis
"Rückschlüsse auf seinen weiteren Lebensweg" gegeben
würden, die "von interessierten Kreisen in das Internet gestellt
werden könnten" und damit sein weiteres Leben gefährdeten.
Das sei "dem Zeugen Mousli nicht zuzumuten". Auf diesen
deutlichen Beweis, dass es dem Gericht nicht darum geht, den Kronzeugen zu
wahrheitsgemäßen Aussagen zu verpflichten, haben die Angeklagten
und ihre Anwälte mit Befangenheitsanträgen gegen den gesamten
Senat reagiert. Zu offensichtlich sind die Bemühungen der Richter, den
Zeugen zu schonen, und ihre Weigerung, ihn mit Widersprüchen zu
konfrontieren.
Dabei ist jetzt schon mit aller Deutlichkeit klar geworden: Mousli wurde
vom BKA systematisch unter Druck gesetzt und systematisch zum Zeugen der
Anklage aufgebaut. Alleine zwischen dem 23. November 1999 und dem 24.
Januar 2000 wurde Mousli 44 Mal vernommen. Währenddessen seien ihm -
so die Verteidiger - "zahlreiche Aktenbestandteile, Zusammenfassungen
von Zeugenaussagen und Urkunden" zur Verfügung gestellt worden.
"Das Erschreckende jedoch am Umgang der Ermittlungsbehörden mit
dem Kronzeugen Mousli ist die Art und Weise, wie sich darum bemüht
wurde, die Vielzahl von Widersprüchen zum objektiven Geschehen und zu
anderen Erkenntnissen im Nachhinein zu glätten", kritisiert
Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck. Aus diesen Gründen halten die
Anwälte "das Beweismittel Mousli" bereits vor seiner Aussage
für entwertet.
Die Anklage der BAW fußt praktisch alleine auf den Aussagen des
Kronzeugen. Dabei ließen sich die Bundesanwälte auch nicht davon
irritieren, dass seine Behauptungen nicht mit anderen
Ermittlungsergebnissen in Einklang zu bringen sind. Kein Wunder also, dass
der Kronzeuge - wie in solchen Verfahren üblich - monatelang auf seine
Auftritt sorgsam vorbereitet wurde. In den Akten seien "eine Vielzahl
von Hinweisen enthalten, wonach der Kronzeuge nach allen Regeln der Kunst
für seine Vernehmung präpariert wurde", so die Verteidigung
in einer Presseerklärung. Wie am vierten Prozesstag bekannt wurde, hat
die Bundesanwaltschaft zudem - am Gericht und den Anwälten vorbei -
kurz vor seinem Erscheinen über den Zeugenschutz Akten an Mousli
weitergeleitet.
Die Bundesanwälte wollen an dieser Vorgehensweise nichts
Ungewöhnliches erkennen. Dies sei die übliche Praxis der BAW in
solchen Verfahren, erklärten sie unverblümt vor Gericht. Wie
wenig der Berliner RZ-Prozess mit einem fairen Verfahren, stattdessen aber
mit staatlichem Verfolgungswahn zu tun hat - deutlicher hätte man es
nicht zeigen können
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