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Datum:
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VerfasserIn:
Vereinigung Berliner Strafverteidiger
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Presseerklärung
Forderung nach Abschaffung des § 129a StGB und seiner
Folgegesetze behält weiter Gültigkeit
FDP-Generalsekretär Guido Westerwelle hat die grüne
Verbraucherschutzministerin Renate Künast und die grüne
Parteichefin Claudia Roth öffentlich aufgefordert, sich nicht weiter
für die schnelle Beendigung eines Strafverfahrens einzusetzen, in dem
derzeit 4 mutmaßliche Mitglieder der "Revolutionären
Zellen" in Berlin der Mitgliedschaft in einer terroristischen
Vereinigung angeklagt sind. Künast und Roth hatten sich in dem Aufruf
mit zahlreichen anderen Personen des liberalen Spektrums dafür
ausgesprochen, das Verfahren, das einzig auf den Aussagen eines Kronzeugen
beruht und Vorwürfe zum Gegenstand hat, die z.T 15 Jahre
zurückliegen, einzustellen und die Inhaftierten auf freien Fuß
zusetzen. Insbesondere solle der § 129 a StGB, der Grundlage der
Anklage ist, endlich abgeschafft werden. Mit diesem Aufruf, so Westerwelle,
setze Renate Künast als Bundesministerin die zur Entscheidung
berufenen Richter unter Druck.
Hierzu erklären wir:
Die Forderung nach Abschaffung des § 129a StGB und
seiner Niederschläge in der StPO wird von
Strafverteidigervereinigungen seit langem erhoben. Für diese Forderung
hat es in vielen politischen Parteien auch in der FDP zum Teil kritische
Unterstützung gegeben. Sie ist es wert, weiterhin öffentlich
diskutiert zu werden auch aus Anlass eines spektakulären
Strafverfahrens, in dessen Mittelpunkt diese Problematik steht. Auch die
Forderung nach Aufhebung von auf § 129a StGB gestützten
Haftbefehlen war dann nur folgerichtig. Frau Roth und Frau Künast
haben ihre Unterstützung für diese Positionen bekundet, bevor sie
ihre Ämter übernahmen. Die Auseinandersetzung muss sich wieder
inhaltlich mit der "Terroristengesetzgebung" auseinandersetzen,
nicht mit Personen, deren Amtsführung keinen Bezug mehr zur Debatte
aufweist.
Rechtsanwalt Rüdiger Portius (Vorsitzender) Rechtsanwalt
Volker Ratzmann
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