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Erklärungen

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VerfasserIn:
Vereinigung Berliner Strafverteidiger

Presseerklärung

Forderung nach Abschaffung des § 129a StGB und seiner Folgegesetze behält weiter Gültigkeit

FDP-Generalsekretär Guido Westerwelle hat die grüne Verbraucherschutzministerin Renate Künast und die grüne Parteichefin Claudia Roth öffentlich aufgefordert, sich nicht weiter für die schnelle Beendigung eines Strafverfahrens einzusetzen, in dem derzeit 4 mutmaßliche Mitglieder der "Revolutionären Zellen" in Berlin der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung angeklagt sind. Künast und Roth hatten sich in dem Aufruf mit zahlreichen anderen Personen des liberalen Spektrums dafür ausgesprochen, das Verfahren, das einzig auf den Aussagen eines Kronzeugen beruht und Vorwürfe zum Gegenstand hat, die z.T 15 Jahre zurückliegen, einzustellen und die Inhaftierten auf freien Fuß zusetzen. Insbesondere solle der § 129 a StGB, der Grundlage der Anklage ist, endlich abgeschafft werden. Mit diesem Aufruf, so Westerwelle, setze Renate Künast als Bundesministerin die zur Entscheidung berufenen Richter unter Druck.

Hierzu erklären wir:

Die Forderung nach Abschaffung des § 129a StGB und seiner Niederschläge in der StPO wird von Strafverteidigervereinigungen seit langem erhoben. Für diese Forderung hat es in vielen politischen Parteien auch in der FDP zum Teil kritische Unterstützung gegeben. Sie ist es wert, weiterhin öffentlich diskutiert zu werden auch aus Anlass eines spektakulären Strafverfahrens, in dessen Mittelpunkt diese Problematik steht. Auch die Forderung nach Aufhebung von auf § 129a StGB gestützten Haftbefehlen war dann nur folgerichtig. Frau Roth und Frau Künast haben ihre Unterstützung für diese Positionen bekundet, bevor sie ihre Ämter übernahmen. Die Auseinandersetzung muss sich wieder inhaltlich mit der "Terroristengesetzgebung" auseinandersetzen, nicht mit Personen, deren Amtsführung keinen Bezug mehr zur Debatte aufweist.

Rechtsanwalt Rüdiger Portius (Vorsitzender) Rechtsanwalt Volker Ratzmann

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