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Erklärungen

Datum:
22.03.2001

VerfasserIn:
Humanistische Union u.a.

Humanistische Union
Internationale Liga für Menschenrechte
Komitee für Grundrechte und Demokratie

Presseerklärung zum "Revolutionäre- Zellen- Prozess", der am 22. März anhebt

Die Humanistische Union, die Internationale Liga für Menschenrechte und das Komitee für Grundrechte und Demokratie werden den morgen beginnenden Prozess vor dem Berliner Kammergericht mit Argusaugen beobachten. Gemeinsam engagiert für die unverkürzte Geltung der Grund- und Menschenrechte rügen die genannten Menschenrechtsorganisationen schon heute,

  1. dass die vier Angeklagten, Sabine Eckle, Harald Glöde, Axel Haug und Matthias Borgmann vor 15 Monaten in einer - in jeder Hinsicht unverhältnismäßigen - Nacht- und Nebelaktion verhaftet worden sind,
  2. dass sie seitdem, d. h. seit nunmehr anderthalb Jahren (Mathias Borgmann seit 11 Monaten) entgegen allen strafrechtlichen und -prozessualen Prinzipien in streng kontrollierter Untersuchungshaft gehalten werden,
  3. dass die Bundesanwaltschaft sich nahezu ausschließlich auf die Aussagen eines "Kronzeugen" stützt, der sich auf der Grundlage der wegen verfassungsrechtlicher Bedenken bereits Ende 1999 aufgehobenen Kronzeugenregelung Strafmilderung verschaffte,
  4. dass die Bundesanwaltschaft ein weiteres Mal den grundgesetzwidrigen §129a zur Anklageerhebung heranzieht, dessen Abschaffung schon lange fällig ist.

Wir werden jeden Verfahrensschritt des auf 31 Verhanglungstage angesetzten Prozesses peinlich genau verfolgen. Wir werden uns immer dann zu Wort melden, wenn die Rechte der Angeklagten oder ihrer Verteidigung eingeschränkt werden sollten. Das Gericht wird beobachtet. Wir setzen darauf, dass die Richter um die grund- und menschenrechtliche Tragweite des Prozesses und insbesondere um ihre Verantwortung gegenüber den vier Angeklagten wissen, deren Grundrecht seit 15 Monaten ohne erkennbaren Grund und ohne Not so gravierend eingeschränkt sind.

Der Prozess wird zeigen, ob die Bundesrepublik Deutschland jene, durch Unverhältnismäßigkeit und Rache gegen jedes abweichende Verhalten geprägte Strafgesetzgebung, die in den 70er und 80er Jahren zu den verfassungswidrigen Paragraphen 129, 129a StGB und zur Kronzeugenregelung führte, im Interesse der Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit und Stärkung der Demokratie zu überwinden vermag.

Berlin, 21. März 2001

gez.: HU, Liga für Menschenrechte, Komitee für Grundrechte und Demokratie

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