Datum:
28. Februar 2002
|
VerfasserIn:
Axel Haug
|
|
Persönliche Erklärung
Der sich unerträglich dahinschleppende
Verlauf dieses Verfahrens, das meinem Rechtsempfinden zutiefst zuwiderläuft,
und die Entwicklungen vor der jüngsten erneuten Prozeßunterbrechnung,
veranlassen mich heute zu nachfolgenden Feststellungen.
Die in Aussichtstellung seitens des
Senats bzw. der BAW, im Falle einer Einlassung den Vollzug der U-Haft
neu zu bewerten, hat den Zeitpunkt, nicht jedoch den Inhalt meiner
Ausführungen mitbestimmt.
Zur Sache: Ich wurde erstmalig im Sommer 1984 auf die Möglichkeit
angesprochen, in Strukturen der Berliner Revolutionären Zellen
(RZ) mitzuwirken.
Ich wurde erstmalig im Sommer 1984 auf die Möglichkeit angesprochen,
in Strukturen der Berliner Revolutionären Zellen (RZ) mitzuwirken.
Mein Interesse daran habe ich grundsätzlich bejaht, jedoch u.a.
auf folgenden Vorbehalt hingewiesen:
Die Priorität meiner damaligen politischen
Arbeit lag in der Unterstützung des Befreiungsaufbruchs in Mittelamerika,
insbesondere in Nicaragua. Diesen Schwerpunkt wünschte ich in jedem
Fall beizubehalten.
So war ich zum Zeitpunkt der Ansprache in aufwendige Vorbereitungen
für eine vielköpfige Solidaritätsbrigade eingebunden, die in Nicaragua
den Bau einer Dorfschule und eines Manufakturgebäudes für salvadorenische
Flüchtlingsfrauen realisierte.
Meine Abreise zur Koordination dieses
Projektes vor Ort im Oktober 84 stand bevor. Der Aufenthalt in Nicaragua
währte bis August 85 (s. Visaeintragungen im beschlagnahmten Paß,
Asserv.-Nr. 22.2.3.1.1.2, SAO 113, S. 95 ff.).
Mit meinem Gegenüber war ich so verblieben,
daß das Gespräch nach meiner Rückkehr aus Nicaragua fortgesetzt
werden sollte. Ziel sollte sein, herauszufinden, ob bei übereinstimmenden
Vorstellungen über politische Zielsetzungen und deren Umsetzung
gegebenenfalls ein Mitwirken in Strukturen der RZ möglich sein könnte.
Verabredungsgemäß setzten wir diese
Gespräche nach meiner Rückkehr aus Nicaragua ab Herbst 85 fort,
sie dauerten bis in das Jahr 86 hinein an.
Aufgrund gemeinsamer Einschätzung,
daß meine Eingebundenheit in das damals gesellschaftlich breite
Solidaritätsspektrum für Mittelamerika unter Sicherheitsaspekten
nicht zu "brisant" sei, erschien uns eine Mitarbeit bei
den RZ machbar.
Unter dem Decknamen "Anton"
diskutierte ich in der Folgezeit im erweiterten Kreis über Grundlagen
von Migration, die verzweifelte Lage vieler Flüchtlinge und die
daraus abgeleitete sogenannte "Flüchtlingskampagne" mit.
Das praktische Feld, um das ich mich
kümmerte, waren Vorbereitungen für Ankunft und Aufenthalt zweier
Illegaler in der Stadt. Dabei ging es im Wesentlichen um Fragen
der Unterbringung und Finanzierung. Bei den beiden Illegalen handelte
es sich um "Jon" und "Judith", die ich im Lauf
des Jahres 86 erstmalig persönlich kennenlernte.
Nach meinem Urlaub auf Zypern vom 16.09.
bis 09.10.1986 (s. Visa, Asserv-Nr.: 22.2.3.1.1.1., SAO 113, 62
ff) wurde ich auf meiner damaligen Arbeitsstelle, einer Weinhandlung
in Berlin-Kreuzberg, darüber unterrichtet, daß während meiner Abwesenheit
eine polizeiliche Durchsuchung stattgefunden hat. Gegen die Betreiber
des Ladens, Manfred Muder u.a., wurde ein Verfahren wegen Verbreitung
der Zeitschrift "radikal", spez. Nr. 132 geführt (nach
§ 129 a StGB u.a., Aktenzeichen: 2 O Js 11/86).
In dieser Weinhandlung arbeitete ich
behördlich angemeldet seit dem 01. August 1986.
Bei der Durchsuchung anwesende Mitarbeiter
berichteten mir über die Auffälligkeit, daß sich Polizeibeamte explizit
nach mir, Axel Haug, erkundigt hatten. Auffällig deshalb, da sich
das Verfahren ja nicht gegen mich richtete.
Um die Dimension zu erhellen, die diese
und 18 weitere Durchsuchungen im Zusammenhang mit der Zeitschrift
"radikal" für die linken Strukturen der Stadt darstellten,
möchte ich an dieser Stelle das Asserv.-Nr.: 16.3.5.5 [4], SOA 112,
S. 0019 ff. einführen, jedenfalls auszugsweise. Es handelt sich
dabei um einen Redebeitrag, der im März 1987 auf einer öffentlichen
Veranstaltung im Gemeindesaal der Hl.-Kreuz-Kirche in der Nostizstraße
/ Kreuzberg gehalten worden ist. Er gibt einen Rückblick auf das
Geschehen seit September 86 und meine Verwicklung darin.
Ich weise darauf hin, daß es sich bei
dem mehrfach erwähnten "Zeugen Axel" um mich, Axel Haug,
handelt und die in dem Redebeitrag geschilderten Vorgänge so stattgefunden
haben.
Auszüge aus dem Redebeitrag:
Nachdem die Bundesanwaltschaft zwei
Monate ermittelt hatte, gibt sie das Verfahren an die regionalen
Staatsanwaltschaften ab, so auch nach Westberlin.
Hier an das Kammergericht, an die Staatsanwälte
Ludwig und Rüster.
Auf ihre Anordnung werden im September
86 19 Projekte durchsucht ....
... 49 Beschuldigte aus den 19 Projekten
erhielten eine Vorladung zur Staatsanwaltschaft. Bis Ende Dezember
waren die Vernehmungen abgeschlossen......
... im Januar 87 griff die Klassenjustiz
in Westberlin, weil sie mit ihren Ermittlungen gegen die Projekte
nicht vorankam, zu einem weiteren Hebel, dem Zeugen .....
...im Januar 87 wurden von der Staatsanwaltschaft am Kammergericht
geladene Zeugen
befragt, die Zeugen verweigerten die Aussage nach § 55 ....
... bei zwei Zeugen, Axel und Gerd,
die als erste Zeugen geladen wurden, verhängte das Kammergericht
nach Verweigerung der Aussage ein Ordnungsgeld von zwei Scheinen,
und sie bekamen eine Ladung zum Ermittlungsrichter Klempt. Bei erneuter
Aussageverweigerung vor dem Ermittlungsrichter stand die Drohung
von Beugehaft, maximal 1/2 Jahr ......
...am 4. Februar wurden erneut 3 Projekte durchsucht....
... Zeugen und Projekte werden observiert
, teilweise tagelang und mit großem Aufwand......
... Ende Februar gab es erneut eine
Durchsuchung....
... aktuelle Situation im März ist
.....
in zwei Tagen müssen die ersten Zeugen
vor den Ermittlungsrichter, Axel und Gerd vom Weinladen, der ihnen
angedroht hat, wenn sie die Aussage verweigern, gibt es Beugehaft...."
Ich selbst hatte Observationsfahrzeuge
vor meiner damaligen Wohnung in der Katzbachstraße und vor dem Weinladen
in der Gneisenaustraße festgestellt. Mir in diesem Sinne "verdächtig"
erscheinende Fahrzeugkennzeichen und -typen hatte ich mir notiert,
und diese Daten an die sogenannte "Funkgruppe" weitergeleitet,
in der auch der Zeuge Mousli seinerzeit wirkte. Diese bestätigte
mir, daß eine Reihe der Fahrzeuge bereits als behördliche Observationsfahrzeuge
bekannt waren.
Da ich nunmehr sicher war, den Strafverfolgungsbehörden
zumindest als Zeuge in einem Verfahren nach § 129a StGB aufgefallen
zu sein und ständig unter polizeilicher Beobachtung zu stehen, brach
ich im Herbst 1986 entsprechend unseres Sicherheitskonzeptes jeden
Kontakt zur RZ ab.
Die wenn auch diffusen Unterstellungen
des Zeugen Mousli, ich hätte vor dem oben geschilderten Hintergrund
zeitgleich einen Beitrag zu den Anschlägen auf Harald Hollenberg
und die Zentrale Sozialhilfestelle für Asylbewerber (ZSA) geleistet,
sind absurd. Ich hatte mit diesen Anschlägen nichts zu tun. Dies
hätte den auch vom Zeugen geschilderten Sicherheitskriterien der
RZ fundamental entgegengestanden.
Erst nachdem mir sicher erschien, nicht
mehr überwacht zu werden und nach Ablauf einer gewissen "Karenzzeit"
wurden ab Frühsommer 87 wieder "vorsichtige" Kontakte
zwischen mir und den RZ aufgebaut. Vorsichtig bedeutet, daß ich
an keinerlei konspirativen Gruppentreffen teilnahm, sondern lediglich
Einzelpersonen in meinem "normalen" Tagesablauf Kontakt
zu mir aufgenommen haben. Beispielsweise bei einem vorgeblichen
Weinberatungsgespräch an meiner Arbeitsstelle.
Anläßlich solcher kurzen Zusammenkünfte
wurde meine Beteiligung an Vorbereitung oder Absicherung des Anschlags
auf Günther Korbmacher niemals auch nur erwogen. Auch an diesem
Anschlag war ich nicht beteiligt.
Bei solchen und ähnlichen Gelegenheiten
wurden lediglich Informationen, Diskussionspapiere etc. ausgetauscht.
Weiter wurde ich in Probleme einbezogen, die sich mit dem Aufenthalt
der beiden Illegalen "Jon" und "Judith" stellten.
Bei deren Bewältigung, also finanzielle Unterstützung, Wohnungsbeschaffung,
ärztliche Versorgung etc. war ich gemäß meinen Möglichkeiten behilflich.
Da auch der Zeuge Mousli mit solchen Aufgaben betraut war, ergab
es sich, daß wir uns einmal ungewollt als "Daniel" bzw.
"Anton" kennenlernten. Von da an wußten wir somit von
unserer Unterstützungstätigkeit für "Jon" und "Judith"
und kannten unsere dabei verwendeten Decknamen.
Bereits das ganze Jahr 87 über war
ich erneut mit der Vorbereitung eines Projektes in Nicaragua beschäftigt
(s. Asserv. 16.3.5.5 (3) 6. SAO 112, S. 5). Ende Dezember reiste
ich zur Realisierung dieses Vorhabens ab und verblieb bis April
88 in Nicaragua (s. Visaeintragung Paß, Asserv. 22.2.3.1.1.1., SAO
113, S. 62 ff).
Aufgrund persönlicher und politischer
Erwägungen hatte ich mich während meiner Abwesenheit aus Berlin
dazu entschlossen, nicht weiter bei den RZ mitzuwirken. Vielmehr
habe ich mich dem von Rudolf Schindler in seiner Erklärung
vom 18. Januar 2002 erwähnten "Arbeitskreis" angeschlossen.
Zumindest teilweise müßten sich dabei zugrunde gelegte Texte noch
in meiner Wohnung befinden, da sie in keiner Asservatenliste aufgeführt
sind.
Meine Ansprechpersonen setzte ich im
Frühjahr 88 von meiner Entscheidung in Kenntnis. Bei zufälligen
Begegnungen in der Folgezeit waren lediglich Situation und Ergehen
von Sabine Eckle und Rudolf Schindler Thema.
Durch die Diskussionen im beschriebenen
Arbeitskreis und sich mit der Zeit häufende gemeinsame Unternehmungen
entwickelte sich zwischen Sabine Eckle, Rudolf Schindler und mir
ein freundschaftliches Verhältnis. Wie aus in den Akten niedergelegten
behördlichen Beobachtungen ersichtlich (SAO 109, S. 99), dauerte
diese freundschaftliche Beziehung über den Zeitpunkt ihrer Legalisierung
hinaus an, bis weit in die 90er Jahre. Obwohl mir bewußt war, daß
die beiden aufgrund ihrer Geschichte unter Beobachtung stehen würden,
hatten unsere gegenseitigen Besuche, Telefonate etc. keinerlei konspirativen
Charakter mehr. Es gab nichts zu verbergen. Nur so erklären sich
die völlig unverschlüsselten Telefon- und Adresseintragungen in
unseren Notizbüchern.
Zum angeblichen Sprengstoff- Depot im Mehringhof
Ich habe niemals von einem Sprengstoff-Depot
im Mehringhof (MH) gewußt und schließe die Existenz eines solchen
für die Zeit meiner Beschäftigung als Hausmeister kategorisch aus.
Wäre ich zu irgendeiner Zeit mit einem
solchen Ansinnen konfrontiert worden, hätte ich mich entschieden
dagegen verwahrt, schon um im Fall einer Entdeckung das Projekt
MH nicht zu gefährden. Der MH ist vermutlich einer der bestüberwachten
linken Treffpunkte der Stadt. Die Behauptungen des Zeugen Mousli
erscheinen als Versuch, Klischeevorstellungen zu bedienen, die seit
Anbeginn seiner Existenz von interessierten Kreisen über den MH
verbreitet werden.
Im Einzelnen:
Die
Behauptung des Zeugen, ich hätte seit 1986 im MH als Hausmeister
gearbeitet, ist falsch (so letztmalig bei seiner Vernehmung vom
17. Januar 2002). Meine Arbeitsaufnahme begann am 01. August 1989.
Seit dem Ende meiner Tätigkeit in der MH-Kneipe "Spectrum"
(Mai 1984) verfügte ich über keinen Schlüssel des Gebäudes. Soweit
noch vorhanden, müßte dies aus Schlüssellisten der Verwaltung hervorgehen.
2.
Nach
meiner Arbeitsaufnahme bis ca. 1995 war die Hausmeisterstelle mit
drei Personen in Teilzeitanstellung besetzt, später mit zwei.
In der Zeit von August 1989 bis ca. 1995 wechselten zwei Personen
auf dieser Stelle. Wegen der Teilzeitanwesenheit (flexible 4-Tagewoche)
und urlaubs- oder krankheitsbedingten Abwesenheiten hätte somit
dieser ganze Personenkreis in die Existenz eines angeblichen Depots
eingeweiht sein müssen. Es gibt und gab im MH keine hausmeisterlichen
"Privaträume", zu denen ausschließlich ich Zugang gehabt
hätte.
Neben den oben erwähnten Personen verfügten noch die beiden
Büroangestellten sowie zwei Leute aus den Projekten über einen sogenannten
"Generalschlüssel", mit dem sämtliche Räumlichkeiten im
MH jederzeit zugänglich sind.
3. Der Erkenntnis der BKA-Beamten, daß der vom Zeugen Mousli zunächst
sicher benannte und beschriebene Aufzugschacht aufgrund objektiver
Gegebenheiten als Depot-&Öuml;rtlichkeit nicht in Frage kommt, ist eigentlich
nichts hinzuzufügen. Es sei ergänzt, daß diese Aufzugsanlage monatlich
durch die Firma Schoppe & Keil an wechselnden Tagen unangekündigt
überprüft wird. Darüber wird jeweils ein schriftlichen Protokoll
erstellt. Daraus geht hervor, daß insbesondere auch besagter Schacht
in Augenschein genommen wurde, da im Protokoll oftmals auf die darin
existierende Grundwasserproblematik hingewiesen wird.
4. Zur Öuml;rtlichkeit, die sich der Zeuge Mousli in Korrektur seines
angeblich sicheren Wissens über das Depot anläßlich der zweiten
Durchsuchung am 30.05.2000 ausgeguckt hat:
Hierbei handelt es sich um den sogenannten "Elektro-Raum"
des MHs. Der Zeuge hat damit den im technischen Sinne "brisantesten"
Raum des ganzen MHs gewählt.
Dazu einige technische Erläuterungen:
An der Wand, unmittelbar über dem vom Zeugen bezeichneten Schacht,
befinden sich Elektroinstallationen, in denen das starkstromführende
Haupt-Zuleitungskabel für den gesamten MH auf die verschiedenen
Gebäudekomplexe verteilt wird.
Beim damaligen technischen Stand der Anlage bedurfte es spezieller
Schutzkleidung, um beispielsweise darin befindliche hochamperige
Sicherungen zu tauschen. Anderenfalls bestand die Gefahr, daß sich
ein mehrere 1000 Grad heißer sogenannter "Lichtbogen"
bildet.
KEIN HAUSMEISTER/-IN LAGERT IN DER UMGEBUNG SOLCH EINER ANLAGE
EXPLOSIVSTOFFE!!
5.
Die vom Zeugen Mousli bei seiner Befragung am 03. Januar 2002 behauptete
Zugangssicherung zum angeblichen Depot, nämlich die schwere Metallplatte
und die ausschließliche Schlüsselverfügung der Hausmeister zu diesem
Raum, ist unzutreffend.
a) Im hinteren Teil dieses Raumes endet eine Notwendeltreppe,
die von allen Stockwerken des vorderen Gebäudeflügels aus über Notausgänge
jederzeit zugänglich ist.
b) In das Türschloß zu diesem Raum paßt ein sogenannter "Halb-General-Schlüssel".
Dieser schließt Aufgänge, Durchgänge etc. im Mehringhof und ist
von daher im Besitz aller Projekte.
In der Zeit seiner
Mitarbeit im MH-Karate-Verein wird auch der Zeuge über einen solchen
Schlüssel verfügt haben. Vermutlich kennt er somit diesen Raum,
vielleicht auch "sein Versteck".
Gründe für die allgemeine Zugänglichkeit des Elektroraumes:
In
dem Raum befindet sich ein Wasserhahn, von dem aus im Sommer die
Grünflächen der hinteren Höfe gewässert werden. Dies wird von den
ca. 25 MH-Projekten im Wechsel durchgeführt.
In diesem
Raum ist ein elektrisch betriebener Hubwagen geparkt, der einem
im Hause ansässigen ca. 10-köpfigen Großhandelskollektiv zum Entladen
eintreffender Ware dient.
Meiner Erinnerung
nach wird schon seit einem Zeitraum vor 1995 in diesem Raum von
den MH-Projekten der Plastikanteil der Mülltrennung bis zur Abholung
deponiert.
Einige
unbelehrbare "Mehringhöfler" stellen in diesem Raum ihre
Fahrräder ab.
Alle diese Angaben können von meinen
Arbeitskollegen bezeugt werden.
Zum Waffendelikt:
1. Die Pistole RG3s Flobert Knall (Asserv.
Nr. 16.3.5.8) ist bei der Durchsuchung meiner Wohnung am 23. 11.
99 zusammen mit einer baugleichen eines anderen Herstellers in meinem
Fernsehregal aufgefunden worden.
Oben bezeichnete Pistole wurde beschlagnahmt,
da sie kein "PTB-Zeichen" trägt und somit waffenbesitzkartenpflichtig
ist. Da ich mich nie näher mit Waffen bzw. Waffengesetzen beschäftigt
habe, waren mir Existenz und Notwendigkeit eines solchen Zeichens
bis zum damaligen Zeitpunkt nicht bekannt. In meinen Augen handelt
es sich bei beiden Modellen um Schreckschußwaffen, für deren Besitz
ich keine besonderen Voraussetzungen als notwendig erachtete.
Die Waffen habe ich nicht käuflich
erworben, sondern sie sind mit etwa Anfang der 80er Jahre von nicht
mehr erinnerlichen Bekannten unentgeltlich überlassen worden.
Dabei befand sich auch eine Blechdose
mit ca.30 Platzpatronen. Bei diversen Sylvesterfeiern habe ich diese
als preiswerten "Böller-Ersatz" verfeuert. Nachdem diese
Munition aufgebraucht war, habe ich keine weitere mehr nachgekauft
und die Pistolen seither nicht mehr benutzt.
2. Die in meiner Wohnung zum gleichen
Datum beschlagnahmten 16 Patronen (Asserv.Nr. 16. 2. 2. 1) habe
ich bei Renovierungsarbeiten im Dachgeschoß der Weisestr. 53 in
der Bodenschüttung aufgefunden. Der stark angerostete Zustand ließ
mich darauf schließen, daß sie nicht mehr funktionsfähig sind.
Aufgereiht in der ebenfalls stark angegriffenen
Original-Verpackungsschachtel hatte ich die patronen als "historisches
Fundstück" und "Kuriosum" der Renovierungsarbeiten
auf einer kleinen Ablage neben meiner Küchenanrichte "ausgestellt".
Zum Anschlag auf die Siegessäule:
Bis zum Einblick in die Sachakten dieses
Verfahrens bestand mein Wissen über diesen Anschlagsversuch aus
dem, was ich seinerzeit darüber in Zeitungen gelesen und anderen
öffentlichen Medien entnommen habe.
Die Aussagen des Zeugen Mouslis, auch
die variantenreiche Zuordnung meines Namens zum Kreis der angeblichen
Täter, jedenfalls der vom Hörensagen nach, sind haltlos. Wie im
folgenden geschildert, war ich zur Tatzeit in meiner Mobilität stark
eingeschränkt.
Im Vorfeld dieses Anschlages, ca. Anfang
Oktober bis Mitte November 1990, war ich mit einem Camping-Fahrzeug
auf einer Urlaubsreise in Süd-Spanien unterwegs. Auf dem Rückweg
zog ich mir eine schmerzhafte Verletzung im linken Knie zu, die
meine Gehfähigkeit stark einschränkte. Schon geringfügiges "Verdrehen"
des Kniegelenkes löste einen stechenden Schmerz aus, das Knie schwoll
insgesamt stark an. Zurück in Berlin begab ich mich in ärztliche
Behandlung in die orthopädischen Gemeinschaftspraxis ZACK; HAHN
u.a. , Hermannstr. 257/258, 12049 Berlin. Die Schwellung wurde mehrfach
punktiert, ich bekam Medikamente und zur Auflage, das bandagierte
Knie weitestgehend ruhig zu stellen.
Wie aus meinen aktenkundigen Arbeitsunterlagen
ersichtlich, war ich ab dem 20.November 1990 arbeitsunfähig krank
geschrieben (SAO 109, S. 172 'TKK')
Die oben beschriebene "konservative"
Behandlungsmethode erbrachte keine Besserung, so daß ich im Februar
1991 im DRK-Krankenhaus Wedding endoskopisch operiert wurde. Dabei
wurde ein halbringförmiger Teil des Miniskus entfernt, der sich
abgelöst hatte.
Erst diese Behandlung führte zu einer
Besserung. Aus Gründen der Rekonvaleszenz war ich noch bis zum 17.
März 1991 krank geschrieben.
Die Motivlage des Zeugen Mousli, mich,
wenn auch alternierend, dem angeblichen Täterkreis zuzuordnen, ist
so platt wie offensichtlich. Um des eigenen Vorteils Willen hatte
er justiziable "KNÜLLER" (Zitat StA b. BAW Monka), auch
meine Person betreffend, zu liefern. Beim eventuellen Auftauchen
eines Gegenbeweises kann er sich jederzeit auf sein "Wissen"
vom Hörensagen berufen, um sich dem Vorwurf einer bewußten Falschaussage
zu entziehen. Dann ist er eben Opfer einer "hinterlistigen"
Verschleierungstaktik.
Die falschen Anschuldigungen des Kronzeugen
Mousli, einen solange zurückliegenden Zeitraum betreffend, sind
nur schwer juristisch nachweisbar zu widerlegen.
ABER ES BLEIBEN DOCH VERDAMMTE LÜGEN!!!
Berlin-Moabit, den 26. 02. 2002
Axel Haug
|