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Früchte des Zorns

Aktion gegen den Zwangsverteidiger Heinz Peters, Düsseldorf

(Februar 77)

Die revolutionäre Zelle Kommando Siegfried Hausner übernimmt die Verantwortung für den Brandanschlag auf den Wagen des im Düsseldorfer Prozeß gegen das Kommando Holger Meins beigeordneten Zwangsverteidigers Heinz Peters.

Dies ist die einzige Warnung. Sie ist gleichzeitig die Aufforderung an Peters und die drei anderen Zwangsverteidiger Herdegen, Passhaus und Münstermann, ihre Entpflichtung zu beantragen. Die Zwangsverteidiger haben sich für 750, DM pro Verhandlungstag kaufen lassen, die Arbeit des Staatsschutzes und der Bundesanwaltschaft zu unterstützen:

  • Sie wissen, daß es das Ziel des Staatsschutzes ist, durch Berufsverbote, Kriminalisierung und Verhaftungen der Vertrauensanwälte die politische Verteidigung der gefangenen Revolutionäre auszuschalten.
  • Sie wissen, daß es zur Strategie des Staatsschutzes gehört, die Vertrauensanwälte auf die kalte Tour aus dem Verfahren rauszuschmeißen, weil das Gericht sie nicht als Pflichtverteidiger beiordnete und sie alle Auslagen - das sind nach unserer Berechnung ca. 5.000 DM monatlich - aus eigener Tasche finanzieren müssen.
  • Sie wissen, daß sie eine Feigenblattfunktion für die Bundesanwaltschaft ausüben, die seit Jahren versucht, durch psychologische Kriegsführung, Isolationsfolter und indirekte bzw. direkte Hinrichtungen - wie z.B. an Katharina Hammerschmidt, Holger Meins, Ulrike Meinhof und Siegfried Hausner die revolutionäre Bewegung zu zerschlagen.
  • Sie wissen, daß die Bundesanwälte Kräger und Nehm, die in Düsseldorf die Anklage vertreten, für den Mord an Siegfried Hausner verantwortlich sind. Siegfried Hausner ist von schwedischen Bullen halbtot geschlagen worden, nachdem die deutsche Botschaft in Stockholm von einer Spezialeinheit des deutsches Staatsschutzes in die Luft gesprengt worden war. Durch massives persönliches Eingreifen von Außenminister Genscher [26] und auf Anordnung von Nehm wurde Siegfried Hausner - obwohl absolut transportunfähig - in die BRD ausgeliefert. In Stammheim ließen sie ihn dann langsam krepieren, weil er über den Hergang der Sprengung hätte Aussagen machen können.
  • Sie wissen, daß sie die Arbeit des Staatsschutzes und der Bundesanwaltschaft verrichten, indem sie Faschisten wie de Boor, der unter Hitler Versuche an Menschen gemacht hat, als Gutachter für die Verhandlungsfähigkeit unserer Genossen beantragen und indem aufgrund der Informationen von Peters Hetzartikel gegen das kollektive Verteidigungskonzept der Gefangenen und ihrer Vertrauensanwälte geschrieben werden.

Unsere Aktion richtete sich nicht nur gegen eine einzelne Person, sondern gegen die Vernichtungsstrategie des Staatsschutzes gegenüber den revolutionären Kämpfern allgemein. Das Statut der Zwangsverteidigung ist ein Teil dieser Strategie.

Wir erklären ausdrücklich:

Unser Haß richtete sich nicht gegen die Zwangsverteidiger und ihre Nachfolger als Personen - wenn sie aber nicht sofort ihre Bullenarbeit beenden, werden wir sie liquidieren - während der Prozeß läuft oder später - den Zeitpunkt bestimmen wir. Familienangehörige oder Angestellte der Zwangsverteidiger haben von uns zu keiner Zeit was zu befürchten.

Solidarität mit gefangenen Revolutionären kann nur heißen: Ihre Politik konsequent fortsetzen!
Schafft viele revolutionäre Zellen!
Wir werden Menschen sein.


Aktion gegen die Anwaltskammer Frankfurt

(März 77)

Wir haben in der Nacht vom 23. zum 24. März das Büro des Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Frankfurt mit etwas Sprengstoff renoviert.

Anwaltskammer FfMDie Anwaltskammern sind die Komplizen der Bundesanwaltschaft. Sie lassen sich instrumentalisieren für deren Interesse an der Ausschaltung der wenigen Verteidiger, die versuchen, gegen psychische und physische Vernichtung von gefangenen Guerillas wenigstens zeitweise anzukämpfen. Rechtsanwalt Schmalz ist der Repräsentant - der Präsident - einer dieser Institutionen. Die Anwaltskammer FFM engagiert sich unter seiner Führung ganz besonders bei der Unterdrückung von Verteidigern. Sie hat dafür gesorgt, daß Knöss und Düx [27] erst gar nicht als Anwälte zugelassen sind, daß gegen alle Anwälte in ihrem Zuständigkeitsbereich - Golzem, Heldmann [28], Kopp, Oberwinter, Reidel, Plottnitz, Temming - , die irgendwann mal versucht haben, sich der Vernichtungsstrategie gegen die RAF entgegenzustellen, ehrengerichtliche Verfahren eingeleitet, durchgeführt und abgeschlossen werden. Die Unterdrückung hat ihren Zweck beinahe erreicht: politische Verteidigung ist nahezu am Ende.

Die Linke hat größtenteils nicht begriffen, daß Knöss nicht wegen seiner Unangepaßtheit Berufsverbot hat. Sie hat immer noch nicht begriffen, daß Knöss nur bestraft wurde, weil er sich mit am konsequentesten gegen die Vernichtung der Gefangenen aus der RAF in den Prozessen und außerhalb gewehrt hat. Nicht der Mike der Linken wurde abgeschossen, sondern ein Verteidiger, der besser als sein politischer Zusammenhang verstanden hat, daß es um die politische Identität und das Leben von gefangenen Guerillas geht und der diese Einsicht konsequent in seiner Verteidigung versucht hat praktisch zu machen.

Wir haben uns aus Anlaß von Knöss' Nichtzulassung entschlossen, gegen die Vollstrecker der Staatsschutzinteressen in den Anwaltskammern vorzugehen. Sie haben mit dafür gesorgt, daß der Staatsschutz, Abwehrdienste, Landes- und Bundesminister bis zum Kanzler sich um die letzten Rechtsgarantien gegenüber Verteidigern, vor allem gegenüber gefangenen Guerillas einen Dreck scheren. [...]

Es gibt viel zu renovieren!
Schafft 1,2,3, ... Revolutionäre Zellen!


Aktionen gegen Zwangsverteidiger in Westberlin

(Mai 78)

In Anbetracht der Tatsachen,

  • daß gegenwärtig in einem weiteren großen Prozess [29] gegen die Guerilla in der BRD und Westberlin versucht wird, den bewaffneten sozialrevolutionären Kampf zu kriminalisieren, indem die Staatsschutzorgane ihn durch die Mühlen der Justiz zu drehen versuchen,
  • daß der Versuch unternommen wird, die Vernichtung der gefangenen Genossen zu legalisieren im Rahmen von Haftbedingungen und Kontaktsperregesetz,
  • daß der Prozeß im Rahmen des BAW- Konzepts still und reibungslos über die Bühne gehen soll und deshalb die Wahlverteidiger diskriminiert und die Öffentlichkeit eingeschränkt wird,
  • daß die Zwangsverteidiger nur dazu dienen, dem Prozeß ein Deckmäntelchen von bürgerlicher Legalität zu geben und daß ihre Mitwirkung im Falle eines Ausschlusses von Wahlverteidigern und gefangenen Genossen einen Geisterprozeß ermöglichen wird,
    daß die Zwangsverteidiger also Bullenfunktion erfüllen,

haben wir auf Hohlas Beine geschossen und Krummheures Karre garniert.

Die Zwangsverteidiger sollen wisssen, daß sie nicht auf Kosten der gefangenen Genossen das grosse Geld kassieren können.

Sollten sie weiterhin auf diese Art die dicke Kohle machen wollen, werden sie mit weitergehenden Konsequenzen als jetzt zu rechnen haben [...]

Solidarität mit den Gefangenen!
Den bewaffneten Kampf entwickeln!


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