|
Aktion gegen den Zwangsverteidiger Heinz Peters, Düsseldorf
(Februar 77)
Die revolutionäre Zelle Kommando Siegfried Hausner übernimmt
die Verantwortung für den Brandanschlag auf den Wagen des im
Düsseldorfer Prozeß gegen das Kommando Holger Meins beigeordneten
Zwangsverteidigers Heinz Peters.
Dies ist die einzige Warnung. Sie ist gleichzeitig die Aufforderung
an Peters und die drei anderen Zwangsverteidiger Herdegen, Passhaus
und Münstermann, ihre Entpflichtung zu beantragen. Die Zwangsverteidiger
haben sich für 750, DM pro Verhandlungstag kaufen lassen, die
Arbeit des Staatsschutzes und der Bundesanwaltschaft zu unterstützen:
- Sie wissen, daß es das Ziel des Staatsschutzes ist, durch
Berufsverbote, Kriminalisierung und Verhaftungen der Vertrauensanwälte
die politische Verteidigung der gefangenen Revolutionäre
auszuschalten.
- Sie wissen, daß es zur Strategie des Staatsschutzes gehört,
die Vertrauensanwälte auf die kalte Tour aus dem Verfahren
rauszuschmeißen, weil das Gericht sie nicht als Pflichtverteidiger
beiordnete und sie alle Auslagen - das sind nach unserer Berechnung
ca. 5.000 DM monatlich - aus eigener Tasche finanzieren müssen.
- Sie wissen, daß sie eine Feigenblattfunktion für
die Bundesanwaltschaft ausüben, die seit Jahren versucht,
durch psychologische Kriegsführung, Isolationsfolter und
indirekte bzw. direkte Hinrichtungen - wie z.B. an Katharina Hammerschmidt,
Holger Meins, Ulrike Meinhof und Siegfried Hausner die revolutionäre
Bewegung zu zerschlagen.
- Sie wissen, daß die Bundesanwälte Kräger und
Nehm, die in Düsseldorf die Anklage vertreten, für den
Mord an Siegfried Hausner verantwortlich sind. Siegfried Hausner
ist von schwedischen Bullen halbtot geschlagen worden, nachdem
die deutsche Botschaft in Stockholm von einer Spezialeinheit des
deutsches Staatsschutzes in die Luft gesprengt worden war. Durch
massives persönliches Eingreifen von Außenminister
Genscher [26]
und auf Anordnung von Nehm wurde Siegfried Hausner - obwohl absolut
transportunfähig - in die BRD ausgeliefert. In Stammheim
ließen sie ihn dann langsam krepieren, weil er über
den Hergang der Sprengung hätte Aussagen machen können.
- Sie wissen, daß sie die Arbeit des Staatsschutzes und
der Bundesanwaltschaft verrichten, indem sie Faschisten wie de
Boor, der unter Hitler Versuche an Menschen gemacht hat, als Gutachter
für die Verhandlungsfähigkeit unserer Genossen beantragen
und indem aufgrund der Informationen von Peters Hetzartikel gegen
das kollektive Verteidigungskonzept der Gefangenen und ihrer Vertrauensanwälte
geschrieben werden.
Unsere Aktion richtete sich nicht nur gegen eine einzelne Person,
sondern gegen die Vernichtungsstrategie des Staatsschutzes gegenüber
den revolutionären Kämpfern allgemein. Das Statut der
Zwangsverteidigung ist ein Teil dieser Strategie.
Wir erklären ausdrücklich:
Unser Haß richtete sich nicht gegen die Zwangsverteidiger
und ihre Nachfolger als Personen - wenn sie aber nicht sofort ihre
Bullenarbeit beenden, werden wir sie liquidieren - während
der Prozeß läuft oder später - den Zeitpunkt bestimmen
wir. Familienangehörige oder Angestellte der Zwangsverteidiger
haben von uns zu keiner Zeit was zu befürchten.
Solidarität mit gefangenen Revolutionären kann nur heißen:
Ihre Politik konsequent fortsetzen!
Schafft viele revolutionäre Zellen!
Wir werden Menschen sein.
Aktion gegen die Anwaltskammer Frankfurt
(März 77)
Wir haben in der Nacht vom 23. zum 24. März das Büro
des Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Frankfurt mit etwas
Sprengstoff renoviert.
Die
Anwaltskammern sind die Komplizen der Bundesanwaltschaft. Sie lassen
sich instrumentalisieren für deren Interesse an der Ausschaltung
der wenigen Verteidiger, die versuchen, gegen psychische und physische
Vernichtung von gefangenen Guerillas wenigstens zeitweise anzukämpfen.
Rechtsanwalt Schmalz ist der Repräsentant - der Präsident
- einer dieser Institutionen. Die Anwaltskammer FFM engagiert sich
unter seiner Führung ganz besonders bei der Unterdrückung
von Verteidigern. Sie hat dafür gesorgt, daß Knöss
und Düx [27] erst
gar nicht als Anwälte zugelassen sind, daß gegen alle
Anwälte in ihrem Zuständigkeitsbereich - Golzem, Heldmann
[28], Kopp, Oberwinter,
Reidel, Plottnitz, Temming - , die irgendwann mal versucht haben,
sich der Vernichtungsstrategie gegen die RAF entgegenzustellen,
ehrengerichtliche Verfahren eingeleitet, durchgeführt und abgeschlossen
werden. Die Unterdrückung hat ihren Zweck beinahe erreicht:
politische Verteidigung ist nahezu am Ende.
Die Linke hat größtenteils nicht begriffen, daß
Knöss nicht wegen seiner Unangepaßtheit Berufsverbot
hat. Sie hat immer noch nicht begriffen, daß Knöss nur
bestraft wurde, weil er sich mit am konsequentesten gegen die Vernichtung
der Gefangenen aus der RAF in den Prozessen und außerhalb
gewehrt hat. Nicht der Mike der Linken wurde abgeschossen, sondern
ein Verteidiger, der besser als sein politischer Zusammenhang verstanden
hat, daß es um die politische Identität und das Leben
von gefangenen Guerillas geht und der diese Einsicht konsequent
in seiner Verteidigung versucht hat praktisch zu machen.
Wir haben uns aus Anlaß von Knöss' Nichtzulassung
entschlossen, gegen die Vollstrecker der Staatsschutzinteressen
in den Anwaltskammern vorzugehen. Sie haben mit dafür gesorgt,
daß der Staatsschutz, Abwehrdienste, Landes- und Bundesminister
bis zum Kanzler sich um die letzten Rechtsgarantien gegenüber
Verteidigern, vor allem gegenüber gefangenen Guerillas einen
Dreck scheren. [...]
Es gibt viel zu renovieren!
Schafft 1,2,3, ... Revolutionäre Zellen!
Aktionen gegen Zwangsverteidiger in Westberlin
(Mai 78)
In Anbetracht der Tatsachen,
- daß gegenwärtig in einem weiteren großen Prozess
[29] gegen die
Guerilla in der BRD und Westberlin versucht wird, den bewaffneten
sozialrevolutionären Kampf zu kriminalisieren, indem die
Staatsschutzorgane ihn durch die Mühlen der Justiz zu drehen
versuchen,
- daß der Versuch unternommen wird, die Vernichtung der
gefangenen Genossen zu legalisieren im Rahmen von Haftbedingungen
und Kontaktsperregesetz,
- daß der Prozeß im Rahmen des BAW- Konzepts still
und reibungslos über die Bühne gehen soll und deshalb
die Wahlverteidiger diskriminiert und die Öffentlichkeit
eingeschränkt wird,
- daß die Zwangsverteidiger nur dazu dienen, dem Prozeß
ein Deckmäntelchen von bürgerlicher Legalität zu
geben und daß ihre Mitwirkung im Falle eines Ausschlusses
von Wahlverteidigern und gefangenen Genossen einen Geisterprozeß
ermöglichen wird,
daß die Zwangsverteidiger also Bullenfunktion erfüllen,
haben wir auf Hohlas Beine geschossen und Krummheures Karre garniert.
Die Zwangsverteidiger sollen wisssen, daß sie nicht auf Kosten
der gefangenen Genossen das grosse Geld kassieren können.
Sollten sie weiterhin auf diese Art die dicke Kohle machen wollen,
werden sie mit weitergehenden Konsequenzen als jetzt zu rechnen
haben [...]
Solidarität mit den Gefangenen!
Den bewaffneten Kampf entwickeln!
[Zurück
zum Inhaltsverzeichnis] [weiter]
|