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Berlin 2000

4.2 Terrorismus

Mit der im April 1998 erfolgten Selbst- Auflösung der terroristischen "Roten Armee Fraktion" (RAF) gibt es im Bereich des gewaltbereiten Linksextremismus keine Gruppierung mehr, deren Zwecke oder Ziele darauf gerichtet sind, Katalogstraftaten nach § 129 a StGB (Bildung einer terroristischen Vereinigung) zu begehen. Hierzu zählen insbesondere Mord, Totschlag, Gei3elnahme, Brandstiftung und Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion.

Es existieren jedoch weiterhin Gruppen aus dem ehemaligen Sympathisantenumfeld der RAF, die den "bewaffneten Kampf" grundsätztich akzeptieren. Derartige Gewalttaten gegen Personen sind derzeit jedoch nicht zu erwarten.

Verfahren gegen mutmaßliche Mitglieder der "Revolutionären Zellen" (RZ)

InterimMit den seit Ende 1999 erfolgten Festnahmen mutmaßlicher Angehöriger der terroristischen "Revolutionären Zellen" (RZ) und den mehrmaligen Durchsuchungen des Szeneobjekts "Mehringhof" in Berlin rückten die Anschläge der RZ wieder in den Blickpunkt der Öffentlichkeit.

der "68er- Protestbewegung".

Die RZ verfolgten das Ziel, die bestehende Staats- und Gesellschaftsordnung in Deutschland zu überwinden. Anders als die RAF agierten die Kleingruppen der RZ nicht aus dem Untergrund, sondern verließen ihren normalen Lebensrhythmus nur zur Durchführung von Anschlägen ("Feierabendterrorismus").

In Berlin war es in den 80er Jahren u. a. zu zwei aufsehenerregenden Schusswaffenanschlägen ("Knieschussaktionen") gekommen:

Am 28. Oktober 1986 wurde der damalige Leiter der Abteilung Aus länderangelegenheiten im Landes einwohneramt Berlin bei einem als "Bestrafungsaktion" bezeichneten Schusswaffenanschlag schwer verletzt. Die Tat wurde bereits damals mit der Asylpolitik erklärt: Der Geschädigte wurde als "Menschen- Jäger und Schreibtischtäter" bezeichnet, der an "vorderster Front" stünde.

Am 1. September 1987 wurde der für Asylrechtsverfahren zuständige Vorsitzende Richter beim Bundesverwaltungsgericht in Berlin Opfer eines Schusswaffenanschlages, wobei er schwer verletzt wurde. Der Richter wurde in einer Taterklärung der RZ als "oberster Asylrichter", der als Schreibtischtäter par excellence NS- Methoden pratiziere, bezeichnet.

In Berlin war seit 1992 kein den "Revolutionären Zellen" zuzurechnender Anschlag mehr zu verzeichnen.

Am 18. Dezember 2000 wurde vom Berliner Kammergericht Tarek MOUSLI dem Antrag der Staatsanwaltschaft entsprechend zu zwei Jahren Freiheitsstrafe mit Bewährung wegen Rädelsführerschaft in einer terroristischen Vereinigung den RZ - rechtskräftig verurteilt. Aufgrund der Aussagen des Kronzeugen Tarek MOUSLI waren bundesweit Exekutivmaßnahmen des Bundeskriminalamts (BKA) u. a. in Berlin, Frankfurt am Main und Hannover durchgeführt worden, in deren Verlauf mutmaßliche Mitglieder der RZ festgenommen werden konnten. Die gegen sie eingeleiteten Ermittlungsverfahren dauern an.

Der Schwerpunkt der Maßnahmen erstreckte sich auf das BerIiner Szeneobjekt "Mehringhof", Gneisenaustr. 2 a (Kreuzberg). Hier waren die Durchsuchungen durch das BKA am 19. Dezember 1999 und am 30. Mai 2000 erfolgt.

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