Distanzierung der Anwälte aus der Hochstraße
Zum Anschlag gegen den Vizepräsidenten der Bundesrechtsanwaltskammmer
und Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Frankfurt/Main geben
die Unterzeichneten Rechtsanwälte, die alle aufgrund ihrer
Tätigkeit in politischen Strafsachen von ehrengerichtlichen
Verfahren im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Frankfurt/ Main betroffen
waren oder sind, folgende Erklärung ab:
Der Anschlag auf den Präsidenten der Rechtsanwaltskammer,
Rechtsanwalt Dr. Schmalz, findet zu einem Zeitpunkt statt, da der
Justizminister und der Innenminister des Landes Baden Würtemberg
ihre verfassungswidrigen Abhörpraktiken in Stammheim mit der
Lüge zu begründen versuchen, die Verteidiger des Vertrauens
der Stammheimer Gefangenen hätten als terroristische Gemeingefahr
angesehen werden müssen. Er richtet sich gegen den Präsidenten
einer Anwaltskammer, deren Ehrengerichte derzeit - entweder aufgrund
entsprechender Anschuldigungsschriften der Staatsanwaltsschaft oder,
in Zulassungssachen, aufgrund die Zulassung zur Anwaltschaft ablehnender
Gutachten des Vorstandes der Kammer - im besonderen Masse mit der
disziplinarrechtlichen Verfolgung von Verteidigeraktivitäten
in politischen Verfahren befasst sind.
Die Maßnahmen und Entscheidungen der Rechtsanwaltskammer
sind dabei auf berechtigte Kritik. z. T. auch auf entschiedene Ablehnung
gestossen.
Der Anschlag auf Rechtsanwalt Dr. Schmalz zielt jedoch in eine
ganz andere Richtung. Der Zeitpunkt des Anschlages zeigt die Tendenz,
die rückhaltslose Aufklärung der jüngsten Abhöraffären
und ihre politischen Konsequenzen zu verhindern.
Gleichzeitig dient der Anschlag der Wiederbelebung der öffentlichen
Diffamierungskampagne gegen die in politischen Strafsachen tätigen
Verteidiger und bereitet der weiteren Demontage fundamentaler Verteidigungsrechte
den Weg.
Wer auch immer die Täter seien, der Anschlag muss als unerträgliche
Provokation bezeichnet und verurteilt werden. Er liegt seiner politischen
Funktion nach allein im Interesse derjenigen, die sich für
illegales staatliches Vergehen der Öffentlichkeit gegenüber
die erforderliche Scheinlegitimation beschaffen wollen.
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