Schlechtakten 1
Gutachten von Prof. Mentzos. Leiter der Abteilung für Psychotherapie
und Psychodiagnostik. Universitätsklinik Ffm.
1. Primärpersönlichkeit und Gesundheitszustand des Herrn
Feiling vor dem Explosionsunfall vom Juni 1978:
... Herr Feiling ist ein nach außen hin freundlicher und
zugewandter Mensch, der offensichtlich sehr bemüht ist, unauffällig,
beherrscht, kontrolliert zu erscheinen. Er verfügt über
eine gut durchschnittliche Intelligenzbegabung, kann aber nicht
ohne weiteres als überdurchschnittlich intelligent angesehen
werden: Die Bevorzugung einer komplizierten Satzbildung und die
Tendenz zu betonten Abstraktionen stammen mehr aus einem etwas erhöhten
Selbstanspruch. In der Realität bleiben jedoch oft die Sätze
unvollendet, die Abstraktionen erweisen sich als Pseudoabstraktionen
und die Gedanken und Mitteilungen bleiben etwas diffus. Dieses Letztere
braucht allerdings wiederum nicht auf einen Intelligenzmangel zu
beruhen: wahrscheinlich erscheint mir hier unter Berücksichtigung
meines Eindruckes und der Testergebnisse, daß es sich um einen
habituellen Abwehrmechanismus handelt, der sicher unbewußt
abläuft und der Herrn F. ermöglicht, vor sich selber und
vor anderen unangenehme, unlustvolle oder angsterregende Gefühle
und innere Wahrnehmunqen zu verbergen od. zu verwischen. Überhaupt
finden sich viele Befunde und Eindrücke, die die Annahme unterstützen,
daß Herr Feiling von seinem Primärcharakter her ein empfindlicher
Mensch ist, der Schwierigkeiten hat, seine Gefühle voll zu
erleben, geschweige sie nach außen auszudrücken und desweqen
oft hinter einer Fassade der Unberührtheit, der Normalität
sich schützt.
2. Folgen des Explosionsunfalles vom 23. Juni 1978; medizinische
und medizinisch- psychologische Diagnosen:
Der Verlust beider Augen und der Verlust beider unteren Extremitäten
sind nur die sichtbaren gravierenden Folgen dieses Explosionsunfalles.
Darüber hinaus und im Gegensatz zu den ursprüng lichen
Diagnosen muß man heute davon ausgehen, daß Herr F.
dabei auch eine leichte hirnsubstan tielle Schädigung erlitten
hat, die später die Entwicklung einer posttraumatischen Epilepsie
zur Folge hatte. Es ist zu vermuten, daß die bei der Explosion
erzeugte Druckwelle nicht nur zur Zerstörung beider Augen beigetragen
hat und eine blow- out- Fraktur der rechten Orbita mit sich brachte,
sondern auch eine indirekte mechanische Wirkung auch auf die Basis
des linken Stirnlappens hatte.
Auf jeden Fall fanden sich entsprechende Veränderungen im
Computertomogramm. Ich habe von einer relativ leichten Hirnschädigung
gesprochen und zwar auf Grund des klinischen Bildes und des geschilderten
objektiven Befundes und dies steht nicht im Widerspruch mit der
Tatsache, daß später sich ein Anfallsleiden entwickelt
hat. Die Entwicklung einer posttraumatischen Epilepsie kann zwar
für den weiteren Verlauf folgenschwer sein, beweist aber nicht,
daß primär es sich um ein sehr schweres Hirntrauma gehandelt
hat. Vielmehr kann man sogar von Heilung unter Narbenbildung sprechen,
wobei aber leider solche Narben im Gehirn unter bestimmten Bedingungen
zu einem Reizfokus werden, der die Krampfanfälle erzeugt.
Das Anfallsleiden hat sich wahrscheinlich schon in der Form von
Initialanfällen in den ersten Tagen nach dem Unfall manifestiert.
Zumindest zwei solcher Anfälle Bind im Krankenblatt vermerkt
und zwar am 25. und am 28.6.1978. Sie wurden damals verkannt, zumal
offensichtlich der zweite Anfall ein atypischer gewesen ist (vergl.
Vernehmung des behandelnden Arztes). Regelrecht manifest wurde das
Anfallsleiden dreiviertel Jahre später, also im März 1979.
Der Patient erlitt dabei einen Anfall, später am selben Tag
einen erneuten Anfall, der in den Status epilepticus mündete.
Dann erfolgte ein Anfall im August 1979. Unter einer entsprechenden
antiepileptischen Behandlung war dann Herr F. anfallsfrei bis zum
Herbst 1980, wo er 2 Anfälle erlitt. Wichtig für die zur
Diskussion stehende Frage ist, daß weder Herr Prof. Harlfinger
in seiner Begutachtung im November 1978 noch ich in einer kurzen
Untersuchung im September 1980 noch Herr Dr. Bambrink im Januar
1981 Anzeichen für eine hirnorganische Wesensänderung
oder hirnorganischen Abbau in Zusammenhang mit diesem Anfallsleiden
feststellen konnten. Dies ist auch nicht üblich bei einem Anfallsleiden
mit relativ seltenen Anfällen.
3. Die Frage der Beeinträchtiqung der Verhandlungsfähigkeit
des Herrn Feiling durch die erlittene Verletzung
(Medikamente): In der Zeit nach der Operation und bis zum Morgen
des nächsten Tages, also des 24.6. hat Herr F. 4 Mal eine Ampulle
Dipidolor erhalten, also ein Narkoanalgetikum, ein Ersatz für
Opiate, etwa analog dem Cliradon oder Dolantin, welches mit Sicherheit
nicht nur
schmerzstillend wirkt sondern sicher auch einer .deutlichen Einfluß
auf psychische Funktionen hat im Sinne der Beeinträchtigung
des Bewußtseins, der Dämpfung und der Abflachung emotionaler
Reaktionen.
Darüber hinaus hat Herr F. 3 Mal eine Valium 5 mg- Injektion
erhalten, auch am 26. erfolgten 3 Valiuminjektionen, dasselbe geschah
auch am 28.6.1878. Auch hier ist eine gewisse Beeinträchtigung
psychischer Funktionen anzunehmen, wenn auch nicht in dem Ausmaß
wie durch das Dipidolor. Die Valium- Injektionen sind in dem Zusammenhang
unserer Fragestellung eher aus einen anderen Grunde von Bedeutung:
sie deuten an, daß Herr F. unruhig war. Es ist auch bezeichnend,
daß er diese Injektionen jeweils nacheinander bekam in Abständen
von ca. einer Stunde. Am 28.6. erfolgten übrigens diese Valium-
Injektion, nach dem eben erwähnten atypischen Krampfanfall.
In der Zeit nach dem 28. erhält Herr F. abends fast regelmäßig
eine Mogadan, gelegentlich auch eine Dalmadorm, also leichte Schlafmittel,
häufiger verlangt er offensichtlich auch ein Schmerzmittel,
worauf er Optalidon erhielt. Diese Mittel sind ebenfalls nicht wegen
ihrer Einwirkung auf seelische Funktionen von so großer Bedeutung
(zumal sie auch erst abends, also nach der stattgefundenen Vernehmung
verabreicht wurden) sondern als Anzeichen dafür, daß
er an Schlafstörungen oder Schmerzen litt.
(Klinisches Bild bzw. Verhalten:) Es ist nicht bekannt, ob nach
dem Explosionsunfall eine kurze Bewußtlosigkeit vorgelegen
hat oder ob es sich nur um einen Schock zustand gehandelt hat. Auf
jeden Fall: eine eindeutige längere Bewußtlosigkeit hat
nicht vorgelegen ...
Immerhin war Herr F. schon am 24.6.1978 in der Lage, auf Fragen
relativ adäquat zu reagieren bzw. Antwort zugeben. Wie unterschiedlich
jedoch die subjektiven Eindrücke der einzelnen Kontaktpersonen
gewesen sein müssen, zeigt sich zum Beispiel daraus, daß
während der behandelnde Arzt eine Verhandlungsfähigkeit
am 24. eindeutig verneine, der Oberstaatsanwalt sie bejahte, wobei
er den Eindruck gewonnen hatte, daß Herr F. bei klarem Bewußtsein
war und einen guten Überblick über sein Handeln hatte.
Für die Zeit danach sind allerdings alle beteiligten und hier
vernommenen Zeugen in einem Punkt einig:
Sie waren alle im positiven Sinne überrascht und erstaunt.
in welcher guten Verfassung Herr F. gewesen sei, bzw. wie schnell
und wie erfolgreich er die seelische Belastung und den Schock, plötzlich
erblindet zu sein und keine Beine mehr zu haben, verarbeiten konnte.
Spätestens Herr Prof. Harlfinger hat allerdings bei seiner
Untersuchung im November 1978 dieses Verhalten richtig als einen
Überkompensierungsmechanismus erkannt und dargestellt, also
als einen Abwehrmechanismus der passiven Verdrängung und Überkompensierung.
Im Hinblick auf das unter Punkt 1) Beschriebene (Primärcharakterstruktur
des Herrn F.) ist nun mit Wahrscheinlichkeit anzunehmen, daß
dieses Verhalten der primären Persönlichkeit des Herrn
F. entspricht, der ja auch im allgemeinen seine Gefühle nicht
zeigt (teilweise auch offensichtlich sich selber nicht zugibt!)
und den Eindruck einer überlegenen; distanzierten und insbesondere
angstdepression- und verzweiflungsfreien Haltung unterhält
und kultiviert. Auch den gewaltigen Schock des Unfalls, der Erblindung,
der Amputation versuchte Herr F. mit Hilfe seiner habituellen Abwehrmechanismen
(freilich unbewußt und unbeabsichtigt, also gleichsam automatisch)
in ähnlicher Weise zu bewältigen, was ihm auch zum großen
Teil gelingt, allerdings nicht immer im vollen Ausmaß. So
gerät er im Röntgenraum in eine Art panische Angst, was
bei ihm ja sonst überhaupt nicht vorkommt.
So gerät er während der Vernehmung gelegentlich bei Berührung
ihn emotional tangierenden Themata in große innere Erregung,
die teilweise nur psychosomatisch in der deutlichen Hyperventilation
sichtbar wird.
In diesen ersten Tagen nach dem gewaltigen körperlichen und
insbesondere seelischen Schock vermißt man auch seinen sonst
üblichen Sprachstil: die lange, verkomplizierten, manchesmal
ja geradezu verschnörkelten Sätze mit der oft erfolglosen
Tendenz zu einer quasi- Abstraktion. Stattdessen spricht er kurz
und im Vergleich eben zu seinem sonstigen Stil relativ präzise.
So paradox dies erscheinen mag so kann man darin nicht eine Intaktheit
sondern eher eine leichte Beinträchtigung seiner höheren
Hirnfunktionen erblicken.
Daß während dieser Zeit eine solche Beeinträchtigung
bestanden hat, wird nicht nur durch die Tatsache, daß nach
objektiven Angaben eine leichte Contusion vorgelegen hat, daß
er während dieser Zeit zumindest zwei Krampfanfälle erlitten
hat und daß er auch unter dem Einfluß von Medikamenten
gestanden hat, sondern auch durch die Tatsache, daß er in
glaubhafter Weise eine Amnesie für diese Zeit angibt bestärkt.
Zusammenfassend läßt sich also im Hinblick auf diesen
dritten Punkt, also die Beeinträchtigung durch die Hirnverletzung
und die Medikamente feststellen, daß in dieser ersten Zeit,
also die zwei ersten Wochen seines Aufenthaltes in Heidelberg, Herr
F. schon auf Grund der Hirnverletzung und zum Teil auch der Einwirkung
von Medikamenten so weit beeinträchtigt war, daß seine
Verhandlungsfähigkeit angezweifelt werden muß. Auch wenn
er 'besonnen' er scheint, so fällt doch auf, daß seine
Motivation schwankend und labil ist, ... daß er über
seine habituellen, für ihn typischen Abwehrmechanismen, und
Sprachmittel nicht verfügt und daß er, völlig entgegen
seiner sonstigen Gepflogenheit zu Angst und inneren Erregung neigt.
Anders ist die Bedeutung und der Einfluß der Hirnverletzung
und der Medikamente zu den späteren Vernehmungen also etwa
nach dem 5./6. Juli 1978:
Medikamente hat er kaum mehr zu sich genommen, von einer hirnorganischen
Beeinträchtigung kann nicht mehr gesprochen werden.
Herr F. ist jetzt in der Lager, seine habituellen Abwehrmechanismen
einzusetzen und in seiner ihm gewohnten Sprache sich auszudrücken.
Es finden sich keine Angaben über eine vermehrte Ermüdbarkeit,
Vergeßlichkeit oder Konzentrationsschwäche. Auch von
einer etwaigen Reizbarkeit ist nicht die Rede. Ebenfalls leidet
er offenbar nicht mehr an Schlafstörungen.
Diese Feststellungen lassen vermuten, daß nach Ablauf der
ersten zwei Wochen sehr wahrscheinlich keine faßbare hirnorganische
Beeinträchtigung mehr vorhanden war, was ja eigentlich auch
keinen ungewöhnlichenVerlauf nach einer relativ leichten Hirnschädigung
ent. spricht. Für diese Zeit nach Abklingen der aku ten hirnorganischen
Beeinträchtigung, also etwa für die Zeit nach dem 5./6.
Juli 1978 fallen, wenn überhaupt, andere Faktoren und nicht
die hirnorganische Schädigung ins Gewicht.
4. Die Erblindung als Verlust des für die Orientierung und
Verständigung eminent wichtigen visuellen Informations'kanals':
Zu diesem Punkt beziehe ich mich bzw. verweise ich auf die hinzugezogenen
Begutachter Herr Prof. Jakob und Herrn Dr. Brambrink.
5. Die Erblindung und die beiderseitige Beinamputation als gewaltiges
akutes seelisches Trauma und Belastung
Es besteht wohl kein Zweifel daran, daß ein solcher akuter
Verlust eine erhebliche Belastung der Kompensationsmöglichkeiten
jedes Menschen darstellt. Wenn die verschiedenen Zeugen angegeben
haben, daß sie erstaunt über die "Fassung"
von Herrn F. waren, so ist das - wie schon oben angeführt -
darauf zurückzuführen, daß er aufgrund seiner habituellen
Mechanismen der Verdrängung und Verleugnung in der Lage war,
die Fassade einer gelungenen Kompensation und Distanzierung zu vermitteln.
Man muß aber mit Herrn Prof. Harlfinger davon ausgehen, daß
er dazu erhebliche Mengen seelischer Energie gebraucht hat. Von
daher ergibt sich die Frage, ob es dadurch einen sozusagen solchen
'Kräfteverschleiß' gegeben hat, daß Herr F. nicht
in der Lage war, sich gegen das 'Eindringen' der ihn vernehmenden
Personen zur Wehr zu setzen.
Hierzu ist zu sagen, daß dies freilich nur eine Hypothese
darstellt, daß sogar Herr Prof. Harlfinger selbst nicht daraus
eine Verhandlungsunfähigkeit sondern eine Beschränkung
der Verhandlungsfähigkeit ableiten wollte. Aber diese läßt
sich eigentlich nur theoretische postulieren und nicht durch konkretes
Material bestätigen.
6. Die Belastung durch sonstige Konflikte und durch die gesamte
Situation während der Vernehmungen
Es ist gewiß nicht meine Aufgabe zu prüfen inwiefern
die sonstigen Bedingungen, unter denen die Vernehmungen durchgeführt
wurden, einen für Herrn F. unzumutbaren psychischen Druck ausgeübt
und somit seine Verhandlungsfähigkeit und speziell seine Willensfreiheit
beeinträchtigt haben. Dies sind ja Fragen des Tatbestands dessen
evtl. psychologischen Auswirkungen im Bereich der Normalpsychologie
angehören und somit von den Mitgliedern des Senats ohne spezielle
psychologische Fachkenntnis se festgestellt und eingeschätzt
werden können.
Ich will aus diesem Grund mich darauf beschränken, nur bestimmte
Bemerkungen zu Belastungsmomenten zu formulieren, die mehr mit inneren
Konflikten (und nicht einem etwaigen Druck, der von außen
kommt), zusammenhängen. ... (Es folgen Ausführungen zur
event. Motivation für 'Aussagen .) ...
Das psychische Bild des Herrn F., was etwa aus den Schilderungen
von Herrn Kronof für die Zeit Anfang Oktober 1978 zu entnehmen
ist, unterscheidet sich im wesentlichen nicht vom psychischen Befund,
den Prof. Harlfinger zwei Monate später erhoben hat aber auch
nicht von dem psychopathologischen Bild des Herrn F. bei seiner
Untersuchung durch mich im September 1980 oder durch Herrn Dr. Bambrink
im Jahr 1981. Vom Gesichtspunkt der Intaktheit psychischer Funktionen
und der Fähigkeit der Selbstbestimmung, würde man also
heute (wenn die Gefährdung durch das Provozieren von Anfällen
nicht existieren würde) Herrn F. als verhandlungsfähig
erklären und demnach auch für die Zeit von Oktober 1978
und mit großer Wahrscheinlichkeit auch August 1978 ...
Der große Unterschied freilich in der Situation bis Oktober
1978 und für die Zeit danach ist, daß Herr F. unter bestimmten
Bedingungen vernommen wurde.
Die Zulässigkeit dieser Bedingungen und die Zumutbarkeit der
dadurch evtl. entstehenden zusätzlichen Belastung muß,
wie schon oben erwähnt, vom Gericht beurteilt und eingeschätzt
werden.
Ich will abschließend das Dargestellte auch im Hinblick auf
den Inhalt des Tonbandes, was mir Herr F. kürzlich zur Verfügung
gestellt hat, noch einmal demonstrieren. In diesem Band, es handelt
sich um eine längere Aufzeichnung von ca. 70 Minuten, spricht
Herr F, dessen Stimme ich sofort identifizieren konnte, sehr langsam,
manchmal bedächtig und so, wie wenn er unter einem seelischen
Druck stehen würde. Er stöhnt des öfteren und die
Wörter kommen gequält herausgepreßt. Im übrigen
entsprechen jedoch diese Aufzeichnungen sowohl formal sprachlich
als auch inhaltlich dem sonstigen Denk- und Sprechstil des Herrn
Feiling ...
Inhaltlich scheint er sehr unter einem inneren Konflikt zu leiden,
den er zwar nicht ausdrücklich nennt, der jedoch offensichtlich
mit Schuldgefühlen, weil er ausgesagt hat, zusammenzuhängen
scheint. Er spricht auch von einer Spaltung zwischen seinen Emotionen,
die eigentlich vorhanden und ungebrochen seien und seinem Verstand
und seiner Rationalität. An einer Stelle sagt er wörtlich:
"Man hat mir die Zeit nicht gelassen, mich wieder aufzubauen,
dadurch gab es die Basis für den totalen Verlust der eigenen
Geschichte: ich hatte nicht den Anknüpfungspunkt gefunden!"
An einer anderen Stelle schreibt er "ich fühle mich tatsächlich
ein wenig entmündigt, aber man hat irgendwie eine Situation
geschaffen, in der ich mich nicht traute, irgend etwas noch selbst
zu wollen, etwas wesentliches selbst zu wollen."
... Diese Tonbandaufnahme wurde nach Angaben des Herrn F. in einem
kurzen begleitenden Brief um den 10.10.1978 in der Höheren
Polizeischule in Münster, Weselerstraße, gemacht. ...
Ich weiß nicht, ob es zulässig ist, dieses Tonband überhaupt
hier zu verwenden, ich habe es auch nur als eine zusätzliche
und nicht unbedingt zentrale oder wichtige Information mit erwähnt.
Für den Fall, daß dieses Material verwendet werden kann,
ergeben sich für meine Beurteilung keine Änderungen. Herr
Feiling scheint zu diesem Zeitpunkt, also nur einige Tage nach der
richterlichen Vernehmung in Oldenburg zwar deutlich bedrückt
und mit inneren Konflikten und Skrupeln beladen zu sein, die Art
jedoch, wie er damit umgeht oder darüber reflektiert, läßt
keine auffälligen psychischen Störungen vermuten.
Zusammenfassend komme ich also zu der Schlußfolgerung, daß
die Verhandlungsfähigkeit des Herrn F. für die Zeit nach
dem 5./6. Juli 1978 zu bejahen ist, während dies für die
Zeit davor nicht zutrifft."
|