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RZ / Rote Zora

Schlechtakten 1

Gutachten von Prof. Mentzos. Leiter der Abteilung für Psychotherapie und Psychodiagnostik. Universitätsklinik Ffm.

1. Primärpersönlichkeit und Gesundheitszustand des Herrn Feiling vor dem Explosionsunfall vom Juni 1978:

... Herr Feiling ist ein nach außen hin freundlicher und zugewandter Mensch, der offensichtlich sehr bemüht ist, unauffällig, beherrscht, kontrolliert zu erscheinen. Er verfügt über eine gut durchschnittliche Intelligenzbegabung, kann aber nicht ohne weiteres als überdurchschnittlich intelligent angesehen werden: Die Bevorzugung einer komplizierten Satzbildung und die Tendenz zu betonten Abstraktionen stammen mehr aus einem etwas erhöhten Selbstanspruch. In der Realität bleiben jedoch oft die Sätze unvollendet, die Abstraktionen erweisen sich als Pseudoabstraktionen und die Gedanken und Mitteilungen bleiben etwas diffus. Dieses Letztere braucht allerdings wiederum nicht auf einen Intelligenzmangel zu beruhen: wahrscheinlich erscheint mir hier unter Berücksichtigung meines Eindruckes und der Testergebnisse, daß es sich um einen habituellen Abwehrmechanismus handelt, der sicher unbewußt abläuft und der Herrn F. ermöglicht, vor sich selber und vor anderen unangenehme, unlustvolle oder angsterregende Gefühle und innere Wahrnehmunqen zu verbergen od. zu verwischen. Überhaupt finden sich viele Befunde und Eindrücke, die die Annahme unterstützen, daß Herr Feiling von seinem Primärcharakter her ein empfindlicher Mensch ist, der Schwierigkeiten hat, seine Gefühle voll zu erleben, geschweige sie nach außen auszudrücken und desweqen oft hinter einer Fassade der Unberührtheit, der Normalität sich schützt.

2. Folgen des Explosionsunfalles vom 23. Juni 1978; medizinische und medizinisch- psychologische Diagnosen:

Der Verlust beider Augen und der Verlust beider unteren Extremitäten sind nur die sichtbaren gravierenden Folgen dieses Explosionsunfalles. Darüber hinaus und im Gegensatz zu den ursprüng lichen Diagnosen muß man heute davon ausgehen, daß Herr F. dabei auch eine leichte hirnsubstan tielle Schädigung erlitten hat, die später die Entwicklung einer posttraumatischen Epilepsie zur Folge hatte. Es ist zu vermuten, daß die bei der Explosion erzeugte Druckwelle nicht nur zur Zerstörung beider Augen beigetragen hat und eine blow- out- Fraktur der rechten Orbita mit sich brachte, sondern auch eine indirekte mechanische Wirkung auch auf die Basis des linken Stirnlappens hatte.

Auf jeden Fall fanden sich entsprechende Veränderungen im Computertomogramm. Ich habe von einer relativ leichten Hirnschädigung gesprochen und zwar auf Grund des klinischen Bildes und des geschilderten objektiven Befundes und dies steht nicht im Widerspruch mit der Tatsache, daß später sich ein Anfallsleiden entwickelt hat. Die Entwicklung einer posttraumatischen Epilepsie kann zwar für den weiteren Verlauf folgenschwer sein, beweist aber nicht, daß primär es sich um ein sehr schweres Hirntrauma gehandelt hat. Vielmehr kann man sogar von Heilung unter Narbenbildung sprechen, wobei aber leider solche Narben im Gehirn unter bestimmten Bedingungen zu einem Reizfokus werden, der die Krampfanfälle erzeugt.

Das Anfallsleiden hat sich wahrscheinlich schon in der Form von Initialanfällen in den ersten Tagen nach dem Unfall manifestiert. Zumindest zwei solcher Anfälle Bind im Krankenblatt vermerkt und zwar am 25. und am 28.6.1978. Sie wurden damals verkannt, zumal offensichtlich der zweite Anfall ein atypischer gewesen ist (vergl. Vernehmung des behandelnden Arztes). Regelrecht manifest wurde das Anfallsleiden dreiviertel Jahre später, also im März 1979. Der Patient erlitt dabei einen Anfall, später am selben Tag einen erneuten Anfall, der in den Status epilepticus mündete.

Dann erfolgte ein Anfall im August 1979. Unter einer entsprechenden antiepileptischen Behandlung war dann Herr F. anfallsfrei bis zum Herbst 1980, wo er 2 Anfälle erlitt. Wichtig für die zur Diskussion stehende Frage ist, daß weder Herr Prof. Harlfinger in seiner Begutachtung im November 1978 noch ich in einer kurzen Untersuchung im September 1980 noch Herr Dr. Bambrink im Januar 1981 Anzeichen für eine hirnorganische Wesensänderung oder hirnorganischen Abbau in Zusammenhang mit diesem Anfallsleiden feststellen konnten. Dies ist auch nicht üblich bei einem Anfallsleiden mit relativ seltenen Anfällen.

3. Die Frage der Beeinträchtiqung der Verhandlungsfähigkeit des Herrn Feiling durch die erlittene Verletzung

(Medikamente): In der Zeit nach der Operation und bis zum Morgen des nächsten Tages, also des 24.6. hat Herr F. 4 Mal eine Ampulle Dipidolor erhalten, also ein Narkoanalgetikum, ein Ersatz für Opiate, etwa analog dem Cliradon oder Dolantin, welches mit Sicherheit nicht nur

schmerzstillend wirkt sondern sicher auch einer .deutlichen Einfluß auf psychische Funktionen hat im Sinne der Beeinträchtigung des Bewußtseins, der Dämpfung und der Abflachung emotionaler Reaktionen.

Darüber hinaus hat Herr F. 3 Mal eine Valium 5 mg- Injektion erhalten, auch am 26. erfolgten 3 Valiuminjektionen, dasselbe geschah auch am 28.6.1878. Auch hier ist eine gewisse Beeinträchtigung psychischer Funktionen anzunehmen, wenn auch nicht in dem Ausmaß wie durch das Dipidolor. Die Valium- Injektionen sind in dem Zusammenhang unserer Fragestellung eher aus einen anderen Grunde von Bedeutung: sie deuten an, daß Herr F. unruhig war. Es ist auch bezeichnend, daß er diese Injektionen jeweils nacheinander bekam in Abständen von ca. einer Stunde. Am 28.6. erfolgten übrigens diese Valium- Injektion, nach dem eben erwähnten atypischen Krampfanfall. In der Zeit nach dem 28. erhält Herr F. abends fast regelmäßig eine Mogadan, gelegentlich auch eine Dalmadorm, also leichte Schlafmittel, häufiger verlangt er offensichtlich auch ein Schmerzmittel, worauf er Optalidon erhielt. Diese Mittel sind ebenfalls nicht wegen ihrer Einwirkung auf seelische Funktionen von so großer Bedeutung (zumal sie auch erst abends, also nach der stattgefundenen Vernehmung verabreicht wurden) sondern als Anzeichen dafür, daß er an Schlafstörungen oder Schmerzen litt.

(Klinisches Bild bzw. Verhalten:) Es ist nicht bekannt, ob nach dem Explosionsunfall eine kurze Bewußtlosigkeit vorgelegen hat oder ob es sich nur um einen Schock zustand gehandelt hat. Auf jeden Fall: eine eindeutige längere Bewußtlosigkeit hat nicht vorgelegen ...

Immerhin war Herr F. schon am 24.6.1978 in der Lage, auf Fragen relativ adäquat zu reagieren bzw. Antwort zugeben. Wie unterschiedlich jedoch die subjektiven Eindrücke der einzelnen Kontaktpersonen gewesen sein müssen, zeigt sich zum Beispiel daraus, daß während der behandelnde Arzt eine Verhandlungsfähigkeit am 24. eindeutig verneine, der Oberstaatsanwalt sie bejahte, wobei er den Eindruck gewonnen hatte, daß Herr F. bei klarem Bewußtsein war und einen guten Überblick über sein Handeln hatte. Für die Zeit danach sind allerdings alle beteiligten und hier vernommenen Zeugen in einem Punkt einig:

Sie waren alle im positiven Sinne überrascht und erstaunt. in welcher guten Verfassung Herr F. gewesen sei, bzw. wie schnell und wie erfolgreich er die seelische Belastung und den Schock, plötzlich erblindet zu sein und keine Beine mehr zu haben, verarbeiten konnte. Spätestens Herr Prof. Harlfinger hat allerdings bei seiner Untersuchung im November 1978 dieses Verhalten richtig als einen Überkompensierungsmechanismus erkannt und dargestellt, also als einen Abwehrmechanismus der passiven Verdrängung und Überkompensierung.

Im Hinblick auf das unter Punkt 1) Beschriebene (Primärcharakterstruktur des Herrn F.) ist nun mit Wahrscheinlichkeit anzunehmen, daß dieses Verhalten der primären Persönlichkeit des Herrn F. entspricht, der ja auch im allgemeinen seine Gefühle nicht zeigt (teilweise auch offensichtlich sich selber nicht zugibt!) und den Eindruck einer überlegenen; distanzierten und insbesondere angstdepression- und verzweiflungsfreien Haltung unterhält und kultiviert. Auch den gewaltigen Schock des Unfalls, der Erblindung, der Amputation versuchte Herr F. mit Hilfe seiner habituellen Abwehrmechanismen (freilich unbewußt und unbeabsichtigt, also gleichsam automatisch) in ähnlicher Weise zu bewältigen, was ihm auch zum großen Teil gelingt, allerdings nicht immer im vollen Ausmaß. So gerät er im Röntgenraum in eine Art panische Angst, was bei ihm ja sonst überhaupt nicht vorkommt.

So gerät er während der Vernehmung gelegentlich bei Berührung ihn emotional tangierenden Themata in große innere Erregung, die teilweise nur psychosomatisch in der deutlichen Hyperventilation sichtbar wird.

In diesen ersten Tagen nach dem gewaltigen körperlichen und insbesondere seelischen Schock vermißt man auch seinen sonst üblichen Sprachstil: die lange, verkomplizierten, manchesmal ja geradezu verschnörkelten Sätze mit der oft erfolglosen Tendenz zu einer quasi- Abstraktion. Stattdessen spricht er kurz und im Vergleich eben zu seinem sonstigen Stil relativ präzise.

So paradox dies erscheinen mag so kann man darin nicht eine Intaktheit sondern eher eine leichte Beinträchtigung seiner höheren Hirnfunktionen erblicken.

Daß während dieser Zeit eine solche Beeinträchtigung bestanden hat, wird nicht nur durch die Tatsache, daß nach objektiven Angaben eine leichte Contusion vorgelegen hat, daß er während dieser Zeit zumindest zwei Krampfanfälle erlitten hat und daß er auch unter dem Einfluß von Medikamenten gestanden hat, sondern auch durch die Tatsache, daß er in glaubhafter Weise eine Amnesie für diese Zeit angibt bestärkt.

Zusammenfassend läßt sich also im Hinblick auf diesen dritten Punkt, also die Beeinträchtigung durch die Hirnverletzung und die Medikamente feststellen, daß in dieser ersten Zeit, also die zwei ersten Wochen seines Aufenthaltes in Heidelberg, Herr F. schon auf Grund der Hirnverletzung und zum Teil auch der Einwirkung von Medikamenten so weit beeinträchtigt war, daß seine Verhandlungsfähigkeit angezweifelt werden muß. Auch wenn er 'besonnen' er scheint, so fällt doch auf, daß seine Motivation schwankend und labil ist, ... daß er über seine habituellen, für ihn typischen Abwehrmechanismen, und Sprachmittel nicht verfügt und daß er, völlig entgegen seiner sonstigen Gepflogenheit zu Angst und inneren Erregung neigt.

Anders ist die Bedeutung und der Einfluß der Hirnverletzung und der Medikamente zu den späteren Vernehmungen also etwa nach dem 5./6. Juli 1978:

Medikamente hat er kaum mehr zu sich genommen, von einer hirnorganischen Beeinträchtigung kann nicht mehr gesprochen werden.

Herr F. ist jetzt in der Lager, seine habituellen Abwehrmechanismen einzusetzen und in seiner ihm gewohnten Sprache sich auszudrücken. Es finden sich keine Angaben über eine vermehrte Ermüdbarkeit, Vergeßlichkeit oder Konzentrationsschwäche. Auch von einer etwaigen Reizbarkeit ist nicht die Rede. Ebenfalls leidet er offenbar nicht mehr an Schlafstörungen.

Diese Feststellungen lassen vermuten, daß nach Ablauf der ersten zwei Wochen sehr wahrscheinlich keine faßbare hirnorganische Beeinträchtigung mehr vorhanden war, was ja eigentlich auch keinen ungewöhnlichenVerlauf nach einer relativ leichten Hirnschädigung ent. spricht. Für diese Zeit nach Abklingen der aku ten hirnorganischen Beeinträchtigung, also etwa für die Zeit nach dem 5./6. Juli 1978 fallen, wenn überhaupt, andere Faktoren und nicht

die hirnorganische Schädigung ins Gewicht.

4. Die Erblindung als Verlust des für die Orientierung und Verständigung eminent wichtigen visuellen Informations'kanals':

Zu diesem Punkt beziehe ich mich bzw. verweise ich auf die hinzugezogenen Begutachter Herr Prof. Jakob und Herrn Dr. Brambrink.

5. Die Erblindung und die beiderseitige Beinamputation als gewaltiges akutes seelisches Trauma und Belastung

Es besteht wohl kein Zweifel daran, daß ein solcher akuter Verlust eine erhebliche Belastung der Kompensationsmöglichkeiten jedes Menschen darstellt. Wenn die verschiedenen Zeugen angegeben haben, daß sie erstaunt über die "Fassung" von Herrn F. waren, so ist das - wie schon oben angeführt - darauf zurückzuführen, daß er aufgrund seiner habituellen Mechanismen der Verdrängung und Verleugnung in der Lage war, die Fassade einer gelungenen Kompensation und Distanzierung zu vermitteln. Man muß aber mit Herrn Prof. Harlfinger davon ausgehen, daß er dazu erhebliche Mengen seelischer Energie gebraucht hat. Von daher ergibt sich die Frage, ob es dadurch einen sozusagen solchen 'Kräfteverschleiß' gegeben hat, daß Herr F. nicht in der Lage war, sich gegen das 'Eindringen' der ihn vernehmenden Personen zur Wehr zu setzen.

Hierzu ist zu sagen, daß dies freilich nur eine Hypothese darstellt, daß sogar Herr Prof. Harlfinger selbst nicht daraus eine Verhandlungsunfähigkeit sondern eine Beschränkung der Verhandlungsfähigkeit ableiten wollte. Aber diese läßt sich eigentlich nur theoretische postulieren und nicht durch konkretes Material bestätigen.

6. Die Belastung durch sonstige Konflikte und durch die gesamte Situation während der Vernehmungen

Es ist gewiß nicht meine Aufgabe zu prüfen inwiefern die sonstigen Bedingungen, unter denen die Vernehmungen durchgeführt wurden, einen für Herrn F. unzumutbaren psychischen Druck ausgeübt und somit seine Verhandlungsfähigkeit und speziell seine Willensfreiheit beeinträchtigt haben. Dies sind ja Fragen des Tatbestands dessen evtl. psychologischen Auswirkungen im Bereich der Normalpsychologie angehören und somit von den Mitgliedern des Senats ohne spezielle psychologische Fachkenntnis se festgestellt und eingeschätzt werden können.

Ich will aus diesem Grund mich darauf beschränken, nur bestimmte Bemerkungen zu Belastungsmomenten zu formulieren, die mehr mit inneren Konflikten (und nicht einem etwaigen Druck, der von außen kommt), zusammenhängen. ... (Es folgen Ausführungen zur event. Motivation für 'Aussagen .) ...

Das psychische Bild des Herrn F., was etwa aus den Schilderungen von Herrn Kronof für die Zeit Anfang Oktober 1978 zu entnehmen ist, unterscheidet sich im wesentlichen nicht vom psychischen Befund, den Prof. Harlfinger zwei Monate später erhoben hat aber auch nicht von dem psychopathologischen Bild des Herrn F. bei seiner Untersuchung durch mich im September 1980 oder durch Herrn Dr. Bambrink im Jahr 1981. Vom Gesichtspunkt der Intaktheit psychischer Funktionen und der Fähigkeit der Selbstbestimmung, würde man also heute (wenn die Gefährdung durch das Provozieren von Anfällen nicht existieren würde) Herrn F. als verhandlungsfähig erklären und demnach auch für die Zeit von Oktober 1978 und mit großer Wahrscheinlichkeit auch August 1978 ...

Der große Unterschied freilich in der Situation bis Oktober 1978 und für die Zeit danach ist, daß Herr F. unter bestimmten Bedingungen vernommen wurde.

Die Zulässigkeit dieser Bedingungen und die Zumutbarkeit der dadurch evtl. entstehenden zusätzlichen Belastung muß, wie schon oben erwähnt, vom Gericht beurteilt und eingeschätzt werden.

Ich will abschließend das Dargestellte auch im Hinblick auf den Inhalt des Tonbandes, was mir Herr F. kürzlich zur Verfügung gestellt hat, noch einmal demonstrieren. In diesem Band, es handelt sich um eine längere Aufzeichnung von ca. 70 Minuten, spricht Herr F, dessen Stimme ich sofort identifizieren konnte, sehr langsam, manchmal bedächtig und so, wie wenn er unter einem seelischen Druck stehen würde. Er stöhnt des öfteren und die Wörter kommen gequält herausgepreßt. Im übrigen entsprechen jedoch diese Aufzeichnungen sowohl formal sprachlich als auch inhaltlich dem sonstigen Denk- und Sprechstil des Herrn Feiling ...

Inhaltlich scheint er sehr unter einem inneren Konflikt zu leiden, den er zwar nicht ausdrücklich nennt, der jedoch offensichtlich mit Schuldgefühlen, weil er ausgesagt hat, zusammenzuhängen scheint. Er spricht auch von einer Spaltung zwischen seinen Emotionen, die eigentlich vorhanden und ungebrochen seien und seinem Verstand und seiner Rationalität. An einer Stelle sagt er wörtlich: "Man hat mir die Zeit nicht gelassen, mich wieder aufzubauen, dadurch gab es die Basis für den totalen Verlust der eigenen Geschichte: ich hatte nicht den Anknüpfungspunkt gefunden!"

An einer anderen Stelle schreibt er "ich fühle mich tatsächlich ein wenig entmündigt, aber man hat irgendwie eine Situation geschaffen, in der ich mich nicht traute, irgend etwas noch selbst zu wollen, etwas wesentliches selbst zu wollen."

... Diese Tonbandaufnahme wurde nach Angaben des Herrn F. in einem kurzen begleitenden Brief um den 10.10.1978 in der Höheren Polizeischule in Münster, Weselerstraße, gemacht. ...

Ich weiß nicht, ob es zulässig ist, dieses Tonband überhaupt hier zu verwenden, ich habe es auch nur als eine zusätzliche und nicht unbedingt zentrale oder wichtige Information mit erwähnt. Für den Fall, daß dieses Material verwendet werden kann, ergeben sich für meine Beurteilung keine Änderungen. Herr Feiling scheint zu diesem Zeitpunkt, also nur einige Tage nach der richterlichen Vernehmung in Oldenburg zwar deutlich bedrückt und mit inneren Konflikten und Skrupeln beladen zu sein, die Art jedoch, wie er damit umgeht oder darüber reflektiert, läßt keine auffälligen psychischen Störungen vermuten.

Zusammenfassend komme ich also zu der Schlußfolgerung, daß die Verhandlungsfähigkeit des Herrn F. für die Zeit nach dem 5./6. Juli 1978 zu bejahen ist, während dies für die Zeit davor nicht zutrifft."

MAIL
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