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"Revolutionäre Zellen"-Prozeß in Berlin
BDK mahnt neue Kronzeugenregelung an
Anläßlich des derzeit in Berlin stattfindenden Prozeß
gegen den ehemaligen "RZ"-Angehörigen Tarek Mousli
hat der BUND DEUTSCHER KRIMINALBEAMTER (BDK) dringend die Wiedereinführung
einer modifizierten Kronzeugenregelung angemahnt. Mousli dient der
Bundesanwaltschaft als letzter Kronzeuge, der sich kurz vor Auslaufen
der Regelung zum Jahresende 1999 offenbarte und nach Angaben der
Bundesanwaltschaft Verbindungen aufzeigte, die zuvor nicht bekannt
waren. Der BDK fordert die Bundesregierung auf, unverzüglich
die bereits bestehende Empfehlung der Innenminsterkonferenz nach
Wiedereinführung einer Kronzeugenregelung umzusetzen. Der stellv.
BDK-Bundsvorsitzende Holger Bernsee erklärte hierzu in Berlin:
"Wie im aktuellen Fall gibt es gerade auch bei Delikten der
Organisierten Kriminalität erhebliche Beweisschwierigkeiten
gegen diejenigen Täter, die in der kriminellen Hierarchie bereits
weit aufgestiegen sind, weil sich kaum unbeteiligte Zeugen finden.
Belastende Aussagen von Mittätern und Gehilfen sind daher unumgänglich,
um in Kernbereiche der OK eindringen und Strukturen zerschlagen
zu können. Diese erwarten nicht zuletzt aufgrund des Risikos
erheblicher Repressalien natürlich entsprechende Vergünstigungen."
Im Vergleich zur ehemalige Kronzeugenregelung fordert der BDK folgende
Modifizierungen, die bisherigen negativen Erfahrungen Rechnung tragen:
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Die frühere enge Koppelung der Regelung an
die Straftat "Bildung einer kriminellen bzw. terroristischen
Vereinigung" gem. §129 f. StGB hat sich als untauglich
erwiesen, da der Nachweis einer solchen Vereinigung problematisch
ist. Der BDK fordert, die Kronzeugenregelung auf einen Katalog
schwerer Straftaten -ähnlich der Telefonüberwachung
- einzuschränken.
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Um Mißbrauch zu verhindern, sollte keine Verurteilung
allein auf die Aussage eines Kronzeugen gestützt werden,
ohne daß andere Beweismittel dessen Aussage erhärten.
Diese Regelung hat sich in etlichen US-Bundesstaaten bewährt.
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Potenziellen Kronzeugen, denen Vergünstigungen
eingeräumt wurden, später aber keine Aussagen mehr
machen oder plötzlichen "Gedächtnisschwund"
beklagen, sollten die erlangten Strafmilderungen wieder genommen
werden können.
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