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"Revolutionäre Zellen"-Prozeß in Berlin

BDK mahnt neue Kronzeugenregelung an

Anläßlich des derzeit in Berlin stattfindenden Prozeß gegen den ehemaligen "RZ"-Angehörigen Tarek Mousli hat der BUND DEUTSCHER KRIMINALBEAMTER (BDK) dringend die Wiedereinführung einer modifizierten Kronzeugenregelung angemahnt. Mousli dient der Bundesanwaltschaft als letzter Kronzeuge, der sich kurz vor Auslaufen der Regelung zum Jahresende 1999 offenbarte und nach Angaben der Bundesanwaltschaft Verbindungen aufzeigte, die zuvor nicht bekannt waren. Der BDK fordert die Bundesregierung auf, unverzüglich die bereits bestehende Empfehlung der Innenminsterkonferenz nach Wiedereinführung einer Kronzeugenregelung umzusetzen. Der stellv. BDK-Bundsvorsitzende Holger Bernsee erklärte hierzu in Berlin:

"Wie im aktuellen Fall gibt es gerade auch bei Delikten der Organisierten Kriminalität erhebliche Beweisschwierigkeiten gegen diejenigen Täter, die in der kriminellen Hierarchie bereits weit aufgestiegen sind, weil sich kaum unbeteiligte Zeugen finden. Belastende Aussagen von Mittätern und Gehilfen sind daher unumgänglich, um in Kernbereiche der OK eindringen und Strukturen zerschlagen zu können. Diese erwarten nicht zuletzt aufgrund des Risikos erheblicher Repressalien natürlich entsprechende Vergünstigungen."

Im Vergleich zur ehemalige Kronzeugenregelung fordert der BDK folgende Modifizierungen, die bisherigen negativen Erfahrungen Rechnung tragen:

  1. Die frühere enge Koppelung der Regelung an die Straftat "Bildung einer kriminellen bzw. terroristischen Vereinigung" gem. §129 f. StGB hat sich als untauglich erwiesen, da der Nachweis einer solchen Vereinigung problematisch ist. Der BDK fordert, die Kronzeugenregelung auf einen Katalog schwerer Straftaten -ähnlich der Telefonüberwachung - einzuschränken.

  2. Um Mißbrauch zu verhindern, sollte keine Verurteilung allein auf die Aussage eines Kronzeugen gestützt werden, ohne daß andere Beweismittel dessen Aussage erhärten. Diese Regelung hat sich in etlichen US-Bundesstaaten bewährt.

  3. Potenziellen Kronzeugen, denen Vergünstigungen eingeräumt wurden, später aber keine Aussagen mehr machen oder plötzlichen "Gedächtnisschwund" beklagen, sollten die erlangten Strafmilderungen wieder genommen werden können.

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