Fragen
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Antworten
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1.Frage: Die Bundesanwaltschaft scheint sich im Berliner
Verfahren auf der sicheren Seite zu wähnen. Alle Angeklagten
sind seit über 15 Monaten in U- Haft, obwohl es lediglich
einen Zeugen gibt. Wie ist das juristisch zu beurteilen?
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2.Frage: Du warst 1987 maßgeblich an der Soli-
Kampagne zum Prozeß gegen Ingrid Strobl und Ulla Penselin
beteiligt. Woran hat sich die Solikampagne damals inhaltlich
orientiert?
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3.Frage: Glaubst Du daß für die
Solidaritätskampagne der Bekanntheitsgrad Ingrid Strobls eine
wesentliche Rolle gespielt hat?
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4.Frage: Hatte deiner Meinung nach die politisch
geführte Kampagne Einfluß auf das Verfahren?
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5.Frage: Es ist nicht gelungen im Berliner Verfahren
eine vergleichsweise breite Solidaritätskampagne zu schaffen
(wie im Verfahren um Ingrid Strobl und Ulla Penselin). Liegt das
möglicherweise daran daß es keine Verankerung innerhalb
der Linken gab oder die RZ heute überhaupt nicht mehr bekannt
sind?
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6.Frage: Die Bundesanwaltschaft nimmt das Verfahren
gegen Rudolf Schindler wieder auf und verbindet es mit dem
Berliner Verfahren. Wie ist die Auslegung, die RZ bestünde
aus verschiedenen Zellen und Rudolf Schindler könne daher
auch mehrmals angeklagt werden, zu bewerten? Im Verfahren gegen T.
Mousli wurde genau das Gegenteil behauptet. Was kann das für
zukünftige Verfahren bedeuten?
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7.Frage: Ist das Verfahren für dich symptomatisch,
wie die Linke mit ihrer Vergangenheit und ihren Fehlern
umgeht?
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8.Frage: Wer sollte denn den Aussagen des Kronzeugen
oder den Behauptungen der Bundesanwaltschaft überhaupt etwas
entgegensetzen, wer sollte sich zu dem Projekt RZ verhalten ?
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9.Frage: Was haben Leute juristisch zu befürchten
die sagen, ich war in den 70er Jahren auf irgendeine Art und Weise
an einem Projekt RZ beteiligt und mache in diesem Verfahren
Aussagen. Womit müssen Leute juristisch rechnen?
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